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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Berlin
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 63765-2017 (ID: 2017021809102767357)
Veröffentlicht: 18.02.2017
*
DE-Berlin: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2017/S 35/2017 63765
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Berliner Straße 112-115
Berlin
10713
Deutschland
Telefon: +49 30902226266
E-Mail: [1]ausschreibungen@itdz-berlin.de
Fax: +49 3090283055
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.itdz-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Migration des SIDOK-AddOn auf die aktuelle VISkompakt Version.
Referenznummer der Bekanntmachung: PE-4500091115-50733/173
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Migration des SIDOK-AddOn auf die aktuelle VISkompakt Version.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 281 640.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Migration des SIDOK-AddOn auf die aktuelle VISkompakt Version einschl.
Softwarpflege.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Es handelt sich um einen Releasewechsel innerhalb eines bestehenden
EVB-IT Pflege S Vertrages. Innerhalb dieses EVB-IT Vertrages ist der
Releasewechsel kostenpflichtig vereinbart.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
15/02/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
PDV-Systeme GmbH
Haarbergstraße 73
Erfurt
99097
Deutschland
NUTS-Code: DEG01
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 281 640.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz
3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2017
References
1. mailto:ausschreibungen@itdz-berlin.de?subject=TED
2. http://www.itdz-berlin.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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