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Ausschreibung: SAF Flüchtlinge - DE-Wiesbaden
Arbeitsvermittlungsdienste
Coaching
Dokument Nr...: 846674-2017 (ID: 2017021716162366137)
Veröffentlicht: 20.02.2017
*
  ÖA 50-81617 SAF Flüchtlinge
Vergabenummer/Aktenzeichen: 50-81617 SAF
a)		Auftraggeber (Vergabestelle):
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Sozialdienst Asyl
500130
Straße:Homburger Straße 29
Stadt/Ort:65197 Wiesbaden
Land:Deutschland (DE)
Zu Hdn. von :Frau Mariannina Klaaßen
Telefon:+49 611317177
Fax:+49 611314932
E-Mail:Sozialdienst-Asyl@wiesbaden.de
digitale Adresse(URL): http://www.wiesbaden.de
Einreichung der Angebote:
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Zentrale Verdingungsstelle
Straße:Gustav-Stresemann-Ring 15
Stadt/Ort:65189 Wiesbaden
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Zimmer A 520
Telefon:+49 611314702
E-Mail:vergabeundbeschaffung@wiesbaden.de
digitale Adresse(URL):www.wiesbaden.de
Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:siehe unter a) Auftraggeber (Vergabestelle)
b)		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A
c)		Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
( ) direkt
( ) elektronisch
d)		Bezeichnung des Auftrags: ÖA 50-81617 SAF Flüchtlinge
		Art des Auftrags: Dienstleistung
		Art und Umfang der Leistung: Öffentliche Ausschreibung 50-816/17 SAF Flüchtlinge
Eingliederungsmaßnahme zur beruflichen und sozialen Integration von Flüchtlingen im Rahmen des Ausbildungs- und
Qualifizierungsbudget 2017 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Zielsetzung
Aufgrund der aktuell hohen Anzahl von Flüchtlingen, die dringend eine Deutschsprachförderung benötigen und die mit den
bestehenden Förderangeboten nicht zeitnah versorgt werden können, ist die Umsetzung einer adäquaten Maßnahme erforderlich.
Ziel der Maßnahme ist, Flüchtlinge mit sehr geringen Deutschsprachkenntnissen durch einen intensiven, berufsbegleitenden
Deutschunterricht in ersten Schritten zur Kommunikation in Beruf und Alltag zu befähigen, um dadurch weitere berufliche und
soziale Perspektiven zu planen und langfristig die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu
ermöglichen.
Durch eine praxisnahe Didaktik und Methodik sollen Basisdeutschkenntnisse zielgruppengerecht vermittelt werden. Durch die
Kombination von parallel zum Deutschunterricht durchgeführten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden die neu erworbenen
Sprachkenntnisse in der Praxis angewendet und gleichzeitig berufspraktische Erfahrungen und Kenntnisse angeeignet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen an zwei Tagen in der Woche an dem Sprachkurs teil und sind jeweils an drei Tagen in
unterschiedlichen Arbeitsfeldern von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen bei Wiesbadener Beschäftigungsgesellschaften
beschäftigt.
Zielgruppe
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, mit Ausnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus sicheren
Herkunftsstaaten nach 29a AsylG sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte.
Die Zielgruppe sollte bereits Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erworben haben, z.B. Sprachkurse ehrenamtlich,
Aktivierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am
01.05.2017 und endet am 30.04.2018.
In der Maßnahme sind keine urlaubsfreien Tage vorgesehen. Der Auftragnehmer bietet die Maßnahme durchgehend an.
Es sind insgesamt 30 Teilnehmerplätze während der gesamten Laufzeit vorzuhalten. Zwei Gruppen mit jeweils 15 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sind anzubieten.
Die individuelle Zuweisungsdauer beträgt höchstens 26 Wochen.
Der Einstieg in die Maßnahme ist flexibel. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze
bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an.
Beträgt der Zeitraum zwischen dem Tag des voraussichtlichen individuellen Teilnahmebeginns und dem Vertragsende weniger als 26
Wochen, kann die individuelle Teilnahmedauer auch weniger als 26 Wochen betragen.
In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder mit der
Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs.
Der Maßnahmebeginn für eine Teilnehmerin / für einen Teilnehmer ist der erste Tag der tatsächlichen (körperlichen)
Anwesenheit.
Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Standort muss über eine geeignete
Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein.
Räumliche und sächliche / technische Ausstattung
Die geforderte räumliche und technische Ausstattung haben dem aktuellen Stand der Technik sowie den einschlägigen aktuellen
gesetzlich geltenden Vorschriften und Empfehlungen zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der
Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme
gewährleisten.
Es gelten insbesondere folgende Vorschriften / Empfehlungen in der jeweils aktuellen Fassung:
- die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsrichtlinien,
- die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen, (Berufsgenossenschaften),
- die Brandschutzbestimmungen,
- die jeweilige Landesbauordnung.
Sofern Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung der Räumlichkeiten und technischen Ausstattung vorliegen,
behält sich der Auftraggeber vor, die Nutzung für seine Zwecke abzulehnen.
Art und Umfang der Ausstattung muss im erforderlichen Umfang für die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. Die
Räumlichkeiten sind an dem angegebenen Standort zur Verfügung zu stellen.
Personal
Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den spezifischen Maßnahmeanforderungen und der anzuwendenden Methodik zur
Zielerreichung entsprechen.
Wesentliche Voraussetzung ist geeignetes, fachlich qualifiziertes Personal, das über eine qualifizierte Berufsausbildung
verfügt.
Das eingesetzte Personal muss mindestens über einen Fachhochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen und
zusätzlich Erfahrungen und Kenntnisse in der berufsbezogenen Deutschförderung nachweisen können.
Zur Sicherstellung der Maßnahmequalität und der Zielerreichung beträgt der Personalschlüssel eine Fachkraft für 15
Teilnehmerplätze, durchgängig während der Maßnahmedauer. Es wird mindestens zu 50 Prozent fest angestelltes Personal
gefordert.
Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienst-leistungen nach dem Zweiten oder Dritten
Buch Sozialgesetzbuch vom 17.07.2012 ist anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für
pädagogisches Personal vom 15. November 2011 wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber hält sich vor,
den Einsatz des Personals, auch bei Personalwechsel während der Maßnahme, abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung
begründete Bedenken bestehen. Die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen.
Der vorgesehene Personaleinsatz ist mit der Übersicht Personal (Anlage) dem Angebot beizufügen. Der Nachweis des Personals
hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Beauftragung, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei
kurzfristigem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich.
Konzept
Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu
erstellen. In diesem ist schlüssig auf alle in der Leistungs-beschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen
Gliederung, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschrieben, wie die strategische und methodische Umsetzung der
beruflichen Eingliederung erfolgt und die geforderten Ziele erreicht werden.
........
		Produktschlüssel (CPV):
79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
79998000 Coaching
		Ort der Leistung: Stadtgebiet, 69189 Wiesbaden
NUTS-Code : DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
e)		Unterteilung in Lose: Nein
f)		Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g)		Ausführungsfrist:
Beginn : 01.05.2017
Ende : 30.04.2018
h)		Anfordern der Unterlagen bei:
		Anforderungsfrist: 02.03.2017 24:00 Uhr
		Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
siehe unter a) Zuschlagserteilung
i)		Ablauf der Angebotsfrist: 09.03.2017 10:00 Uhr
		Bindefrist: 31.03.2017
j)		Sicherheitsleistungen: ...
k)		Zahlungsbedingungen: .
Zahlungen erfolgen gemäß  19 HVTG, VOL/B sowie den Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
l)		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: .
Vorzulegende Nachweise:
Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) Anlage 1
-Nachweis der Leistungsfähigkeit
-Referenzliste
- Personal
- Räume
- Zertifizierung
Nutzen Sie die zum Download in dieser Bekanntmachung bereitgestellten Vordrucke
Die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (Gültig ab 01.März 2015) die
Verpflichtungserklärung nach  4 Abs.1-5 (Tariftreueerklärung),  6 (Mindestentgelterklärung) und  8 Abs.2 (Nachunternehmen)
abzugeben und mit dem Angebot einzureichen (Anlage 1).
Geforderte Eignungsnachweise (gem.  6 Abs. 3, 4 VOL/A/1,  13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
m)		
n)		Zuschlagskriterien
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten
und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn
eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
	Kriterium	Gewichtung
1	Preis	40
2	Konzept	60
o)		Nichtberücksichtigte Angebote: .
 19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem  19 VOL/A.
p)		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
		Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Vertragsstrafe nach  18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in
Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
		Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja
		Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
q)		Sonstige Informationen:
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter
lit. a) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder
Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie:
Preise, - Marke, - Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben.
Bitte nutzen Sie den beigefügten Adressaufkleber zur Angebotsabgabe.
nachr. V-Nr/AKZ : 50-81617 SAF
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2017/02/002131002836.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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