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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Berlin
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 63765-2017 (ID: 2017021809102767357)
Veröffentlicht: 18.02.2017
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   2017/S 35/2017 63765
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
   Berliner Straße 112-115
   Berlin
   10713
   Deutschland
   Telefon: +49 30902226266
   E-Mail: [1]ausschreibungen@itdz-berlin.de
   Fax: +49 3090283055
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.itdz-berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Migration des SIDOK-AddOn auf die aktuelle VISkompakt Version.
   Referenznummer der Bekanntmachung: PE-4500091115-50733/173
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72260000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Migration des SIDOK-AddOn auf die aktuelle VISkompakt Version.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 281 640.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Migration des SIDOK-AddOn auf die aktuelle VISkompakt Version einschl.
   Softwarpflege.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Es handelt sich um einen Releasewechsel innerhalb eines bestehenden
   EVB-IT Pflege S Vertrages. Innerhalb dieses EVB-IT Vertrages ist der
   Releasewechsel kostenpflichtig vereinbart.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   15/02/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   PDV-Systeme GmbH
   Haarbergstraße 73
   Erfurt
   99097
   Deutschland
   NUTS-Code: DEG01
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 281 640.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz
   3 GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2017
References
   1. mailto:ausschreibungen@itdz-berlin.de?subject=TED
   2. http://www.itdz-berlin.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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