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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hamburg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Diverses Netzsoftwarepaket
Verwaltungssoftwarepaket
Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
Dokument Nr...: 103921-2017 (ID: 2017032109102716292)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
  DE-Hamburg: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2017/S 56/2017 103921
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
   Pappelallee 33/35/37
   Hamburg
   22089
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
   Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale
   Vergabestelle/Hans-Joachim Huhnholz
   Telefon: +49 40/202072-2350
   E-Mail: [1]vergabestelle@bgw-online.de
   Fax: +49 40/202072-2395
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bgw-online.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E84646333
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Microsoft-Lizenzbezug und Software-Assurance.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
   (BGW), nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche
   Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im
   Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
   Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 250 Mitarbeitern in 14
   Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeiterinnen
   und Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg.
   Beschafft werden Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich
   Softwarelizenzierungsmanagement. Die Einzelheiten ergeben sich aus
   Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 100 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48219000
   48219300
   48300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Die Leistungen sind bundesweit an allen Standorten der öffentlichen
   Auftraggeberin zu erbringen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist die Sicherstellung einer lückenlosen
   Lizenzierung und Wartungsverlängerung der bei dem öffentlichen
   Auftraggeber vorhandenen Microsoft-Softwareprodukte. Gegenwärtig
   verfügt die Auftraggeberin über 2 250 qualifizierte Desktops.
   Hierfür soll ein Handelspartnervertrag mit dem Schwerpunkt
   Beitrittsvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement  EA der
   Auftraggeberin mit einem durch die Microsoft autorisierten
   Handelspartner  LSP (im Folgenden Auftragnehmer) mit einer
   Mindestlaufzeit von drei Jahren mit einer optionalen
   Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr geschlossen werden, der
   an die bereits bestehende und zum 30.6.2017 auslaufende
   Rahmenvereinbarung nahtlos anschließt. Hierdurch wird gewährleistet,
   dass der öffentliche Auftraggeber auch nach dem 1.7.2017 die
   bestehenden Lizenzverträge und Pflegeleistungen für alle vorhandenen
   Microsoft-Software-Produkte nach Maßgabe des Microsoft Business- und
   Service-Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Bundeministerium des Inneren und der Microsoft Operation Ltd.
   vom 7.5.2015 (CTM-X20-10003) mit der Nr. U7765287, dem Plattformvertrag
   (CTM-X20-10077-P) mit der Nr. 72E6767 sowie dem Komponentenvertrag
   (CTM-X20-10077-C) mit der Nr. 72E6766 beziehen kann.
   Weiterhin berechtigt der Rahmenvertrag zum Bezug von
   Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
   Verwaltung dieser Produkte stehen, sowohl vom Software-Hersteller als
   auch vom Handelspartner.
   Soweit während der Laufzeit des Rahmenvertrags Beitritte zu einem
   Folge-Konditionenvertrag erforderlich werden sollten, koordiniert der
   Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin diese
   Beitritte.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 4 100 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige Verlängerung um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser
   Bekanntmachung.
   1. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein
   vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige
   Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt
   des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Für im Handelsregister
   nicht eingetragene bzw. ausländische Bieter ist die Vorlage
   vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die
   Gleichwertigkeit weist der Bieter gleichzeitig mit der Vorlage nach.
   Der Bieter bestätigt, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Auszug
   bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
   2. Die Auftraggeberin wird über den Bieter, auf dessen Angebot der
   Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und
   diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Grunde
   legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bieter damit
   einverstanden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Angaben zu dem Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die
   Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 mit Leistungen, die mit dem
   ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
   2. Eigenerklärung des Bieters, im Auftragsfall spätestens ab dem Beginn
   der Auftragsausführung eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach-
   und Vermögensschäden vorzuhalten und sich zu verpflichten, diese für
   die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien
   rechtzeitig zu entrichten.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich
   MS-Lizenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Es gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die zeitlich
   befristete Überlassung von Standardsoftware  EVB-IT Überlassung Typ B
    sowie die VOL/B.
   2. Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot
   eine Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der sich alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses
   zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes
   Mitglied ergeben.
   3. Abschluss einer Datenschutzvereinbarung.
   4. Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG, § 1
   VerpflG und § 35 SGB III.
   5. Gegenstand der Ausschreibung ist die Nutzung des speziellen
   Lizenzmodell Enterprise-Agreement nach den Vergabeunterlagen
   beiliegenden Microsoft Vertragswerken. Alle darin enthaltenen
   zusätzlichen Nutzungsrechte müssen Bestandteil des Leistungsangebotes
   des Bieters sein und der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit
   zur Verfügung stehen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/04/2017
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach
   dem § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden.
   Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
   auszuschließen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine
   für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person wegen der in §
   123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Delikte bzw. nach den
   vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten innerhalb der letzten 5
   Jahre rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Unternehmen ist zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, auch wenn gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen
   Ordnungswidrigkeiten wegen der benannten Straftaten innerhalb der
   letzten 5 Jahre rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vor diesem
   Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung
   abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten
   Gründe vorliegt.
   2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zu
   Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder
   Bieter eine Eigenerklärung abzugeben (Formblatt Eignung und
   unternehmensbezogene Anforderungen). Die Auftraggeberin behält sich
   vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der
   tariflichen Sozialkasse zu fordern.
   3. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten
   Gründe innerhalb der letzten 3 Jahre vorliegt. Vor diesem Hintergrund
   hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der
   ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
   4. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens nach Maßgabe des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
   MiLoG und § 21 SchwarzArbG vom Vergabeverfahren ausschließen. Vor
   diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung
   abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten
   Gründe vorliegt.
   5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft,
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder
   technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die
   Leistungsteile/Einsatzbereiche in seinem Angebot zu bezeichnen, die
   eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den
   von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese
   Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der
   Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist
   jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3. Nr. 1 bis 4)
   dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und
   sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln
   zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung des
   Dritten/Nachunternehmers). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff
   auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese
   rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen
   sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich
   der Bieter auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
   6. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion
   von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn
   Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle
   eingegangen sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
   2. http://www.bgw-online.de/
   3. https://www.subreport.de/E84646333
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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