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Ausschreibung: Elektrische Lampen und Leuchten - DE-Regensburg
Elektrische Lampen und Leuchten
Dokument Nr...: 103328-2017 (ID: 2017032109053415693)
Veröffentlicht: 21.03.2017
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DE-Regensburg: Elektrische Lampen und Leuchten
2017/S 56/2017 103328
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Regensburg, Vergabeamt
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Telefon: +49 941/507-5629
E-Mail: [1]vergabestelle@regensburg.de
Fax: +49 941/507-4629
NUTS-Code: DE232
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.regensburg.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.regensburg.de/vergaben
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
17 E 008 Rahmenvertrag zur Lieferung von LED-Ansatzleuchten.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31500000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von LED-Ansatzleuchten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe II.1.4.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2017
Ende: 30/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2017
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/04/2017
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende
Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n
und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n
(§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die
von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz
Vertretungsberechtigter,
nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR,
nach § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2
500 EUR,
nach § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. den §§ 10, 10 a
oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass
diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige
Erklärung abgeben.
Zusätzliche Angaben:
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche
in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt
einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand
unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem
Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder
Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage
vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder
E-Mail unter [4]vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von
Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen
Vergabebekanntmachung zum Download auf [5]www.regensburg.de/vergaben
zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse
kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine
Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck
oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der
betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der
Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht
ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und
Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass
Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt
Regensburg, unter [6]vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer
Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Regensburg, Vergabeamt
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Telefon: +49 9415075629
E-Mail: [7]vergabestelle@regensburg.de
Fax: +49 9415074629
Internet-Adresse:[8]http://www.regensburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2017
References
1. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
2. http://www.regensburg.de/
3. http://www.regensburg.de/vergaben
4. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
5. http://www.regensburg.de/vergaben
6. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
7. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
8. http://www.regensburg.de/
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