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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Itzehoe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 63381-2017 (ID: 2017021809065066961)
Veröffentlicht: 18.02.2017
*
  DE-Itzehoe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 35/2017 63381
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband ÖPNV Steinburg
   Karlstraße 13
   Itzehoe
   25524
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Lars Werlich
   Telefon: +49 482169502
   E-Mail: [1]werlich@steinburg.de
   Fax: +49 482169476
   NUTS-Code: DEF0E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.steinburg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/ausschreibungen.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: ÖPNV
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Nord und
   West im Kreis Steinburg.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen in den Linienbündeln Nord und West im Kreis Steinburg ab dem
   1.1.2018. Die Linienbündel umfassen mit einem jährlichen Volumen von
   derzeit ca. 450 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen
   Verkehrslinien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720 im Linienbündel Nord
   (Los 1) und mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 400 000
   Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 6601 bis 6610
   im Linienbündel West (Los 2).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1: Linienbündel Nord
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0E
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Steinburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen im Linienbündel Nord ab dem 1.1.2018 (mit einem jährlichen
   Volumen von derzeit ca. 450 000 Fahrplankilometern pro Jahr auf den
   heutigen Verkehrslinien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 96
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen (Zubestellungen um maximal +25
   % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der
   Preisdynamisierung)). Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
   auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall
   wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des
   Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen
   für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die
   nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2: Linienbündel West
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0E
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Steinburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen im Linienbündel West ab dem 1.1.2018 (mit einem jährlichen
   Volumen von derzeit ca. 400 000 Fahrplankilometern pro Jahr auf den
   heutigen Verkehrslinien 6601 bis 6610).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 96
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen (Zubestellungen um maximal +25
   % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der
   Preisdynamisierung)). Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
   auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall
   wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 desTariftreue-
   und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die
   Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich
   bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 30.12.2016 datiert) beizufügen (bei
   Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
   Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
   Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
   Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
   keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
   vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
   Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
   über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
   Ergänzung zu III.2.2):
   Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TTG werden nachfolgend die für die
   Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2) A):
   1. Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di  Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung
   Nord: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des
   privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 9.1.2014 zusammen
   mit Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di  Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung
   Nord: Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des
   privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.7.1996 in der
   Fassung vom 26.10.2009.
   2. Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und ver.di 
   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die
   Landesbezirksleitung Nord: Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe
   Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2006, zuletzt geändert am
   30.8.2013.
   3. Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) und ver.di  Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg:
   Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
   Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 9.1.2014 zusammen mit
   Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN)
   und ver.di  Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den
   Landesbezirk Hamburg: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012,
   einschließlich der Anlage Entgeltgruppenverzeichnis der VHH ab
   1.10.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher
   Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di  Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg:
   Tarifvertrag über eine Sonderzuwendung für die Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31. Januar
   2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher
   Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di  Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg:
   Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für die Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012
   zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen
   e. V. (AVN) und ver.di  Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
   vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag
   vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
   der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist;
   2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
   3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat;
   4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben;
   5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
   6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat;
   7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken;
   8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte;
   9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat;
   10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
   11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist.
   (Auflistung wird unter Ziffer VI.3) A) fortgesetzt).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird..
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
   erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
   die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
   Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
   Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
   bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. PBZugV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   A)
   Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue-
   und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG ergebenden speziellen
   Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile
   dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied
   derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
   Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind,
   haben insbesondere die gemäß § 4 TTG erforderlichen
   Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß §
   4 Abs. 2 Satz 4 TTG zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden
   in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
   B)
   Im Fall eines Betreiberwechsels im Sinne des § 5 Satz 1 TTG hat der
   neue Betreiber die in den Vergabeunterlagen benannten Arbeitnehmerinnen
   und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen zu
   übernehmen, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden.
   Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2015/S 233-422723
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/03/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/03/2017
   Ortszeit: 12:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A)
   (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung).
   12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat;
   13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann.
   B)
   Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
   sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
   Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die
   entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
   Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.
   Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
   jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
   einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
   beurteilt.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
   vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   C)
   Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
   im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
   zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
   somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
   Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
   unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
   Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
   Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
   angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
   aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
   Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
   dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig- Holstein im Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/02/2017
References
   1. mailto:werlich@steinburg.de?subject=TED
   2. http://www.steinburg.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:422723-2015:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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