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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung im LUA - DE-Saarbrücken
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 846831-2017 (ID: 2017022008332568528)
Veröffentlicht: 20.02.2017
*
  Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung im LUA
Bekanntmachung national Seite 1 von 2
Veröffentlichung einer Bekanntmachung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Straße: Don-Bosco-Straße 1
PLZ, Ort: 66119, Saarbrücken
Telefon: 0681-8500-0
Fax: 0681-8500-1384
E-Mail: lua@lua.saarland.de
Internet: www.lua.saarland.de
b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
c) Form, in der der Teilnahmeantrag einzureichen ist:
Schriftform, im Original mit eigenhändiger Unterschrift.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
Bitte nicht öffnen!
Teilnahmeantrag zur Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Ende der Teilnahmefrist: 09.03.2017, 11:00 Uhr
und unter Angabe des Absenders abzugeben. Von der Abgabe eines Angebots bitten wir bis zu
einer möglichen Aufforderung unsererseits abzusehen.
d) Art und Umfang der Leistung:
Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und
Arbeitsschutz (LUA)
Ort der Leistung:
Dienstgebäude Don-Bosco-Str. 1, 66119 Saarbrücken; Lehmkaulweg 61, 66119 Saarbrücken; Am
Tummelplatz 5, 66117 Saarbrücken
e) Aufteilung in Lose
nein
ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los
Bekanntmachung national Seite 2 von 2
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose
f) Nebenangebote
zugelassen
nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist
Fertigstellung der Leistung bis:
Dauer der Leistung: von 01.07.2017-30.06.2021
h) Anforderung der Vergabeunterlagen bei Adresse:
Unterlagen zum Teilnahmeantrag können auf der Internetseite des Landesamts für Umwelt- und
Arbeitsschutz unter dem Link Ausschreibungen und Vergaben des LUA
(http://www.saarland.de/100039.htm) heruntergeladen werden.
i) Ablauf der Teilnahmefrist am (Datum, Uhrzeit): 09.03.2017, 11:00Uhr
j) Zahlungsbedingungen:
siehe Vergabeunterlagen
I) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen mit dem Anschreiben und dem
Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Formular Bewerbung für den Teilnahmeantrag (http://www.saarland.de/100039.htm)
- Formular Eigenerklärung zur Eignung (http://www.saarland.de/100039.htm)
- Angebotsschreiben
- Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen:
Für das Herunterladen der Vergabeunterlagen von einer elektronischen Vergabeplattform wird kein
Entgelt erhoben.
n) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Öf fentlicher Personennahverkehr hilft unsere Umwelt zu schützen:
Sie erreichen uns mit den Saartal-Linien 128 sowie 108, 126 und 136
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Str. 1  66119 Saarbrücken
Geschäftsbereich 1:
Zentrale Aufgaben
Interessenten
Zeichen: 1.4/ ArbMed SiTec Vergabe/ mei
Bearbeitung: Sven Meier
Tel.: 0681 8500-1243
Fax: 0681 8500-1384
E-Mail: lua@lua.saarland.de
Datum:
Kundendienstzeiten:
Mo-Fr 08:0012:00 Uhr
Mo-Do 13:0015:30 Uhr
Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten
des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
hier: Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
Guten Tag,
das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
zur Wahrnehmung der im Arbeitssicherheitsgesetz bezeichneten Aufgaben zu
bestellen. Darüber hinaus ist für die weitere Etablierung des Arbeitsschutzmanagementsystems
im LUA eine kompetente sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Unterstützung
erforderlich.
Es wird beabsichtigt, die o.g. Leistungen anzufragen. Zuvor soll über diesen Teilnahmewettbewerb
die Eignung und das Interesse potenzieller Bieter ermittelt werden. Nach Abschluss des
beschriebenen Bewerbungsverfahrens werden mindestens drei Bewerber in den Bieterpool
aufgenommen. Die ausgewählten Bieter werden separat zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Mit Ihrer Bewerbung sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung (Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben)
- Bewerbungsformular (Anlage 2, ausgefüllt und unterschrieben)
- Angebotsschreiben (Anlage 4, ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung (Kopie)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
2/2
Eine nicht unterschriebene Bewerbung (Anlage 4, Anschreiben) führt zur Nichtberücksichtigung
Ihres Teilnahmeantrags.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Meier
Anlage:
- Eigenerklärung (Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben)
- Bewerbungsformular (Anlage 2, ausgefüllt und unterschrieben)
- Leistungsbeschreibung (Anlage 3)
- Angebotsschreiben (Anlage 4, ausgefüllt und unterschrieben)
- Antragskennzeichnung (Anlage 5)
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz www.lua.saarland.de
Telefon: (0681) 8500-0 Fax: (0681) 8500-1384 Stand 02/2013
E-Mail: lua@lua.saarland.de HVA L-StB Eigenerklärung Eignung 03-11- Seite 1/3
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Az-Nr.
Eigenerklärung zur Eignung
Bezeichnung der Leistung:
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
,
,
,
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Angabe von Referenzen:
1. Referenz: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers
2. Referenz: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers
3. Referenz: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz www.lua.saarland.de
Telefon: (0681) 8500-0 Fax: (0681) 8500-1384 Stand 02/2013
E-Mail: lua@lua.saarland.de HVA L-StB Eigenerklärung Eignung 03-11- Seite 2/3
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Berufsgruppe/Lohngruppe 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes
oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister
unter der Nummer
beim Amtsgericht
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das
Handelsregister verpflichtet.
Ja Nein
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels
Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde
Ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren wurde beantragt.
Ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren wurde eröffnet.
Ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder eines
vergleichbaren gesetzlich geregelten
Verfahrens wurde mangels
Masse abgelehnt.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.
Ja Nein
Angabe, ob sich das Unternehmen in
Liquidation befindet
Mein/Unser Unternehmen befindet
sich in Liquidation.
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz www.lua.saarland.de
Telefon: (0681) 8500-0 Fax: (0681) 8500-1384 Stand 02/2013
E-Mail: lua@lua.saarland.de HVA L-StB Eigenerklärung Eignung 03-11- Seite 3/3
Angabe, dass nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt
Ich erkläre/wir erklären, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt z.B.
- wirksames Berufsverbot ( 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO),
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter
mit Leitungsaufgaben wegen:
 Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB),
 Geldwäsche ( 261 StGB),
 Bestechung ( 334 StGB),
 Vorteilsgewährung ( 333 StGB),
 Diebstahl ( 242 StGB),
 Unterschlagung ( 246 StGB),
 Erpressung ( 253 StGB),
 Betrug ( 263 StGB),
 Subventionsbetrug ( 264 StGB),
 Kreditbetrug ( 265b StGB),
 Untreue ( 266 StGB),
 Urkundenfälschung ( 267 StGB),
 Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB),
 Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren ( 283 ff.
StGB),
 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen ( 298 StGB),
 Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB),
 Brandstiftung ( 306 StGB),
 Baugefährdung ( 319 StGB),
 Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB),
 unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
in den letzten zwei Jahren nicht
 gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder
 gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.	150a GewO beim
Bundesamt der Justiz anfordern.
Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt habe/haben.
(Datum) (Stempel und Unterschrift)
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen
Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben
Seite 1 von 4
Auftraggeber (AG):
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
vertreten durch den Direktor
Herrn Thiemo Burgard
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen
Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben
Seite 2 von 4
Auftraggeber: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-
Straße 1, 66119 Saarbrücken.
Vorhaben: Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
(LUA)
Art des Verfahrens: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Losaufteilung: Der Auftrag wird in zwei Lose (Los 1: arbeitsmedizinische
Betreuung; Los 2: sicherheitstechnische Betreuung)
aufgeteilt. Eine Bewerbung auf beide Lose ist möglich.
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Subunternehmer: Subunternehmer sind zugelassen.
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Geforderte Nachweise: Gemäß A-1.2.1 einzureichende Unterlagen.
Ablauf der Teilnahmefrist: Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind bis
spätestens 09.03.2017, 11:00 Uhr, in schriftlicher Form
einzureichen.
Ort der Abgabe der Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen müssen in einem
verschlossenen Umschlag bei nachstehender Adresse
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
mit dem Hinweis Nicht öffnen eingereicht werden.
Hinsichtlich der genauen Kennzeichnung wird unter
Teilnahmeantragkennzeichnung auf Seite 3 dieses
Dokuments verwiesen.
Ausführungsfrist: Der Leistungszeitraum für die Arbeitsmedizinische und
Sicherheitstechnische Betreuung wird wie folgt
festgesetzt:
Beginn: 01.07.2017 - Ende: 30.06.2021
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen
Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben
Seite 3 von 4
Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail, Fax oder
unter nachstehender Adresse heruntergeladen bzw.
angefordert werden:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
unter E-Mail: s.meier@lua.saarland.de
Fax: 0681/8500-1384
Download-Link: http://www.saarland.de/100039.htm
Für die Bewerbung sind ausschließlich die vorliegenden
Unterlagen des Auftraggebers zu verwenden, auszufüllen
und handschriftlich unterschrieben in ausgedruckter
Form in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Teilnahmeantragskennzeichnung:
Die verschlossenen Briefumschläge sind unter Angabe des
Absenders wie folgt zu beschriften (siehe Anlage 5):
Bitte nicht öffnen!
Teilnahmeantrag zur Vergabe der
Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen
Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und
Arbeitsschutz (LUA)
Ende der Teilnahmefrist: 09.03.2017, 11:00 Uhr
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen
Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben
Seite 4 von 4
Bewerbungsformular für den Teilnahmeantrag
Firmen-Name:
Straße und Haus-Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
Fax:
Mobil:
E-Mail:
Ansprechpartner:
Geschäftsführer:
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 1 von 10
Auftraggeber (AG):
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
vertreten durch den Direktor
Herrn Thiemo Burgard
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 2 von 10
Leistungsbeschreibung zur Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Vorbemerkung
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz. Im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
arbeiten derzeit 291 Beschäftigte in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen. Überwiegend
handelt es sich dabei um Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften; das Landesamt unterhält
aber auch chemisch-analytische Labore, ein Strahlenschutzlabor, verschiedene Stationen
zur ständigen Luft-, Boden- und Wasseranalytik und auch die apparative Ausrüstung
für den Vollzug des Eichgesetzes und seiner Verordnungen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind
die Beschäftigten umfangreich im Außendienst tätig, teilweise auch in wegelosem Gelände.
Zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des
Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz soll ein überbetrieblicher Dienst von Arbeitsmedizinern
und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden.
Zu betreuender Personalbestand
Zurzeit sind 291 Beschäftigte gemäß ASiG in Verbindung mit der derzeit geltenden DGUV
Vorschrift 2 arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch zu betreuen.
Die Beschäftigten verteilen sich dabei über drei Dienststellen in Saarbrücken wie folgt:
Standort: Don-Bosco-Straße 1 213
Standort: Lehmkaulweg 61 56
Standort: Am Tummelplatz 5 11
Beschäftigte LUA gesamt: 280
Die hier genannten derzeitigen Beschäftigtenzahlen können aufgrund von Entscheidungen,
die die Verwaltungsstrukturen betreffen, etwa Änderungen der Behördenorganisationen
oder auch infolge von Personalveränderungen, variieren.
Los 1 Arbeitsmedizinische Betreuung
Los 1.1 Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung
Die arbeitsmedizinische Betreuung hat grundsätzlich in den Dienststellen vor Ort (Erfüllungsort)
zu erfolgen. In Einzelfällen, in denen eine Betreuung in den Dienststellen nicht
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 3 von 10
sachgerecht zu gewährleisten ist, kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber
die Betreuung auch außerhalb der Dienststelle, etwa in Betreuungszentren des Auftragnehmers,
stattfinden.
Grundlage für die Berechnung von Einsatzzeiten ist die einschlägige Unfallverhütungsvorschrift
in der jeweils geltenden Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse
des Saarlandes), die analog auch für die Beamtinnen und Beamten anzuwenden
sind.
In Anknüpfung an die aktuellen Beschäftigtenzahlen, unter Bezugnahme auf die DGUV Vorschrift
2 mit der Festlegung der Einsatzzeiten sind derzeit 70 Stunden pro Jahr für die arbeitsmedizinische
Betreuung zu leisten.
Die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV
Vorschrift 2) mit Stand vom Januar 2011 (Amtsbl. vom 13.01.2011, Nr. 1, Teil II, S. 57), beschreibt
den Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung im Sinne des ASiG. Danach besteht
die betriebsärztliche Betreuung aus einer Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen
Teil der Betreuung. Beide Teilbereiche bilden zusammen die Gesamtbetreuung und
sind Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
Los 1.2 Inhalt der Beauftragung der arbeitsmedizinischen Betreuung
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung insbesondere folgender Dienstleistungen:
1.2.1 Die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus  3 ASiG einschließlich den diese
konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers
in der jeweils geltenden Fassung ergeben, ferner Aufgaben nach	6 ArbMedVV und
Beratung des Auftraggebers zur Durchführung der Aufgaben nach ArbMedVV.
1.2.2 Die Unterstützung der zu betreuenden Dienststellen, insbesondere der Behördenleitung
und deren beauftragte Personen sowie die aktive Einbindung der Beschäftigten und
der Personalvertretung in alle Belange der arbeitsmedizinischen Betreuung. Hierzu gehören
zum Beispiel:
- Erstellung arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z.B. nach
 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Beratung in Fragen der praxisgerechten Umsetzung der darauf
gestützten Verordnungen (u.a. BioStoffV, GefStoffV).
- Mitwirkung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV (z.B. Impfangebote
und ggf. Impfungen).
- Mitwirkung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach Strahlenschutz- und
Röntgenverordnung.
- Erstellung von Vorschlägen zu Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen,
u.a. i.S.d.  14 GefStoffV, BioStoffV.
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 4 von 10
- ggf. Beurteilungen nach  3 Abs. 4 TVöD.
- Mitwirkung bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Regelmäßige Dienststellenbegehungen und Beachtung des Einsatzes von Arbeitsmitteln.
- Auswertung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung.
- Beratung bei gesundheitsbedingten Umsetzungen und der Eingliederung von Menschen
mit Behinderung.
1.2.3 Die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen über arbeitsmedizinische Erkenntnisse
zur Verbesserung des Arbeitsschutzes an den Auftraggeber. Hierzu gehört auch
die Verpflichtung, Vorträge und Seminare zu allen Themenbereichen im Arbeitsschutz, die
für den Auftraggeber relevant sind, anzubieten und nach schriftlicher Beauftragung entsprechende
Veranstaltungen durchzuführen.
1.2.4 Die Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte mit den Fachkräften
für Arbeitssicherheit muss gewährleistet und dokumentiert werden.
1.2.5 Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Zur Erfüllung aller Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz ist von dem Auftragnehmer ein
Arbeitsplan (Maßnahmenkatalog) zu erstellen, in dem die Tätigkeitsschwerpunkte festgelegt
und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Dieser ist vom Auftragnehmer
schriftlich vorzulegen und quartalsweise fortzuschreiben.
- Dem Auftraggeber ist jährlich ein Bericht über die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen
vorzulegen, der u.a. einen geeigneten Nachweis über die Effizienz der erbrachten
Dienstleistung enthält (Jahresbericht nach  5 DGUV V2).
Ergänzend sind europarechtliche Vorgaben und Richtlinien zum Arbeitsschutz, sowie das
Arbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige Rechtsvorschriften
zum Arbeitsschutz zu beachten und umzusetzen.
Los 1.3 Anforderungen an das Angebot der arbeitsmedizinischen Betreuung
1.3.1 Die Qualifikation der eingesetzten Personen ist für die ordnungsgemäße Durchführung
der vorgenannten Aufgaben für den Auftraggeber von Bedeutung. Es stehen dem Auftragnehmer
arbeitsmedizinische Sachmittel (spezielle Untersuchungsgeräte; Analysegeräte,
Messgeräte etc.) zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt den Datenschutz, die Datensicherung
und die ärztliche Schweigepflicht sicher.
1.3.2 Qualitätssicherung
Um eine ordnungsgemäße Betreuung der Dienststellen sicherzustellen, sind Maßnahmen
der Qualitätssicherung von entscheidender Bedeutung (vgl. Ziffer 1.2.5). Hierzu gehören
u.a.:
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 5 von 10
- Ein zum Ende des Kalenderjahrs durch den Auftragnehmer vorzulegender und nach den
einzelnen zu betreuenden Dienststellen aufgeschlüsselter Bericht über die von ihnen erbrachten
Leistungen.
- Die Angabe von Parametern, an Hand derer der Auftragnehmer die Effizienz seiner
Dienstleistungen nachweist.
Los 1.4 Qualifikation der eingesetzten Personen der arbeitsmedizinischen Betreuung
Es wird vorausgesetzt:
- Der ausschließliche Einsatz von qualifiziertem Personal im Sinne der  4 ASiG,  7 Abs. 1
ArbMedVV. Das Personal hat sich die erforderlichen Kenntnisse über dienststellen- und
gebäudespezifischen Merkmale anzueignen. Insoweit ist Kontinuität beim Personaleinsatz
für die Bildung der erforderlichen Vertrauensbasis förderlich.
- Nachgewiesene Kenntnisse des Personals im Bereich des nationalen Arbeitsschutzrechts
und seiner aktuellen Entwicklungen, insbesondere unter Berücksichtigung der EUVorschriften.
- Kommunikationsfähigkeit des Personals zur Sensibilisierung und Motivation der Bediensteten
für alle Arbeitsschutzinhalte und die Bereitschaft zur Moderation bei der
Problembewältigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das von den Auftragnehmern entsandte Personal einer
Sicherheitsüberprüfung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unterzogen
wird, sofern sicherheitsrelevante Fragestellungen betroffen sind.
Los 1.5 Honorar der arbeitsmedizinischen Betreuung
Für die zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 1.2 wird ein Gesamthonorar pro Einsatzstunde
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, dem ausschließlich die Einsatzzeiten
für die arbeitsmedizinische Betreuung zugrunde liegen. Sämtliche Auslagen und
Nebenkosten, insbesondere sonstige Aufwendungen für die Organisation, z.B. Fahrgelder,
Reise- und Aufenthaltskosten, Post-, Fax- und Fernsprechgebühren, Druck-, Versandkosten,
organisatorische Gesamtvertragsabwicklung, Erstellung der Begehungsberichte, des Arbeitsplans
und des Jahresberichts, Aufwendungen für den Einsatz der apparativen Ausstattung,
Vor- und Nacharbeit, Führen von erforderlichen personenbezogenen (Vorsorge-
)Karteien sowie Versicherungsprämien und Vorhaltezeiten sind durch das Honorar abgegolten.
Andere Berechnungsmethoden zur Vergütung der Betreuungsaufgaben, etwa nach
GOÄ, sind ausgeschlossen.
Als Einsatzzeiten gelten nur die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Arbeitszeiten,
die zur Erfüllung der Betreuungsaufgabe (vgl. Ziffer 1.2) erforderlich sind. Sie umfassen
damit jeweils die Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung einschließlich der LeisVergabe-
und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 6 von 10
tungen des nicht-ärztlichen Assistenzpersonals in Ausnahmefälle (z.B. bei Impfaktionen
oder Gesundheitstagen) nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Fahr- und Wegezeiten sind hierin nicht enthalten, bleiben außer Ansatz und werden nicht
vergütet.
Das Gesamthonorar pro Einsatzstunde beträgt für:
Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte .netto Stundensatz in EUR
. zzgl. Mehrwertsteuer in EUR
_____________brutto Stundensatz in EUR
Assistenzpersonal ..netto Stundensatz in EUR
. zzgl. Mehrwertsteuer in EUR
______________brutto Stundensatz in EUR
Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. Der Auftragnehmer
hat die Abtretungsanzeige dem vertraglichen Auftraggeber vorzulegen.
Von der Abgabe eines Angebots bitten wir bis zu einer möglichen Aufforderung unsererseits
abzusehen.
Los 2 Sicherheitstechnische Betreuung
Los 2.1 Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung
Die sicherheitstechnische Betreuung hat grundsätzlich in den Dienststellen vor Ort (Erfüllungsort)
zu erfolgen.
Grundlage für die Berechnung von Einsatzzeiten ist die einschlägige Unfallverhütungsvorschrift
in der jeweils geltenden Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse
des Saarlandes), die analog auch für die Beamtinnen und Beamten anzuwenden
sind.
In Anknüpfung an die aktuellen Beschäftigtenzahlen, unter Bezugnahme auf die DGUV V 2
mit der Festlegung der Einsatzzeiten sind derzeit 116 Stunden pro Jahr sicherheitstechnische
Betreuung zu leisten.
Die DGUV Vorschrift 2 mit Stand vom Januar 2011 (Amtsbl. vom 13.01.2011; Nr. 1, Teil II,
S.57), beschreibt den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung im Sinne des ASiG.
Danach besteht die sicherheitstechnische Betreuung aus einer Grundbetreuung und einem
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Anlage 3 Leistungsbeschreibung
Seite 7 von 10
betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Beide Teilbereiche bilden zusammen die Gesamtbetreuung
und sind Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
Los 2.2 Inhalt der Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung insbesondere folgender Dienstleistungen:
2.2.1 Die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus  6 ASiG einschließlich den diese
konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers
in der jeweils geltenden Fassung ergeben.
2.2.2 Die Unterstützung der zu betreuenden Dienststellen, insbesondere der Behördenleitung
und deren beauftragte Personen sowie die aktive Einbindung der Bediensteten und deren
Personalvertretungen in alle Belange der sicherheitstechnischen Betreuung. Hierzu gehören
zum Beispiel:
- Erstellung arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z.B. nach
 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) und anderer arbeitsschutzrechtlicher Aufgaben.
- Erstellung von Vorschlägen zu Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen.
- Erarbeitung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Die regelmäßige aktive Mitgestaltung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses.
- Regelmäßige Dienststellenbegehungen und Beachtung des Einsatzes von Arbeitsmitteln.
- Auswertung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung.
- Erstellung eines detaillierten Berichts über die erbrachten Leistungen (z.B. Begehungen,
Beratungen, Unterweisungen), der auch die Dokumentation von konkreten Vorschlägen
an den Arbeitgeber sowie Angaben über den Umsetzungsstand enthält.
- Die regelmäßige Analyse der Gesundheitssituation in der zu betreuenden Dienststelle in
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst.
- Die Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von präventiv ausgerichteten, zielgruppenund
problemorientierten, praxisnahen Handlungsprogrammen, mit denen erkannte
Problemschwerpunkte angegangen werden können. Dies gilt gerade für die Betreuung
besonders schutzbedürftiger Personengruppen (Menschen mit Behinderung, Suchtgefährdete,
etc.).
2.2.3 Die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen über sicherheitstechnische Erkenntnisse
zur Verbesserung des Arbeitsschutzes an den Auftraggeber. Hierzu gehört auch
die Verpflichtung, Vorträge und Seminare zu allen Themenbereichen im Arbeitsschutz, die
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für den Auftraggeber relevant sind, anzubieten und nach schriftlicher Beauftragung des
Amtsleiters entsprechende Veranstaltungen durchzuführen.
2.2.4 Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Zur Erfüllung aller Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz ist von dem Auftragnehmer ein
Arbeitsplan (Maßnahmenkatalog) auf der Basis einer Betriebsbegehung zu erstellen, in
dem die konkret abzuarbeitenden Schritte festgelegt sind. Der Maßnahmenkatalog ist
vom Auftragnehmer schriftlich vorzulegen und quartalsweise mit dem Auftraggeber abzustimmen.
- Dem Auftraggeber ist jährlich ein Bericht gemäß  5 DGUV V 2 über die vom Auftragnehmer
erbrachten Leistungen vorzulegen, der u.a. einen geeigneten Nachweis über die
Effizienz der erbrachten Dienstleistung enthält.
Ergänzend sind europarechtliche Vorgaben und Richtlinien zum Arbeitsschutz, sowie das
Arbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige Rechtsvorschriften
zum Arbeitsschutz zu beachten und umzusetzen.
Zu beachten ist ferner der Tarifvertrag vom 05.09.1988 über die Arbeitsbedingungen von
Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen an Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik
(GMBl. Saar S. 388).
Los 2.3 Anforderungen an das Angebot der sicherheitstechnischen Betreuung
2.3.1 Organisation und Umsetzung der Betreuung
Wie bereits unter Ziffer 2.1 dargelegt ist gerade die Umsetzung der DGUV V 2 der gesetzlichen
Unfallversicherungsträger von besonderer Bedeutung.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Dienstleistung mit den Betriebsärzten abstimmt
( 10 ASiG).
Die Umsetzung der grundsätzlich vor Ort zu erfüllenden Betreuungsaufgaben bedingt eine
flächendeckende Präsenz der Auftragnehmer im Saarland.
Ferner wird eine zentrale Kontaktperson des Auftragnehmers, die sämtliche unter Ziffer 2.2
aufgeführten Aufgaben koordiniert, erwartet.
2.3.2 Methoden/ Hilfsmittel
Neben der Qualifikation der eingesetzten Personen ist auch der Einsatz von Technik zur
ordnungsgemäßen Durchführung der vorgenannten Aufgaben für den Auftraggeber von Bedeutung.
Es stehen dem Auftragnehmer sicherheitstechnische Sachmittel (spezielle Analysegeräte,
Messgeräte etc.) zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt den Datenschutz und
die Datensicherung sicher.
2.3.3 Qualitätssicherung
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Um eine ordnungsgemäße Betreuung der Dienststellen sicherzustellen, sind Maßnahmen
der Qualitätssicherung von entscheidender Bedeutung (vgl. Ziffer 2.2.4). Hierzu gehören
u.a.:
- Ein jährlich zum Abschluss des Kalenderjahrs durch den Auftragnehmer vorzulegender
und mit dem Auftraggeber abzustimmender, dienststellenbezogener Arbeitsplan, in dem
die Tätigkeitsschwerpunkte des jeweils kommenden Zeitraums festgelegt werden.
- Ein jährlich zum Ende des Kalenderjahrs durch die Auftragnehmer vorzulegender und
nach den einzelnen zu betreuenden Dienststellen aufgeschlüsselter Bericht über die von
ihm erbrachten Leistungen.
- Die Angabe von Parametern, an Hand derer der Auftragnehmer die Effizienz seiner
Dienstleistungen nachweist.
Los 2.4 Qualifikation der eingesetzten Personen der sicherheitstechnischen Betreuung
Es wird vorausgesetzt:
- Der ausschließliche Einsatz von qualifiziertem Personal im Sinne des  7 ASiG. Das Personal
hat sich die erforderlichen Kenntnisse über dienststellen- und gebäudespezifische
Merkmale anzueignen. Insoweit ist Kontinuität beim Personaleinsatz für die Bildung der
erforderlichen Vertrauensbasis förderlich.
- Nachgewiesene Kenntnisse des Personals im Bereich des nationalen Arbeitsschutzrechts
und seiner aktuellen Entwicklungen, insbesondere unter Berücksichtigung der EUVorschriften.
- Kommunikationsfähigkeit des Personals zur Sensibilisierung und Motivation der Bediensteten
für alle Arbeitsschutzinhalte und die Bereitschaft zur Moderation bei der
Problembewältigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das von den Auftragnehmern entsandte Personal einer
Sicherheitsüberprüfung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unterzogen
wird, sofern sicherheitsrelevante Fragestellungen betroffen sind.
Los 2.5 Honorar der sicherheitstechnischen Betreuung
Für die zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 2.2. wird ein Gesamthonorar pro Einsatzstunde
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, dem ausschließlich die Einsatzzeiten
für die sicherheitstechnische Betreuung zugrunde liegen. Sämtliche Auslagen
und Nebenkosten, insbesondere sonstige Aufwendungen für die Organisation, z.B. Fahrgelder,
Reise- und Aufenthaltskosten, Post-, Fax- und Fernsprechgebühren, Druck-, Versandkosten,
organisatorische Gesamtvertragsabwicklung, Erstellung der Begehungsberichte, des
Arbeitsplans und des Jahresberichts, Aufwendungen für den Einsatz der apparativen AusVergabe-
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stattung, Vor- und Nacharbeit und Vorhaltezeiten und der Einsatz von Assistenzpersonal
sind durch das Honorar abgegolten.
Als Einsatzzeiten gelten nur die tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten, die zur Erfüllung der
Betreuungsaufgabe (vgl. Ziffer 2.2) erforderlich sind. Sie umfassen damit jeweils die Leistungen
der Fachkräfte für Arbeitssicherheit einschließlich der Leistungen des Assistenzpersonals.
Fahr- und Wegezeiten sind hierin nicht enthalten, bleiben außer Ansatz und werden nicht
vergütet.
Das Gesamthonorar pro Einsatzstunde beträgt für:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit ..netto Stundensatz in EUR
..zzgl. Mehrwertsteuer in EUR
_____________brutto Stundensatz in EUR
Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. Der Auftragnehmer
hat die Abtretungsanzeige dem vertraglichen Auftraggeber vorzulegen.
Von der Abgabe eines Angebots bitten wir bis zu einer möglichen Aufforderung unsererseits
abzusehen.
Anpassung des zeitlichen Umfangs
Die Betreuungstätigkeit umfasst innerhalb der vorgeschriebenen Jahreseinsatzzeiten alle
unter Ziffer 1.2 und 2.2 beschriebenen Aufgaben. Die Priorität der Reihenfolge der zu erbringenden
Leistungen ist mit dem Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Personen abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist u.a. verpflichtet, den Auftraggeber über die Durchführung der arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Betreuung zu unterrichten. Hierbei sind
auch etwaige Differenzen zwischen vertraglich festgelegter Einsatzzeit und der tatsächlichen
Inanspruchnahme darzustellen und zu begründen. Derartige Differenzen sind so
rechtzeitig bekannt zu machen, dass die Abstimmungen über eine gegebenenfalls notwendige
Anpassung der Einsatzzeiten noch mit Wirkung für das laufende Jahr zum Abschluss
gebracht werden können.
Der Leistungszeitraum für die Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung
wird wie folgt festgesetzt: Beginn: 01.07.2017 - Ende: 30.06.2021.
Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung
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Anlage 4 Angebotsschreiben
Absender:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Vergabeverfahren Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG im Landesamt
für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Hier: Bewerbung um Teilnahme
Unsere Bewerbung beinhaltet neben diesem Schreiben
die in den Unterlagen geforderten Inhalte
weitere Unterlagen:
Dieser Bewerbung sind folgende Unterlagen beigefügt:
- Eigenerklärung (Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben)
- Bewerbungsformular (Anlage 2, ausgefüllt und unterschrieben)
- Anschreiben (Anlage 4, unterschrieben)
- Nachweis aktueller Haftpflichtversicherung (Kopie)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Als vertretungsberechtigten Ansprechpartner für das Verfahren benennen wir
Herrn/ Frau:
Telefon:
E-Mail:
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile dieses Angebots.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters)
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht
abgegeben.
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Anlage 5 Antragskennzeichnung
Der verschlossene Briefumschlag ist unter Angabe des Absenders wie folgt zu beschriften:
Bitte nicht öffnen!
Teilnahmeantrag zur Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen
Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Ende der Teilnahmefrist: : 09.03.2017, 11:00 Uhr
Source: 4
http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesamt-fuer-Umwelt-und-Arbeitsschutz-Saarland/2017/02/1850870.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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