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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hamburg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Diverses Netzsoftwarepaket
Verwaltungssoftwarepaket
Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
Dokument Nr...: 103921-2017 (ID: 2017032109102716292)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
DE-Hamburg: Branchenspezifisches Softwarepaket
2017/S 56/2017 103921
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
Hamburg
22089
Deutschland
Kontaktstelle(n): Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale
Vergabestelle/Hans-Joachim Huhnholz
Telefon: +49 40/202072-2350
E-Mail: [1]vergabestelle@bgw-online.de
Fax: +49 40/202072-2395
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bgw-online.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E84646333
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Microsoft-Lizenzbezug und Software-Assurance.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW), nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche
Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im
Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 250 Mitarbeitern in 14
Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg.
Beschafft werden Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich
Softwarelizenzierungsmanagement. Die Einzelheiten ergeben sich aus
Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48219000
48219300
48300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Die Leistungen sind bundesweit an allen Standorten der öffentlichen
Auftraggeberin zu erbringen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist die Sicherstellung einer lückenlosen
Lizenzierung und Wartungsverlängerung der bei dem öffentlichen
Auftraggeber vorhandenen Microsoft-Softwareprodukte. Gegenwärtig
verfügt die Auftraggeberin über 2 250 qualifizierte Desktops.
Hierfür soll ein Handelspartnervertrag mit dem Schwerpunkt
Beitrittsvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement EA der
Auftraggeberin mit einem durch die Microsoft autorisierten
Handelspartner LSP (im Folgenden Auftragnehmer) mit einer
Mindestlaufzeit von drei Jahren mit einer optionalen
Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr geschlossen werden, der
an die bereits bestehende und zum 30.6.2017 auslaufende
Rahmenvereinbarung nahtlos anschließt. Hierdurch wird gewährleistet,
dass der öffentliche Auftraggeber auch nach dem 1.7.2017 die
bestehenden Lizenzverträge und Pflegeleistungen für alle vorhandenen
Microsoft-Software-Produkte nach Maßgabe des Microsoft Business- und
Service-Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundeministerium des Inneren und der Microsoft Operation Ltd.
vom 7.5.2015 (CTM-X20-10003) mit der Nr. U7765287, dem Plattformvertrag
(CTM-X20-10077-P) mit der Nr. 72E6767 sowie dem Komponentenvertrag
(CTM-X20-10077-C) mit der Nr. 72E6766 beziehen kann.
Weiterhin berechtigt der Rahmenvertrag zum Bezug von
Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als
auch vom Handelspartner.
Soweit während der Laufzeit des Rahmenvertrags Beitritte zu einem
Folge-Konditionenvertrag erforderlich werden sollten, koordiniert der
Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin diese
Beitritte.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 4 100 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser
Bekanntmachung.
1. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein
vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige
Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt
des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Für im Handelsregister
nicht eingetragene bzw. ausländische Bieter ist die Vorlage
vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die
Gleichwertigkeit weist der Bieter gleichzeitig mit der Vorlage nach.
Der Bieter bestätigt, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Auszug
bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Die Auftraggeberin wird über den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und
diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Grunde
legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bieter damit
einverstanden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zu dem Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die
Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 mit Leistungen, die mit dem
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
2. Eigenerklärung des Bieters, im Auftragsfall spätestens ab dem Beginn
der Auftragsausführung eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach-
und Vermögensschäden vorzuhalten und sich zu verpflichten, diese für
die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien
rechtzeitig zu entrichten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich
MS-Lizenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Es gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die zeitlich
befristete Überlassung von Standardsoftware EVB-IT Überlassung Typ B
sowie die VOL/B.
2. Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot
eine Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der sich alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses
zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes
Mitglied ergeben.
3. Abschluss einer Datenschutzvereinbarung.
4. Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG, § 1
VerpflG und § 35 SGB III.
5. Gegenstand der Ausschreibung ist die Nutzung des speziellen
Lizenzmodell Enterprise-Agreement nach den Vergabeunterlagen
beiliegenden Microsoft Vertragswerken. Alle darin enthaltenen
zusätzlichen Nutzungsrechte müssen Bestandteil des Leistungsangebotes
des Bieters sein und der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit
zur Verfügung stehen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/04/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/04/2017
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach
dem § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden.
Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
auszuschließen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine
für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person wegen der in §
123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Delikte bzw. nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten innerhalb der letzten 5
Jahre rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Unternehmen ist zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, auch wenn gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen
Ordnungswidrigkeiten wegen der benannten Straftaten innerhalb der
letzten 5 Jahre rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vor diesem
Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten
Gründe vorliegt.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zu
Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder
Bieter eine Eigenerklärung abzugeben (Formblatt Eignung und
unternehmensbezogene Anforderungen). Die Auftraggeberin behält sich
vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der
tariflichen Sozialkasse zu fordern.
3. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten
Gründe innerhalb der letzten 3 Jahre vorliegt. Vor diesem Hintergrund
hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der
ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
4. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens nach Maßgabe des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG und § 21 SchwarzArbG vom Vergabeverfahren ausschließen. Vor
diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten
Gründe vorliegt.
5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft,
zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder
technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer
Unternehmen(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die
Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, die
eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den
von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese
Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der
Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist
jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3. Nr. 1 bis 4)
dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und
sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln
zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung des
Dritten/Nachunternehmers). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff
auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese
rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen
sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich
der Bieter auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
6. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion
von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle
eingegangen sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2017
References
1. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
2. http://www.bgw-online.de/
3. https://www.subreport.de/E84646333
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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