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Ausschreibung: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Dokument Nr...: 62408-2017 (ID: 2017021709175565713)
Veröffentlicht: 17.02.2017
*
DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2017/S 34/2017 62408
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
BäderBetriebe Frankfurt GmbH
Am Hauptbahnhof 16
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69271089-1010
E-Mail: [1]info@bbf-frankfurt.de
Fax: +49 69271089-1009
Weitere Auskünfte erteilen: AX Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 54
Kontaktstelle(n): Dr. jur. Thomas Ax
69151 Neckargemünd
Deutschland
Telefon: +49 15146197684
E-Mail: [2]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de
Fax: +49 62238688614
Internet-Adresse: [3]www.ax-rechtsanwaelte.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: AX Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 54
Kontaktstelle(n): Dr. jur. Thomas Ax
69151 Neckargemünd
Deutschland
Telefon: +49 15146197684
E-Mail: [4]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de
Fax: +49 62238688614
Internet-Adresse: [5]www.ax-rechtsanwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: AX Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 54
Kontaktstelle(n): Dr. jur. Thomas Ax
69151 Neckargemünd
Deutschland
Telefon: +49 15146197684
E-Mail: [6]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de
Fax: +49 62238688614
Internet-Adresse: [7]www.ax-rechtsanwaelte.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Markterkundung für die BäderBetriebe Frankfurt.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Markterkundung für die BäderBetriebe Frankfurt.
Die BäderBetriebe Frankfurt sorgen als 100%ige Tochtergesellschaft der
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH mit insgesamt 200
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch die Förderung von Sport,
Gesundheit und Freizeitgestaltung für ein Stück purer Lebensfreude.
Weitere Einzelheiten zum Tätigkeitsfeld der BäderBetriebe Frankfurt
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [8]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
Bislang wird die Durchführung der Wasseraufsicht in den Bädern der
BäderBetriebe Frankfurt ausgeschrieben.
Es werden Lose gebildet.
Jedes Los umfasst 5 000 Stunden.
Beauftragt wird das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die
nachstehenden Kriterien
1. Preis. Gewichtung 75.
2. Konzept zur Sicherstellung des Gleichzeitigkeitsfaktors bei schönem
Wetter in den Freibädern unter Berücksichtigung einer eventuellen
Besetzung der Erlebnis- und Hallenbäder. Gewichtung 20.
3. Innerhalb welches Zeitrahmens können kurzfristige
Personalanforderungen erfüllt werden. Gewichtung 5.
Die bisherige Leistungserbringung Durchführung der Wasseraufsicht in
den Bädern der BäderBetriebe Frankfurt ist unter verschiedenen
Gesichtspunkten für die BäderBetriebe Frankfurt nicht
zufriedenstellend.
Die BäderBetriebe Frankfurt streben mit dieser Markterkundung eine
Optimierung der Dienstleistungserbringung Durchführung der
Wasseraufsicht in den Bädern der BäderBetriebe Frankfurt an und wollen
klären, welche Konzepte auch und insbesondere unter allerdings nicht
zwingender Einbeziehung welcher externer Dienstleister am Markt
erhältlich sind, mit welchem Aufwand umsetzbar sind und wie mit welcher
Wahrscheinlichkeit zu einer Optimierung der Dienstleistungserbringung
Durchführung der Wasseraufsicht in den Bädern der BäderBetriebe
Frankfurt führen können.
Die Bäderbetriebe Frankfurt wollen auch eine Rückkehr zur
Eigenleistung, Aufbau eigenen Personals usw. nicht ausschließen.
Was die inhaltlichen Anforderungen an die Dienstleistung Wasseraufsicht
anbelangt, ist ebenfalls ein Umdenken angezeigt und notwendig:
Der Begriff der Wasseraufsicht ist mit einem neuen Verständnis zugrunde
zu legen.
Ziel ist die Vorstellung einer Palette von möglichen Lösungen, die
präzise auf den Bedarf der Bäder der BäderBetriebe Frankfurt abgestimmt
sind.
Insbesondere innovative Wasseraufsichtsdienstleister sind deshalb
aufgefordert, sich an diesem Markterkundungsverfahren mit einer
Interessensbekundung zu beteiligen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
92000000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8)Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Interessent muss mit der
Interessensbekundung für das Markterkundungsverfahren seine Eignung
nachweisen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: >> Der Interessenbekundung ist ein aktueller
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
beizufügen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist
nicht älter als 6 Monate).
>> Mit der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung des
Interessenten darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [9]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
Nach § 123 GWB gilt Folgendes:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Ab-geordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder §
233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn:
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestands-kräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies
aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von
einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies
aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von
einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies
aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein
Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt
unberührt.
Nach § 124 GWB gilt Folgendes:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maß-nahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen
zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
>> Der Interessenbekundung ist weiter eine kurze Eigenerklärung zur
Unternehmensdarstellung beizufügen, in der insbesondere die Erfahrungen
des Interessenten im Aufgabengebiet dargestellt werden.
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [10]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
>> Interessentengemeinschaften haben die vorgenannten
Erklärungen/Nachweise der Interessenbekundung für jedes Mitglied der
Interessentengemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit der Interessenbekundung vorzulegen, wenn sich der
Interessent gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient.
In diesem Fall ist mit der Interessenbekundung eine
Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben,
dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle
der Auftragsvergabe an den Interessenten, dem Interessenten mit den
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung
zu stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [11]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen kei-ne Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsme-morandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [12]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/
Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen
(Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Interessenten, dem Interessenten mit den Fähigkeiten des
Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen
(Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: >> Der Interessenbekundung ist eine
Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in
welcher jeweils der Gesamtumsatz des Interessenten der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) anzugeben ist
(Eigenerklärung Umsatz).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [13]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung zur finanziellen
Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Umsatz des
Interessenten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014,
2015), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
(Eigenerklärung Umsatz).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [14]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die
Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
>> Interessentengemeinschaften haben die vorgenannten
Erklärungen/Nachweise der Interessenbekundung für jedes Mitglied der
Interessentengemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit der Interessenbekundung vorzulegen, wenn sich der
Interessent gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist
mit der Interessenbekundung eine Verpflichtungserklärung dieses
Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der
Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Interessenten, dem Interessenten mit den Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen
(Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [15]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/
Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen
(Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Interessenten, dem Interessenten mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur
Verfügung zu stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [16]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
>> Der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung über bereits
erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015)
beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift,
Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter
ist dabei jeweils anzugeben, ob der Interessent die Leistung als Haupt-
oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft
erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige
Auftrag stellte (Eigenerklärung Referenzen).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [17]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung über die Einhaltung
von Qualitätsmerkmalen, z. B. Schulungskonzept im Haus / Externe Kurse
/ Unterweisungen in z. B. Deeskalation, Kundenbetreuung beizufügen.
>> Der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung über die
Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter beizufügen (Name, Vorname,
jeder eingesetzte Mitarbeiter muss in den letzten 2 Jahren das
Leistungsabzeichen der DLRG (oder gleichwertig) erhalten haben. Die
Ausbildung in erster Hilfe darf nicht älter als ein Jahr sein.)
>> Der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung über die
Zertifizierung nach DIN EN 9001 (oder gleichwertig) beizufügen.
>> Der Interessenbekundung ist eine Eigenerklärung über die
eingesetzten Objektleiter und Stellvertreter (Name, Vorname, jeder
eingesetzte Mitarbeiter muss über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort
und Schrift verfügen.)
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [18]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 ganz oder teilweise durch die
Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
>> Interessentengemeinschaften haben die vorgenannten
Erklärungen/Nachweise der Interessenbekundung für jedes Mitglied der
Interessentengemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Interessent gemäß §
47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist
mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers
darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin
verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Interessenten, dem
Interessenten mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen (Verpflichtungserklärung
NAN nach § 47 VgV).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen kei-ne Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [19]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/
Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen
(Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Interessenten, dem Interessenten mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur
Verfügung zu stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
Ein zwingend zu verwendendes Muster für die Abgabe der Eigenerklärung
enthält das Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [20]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
14.3.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14.3.2017 - 12:00
Ort:
Ax Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Bahnhofstraße
54, 69151 Neckargemünd.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Verfahrensart:
Nicht-förmliches, EG-weit bekanntgemachtes Markterkundungsverfahren.
Das Verfahren dient der Markterkundung.
Die Markterkundung erfolgt zur Klärung eines möglichen Bedarfs sowie
der damit verbundenen wirtschaftlichen und haushalterischen
Auswirkungen. Dies gilt für einen Überblick über die Leistungsvielfalt,
den möglichen Bewerber-/Bieterkreis, die Ermittlung des Auftragswertes
und die Kosten- oder Preisermittlung. Die Markterkundung erfolgt, um
eine fundierte Leistungsbeschreibung auf einer realistischen
Kalkulationsgrundlage erstellen zu können.
Die Interessenbekundung für das Markterkundungsverfahren erfolgt
schriftlich, keine Email, kein pdf, kein Fax, 1 Original, 2 Kopien,
verschlossener Umschlag, beschriftet: Interessenbekundung Optimierung
der Durchführung der Wasseraufsicht in den Bädern der BäderBetriebe
Frankfurt bis zum:
14.3.17, 12 Uhr,
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [21]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
Die Interessenbekundung für das Markterkundungsverfahren erfolgt
schriftlich, keine Email, kein pdf, kein Fax, 1 Original, 2 Kopien,
verschlossener Umschlag, beschriftet:
Interessenbekundung Optimierung der Durchführung der Wasseraufsicht in
den Bädern der BäderBetriebe Frankfurt.
Der Interessent hat mit seiner Interessenbekundung die Bedingungen zu
erfüllen und Angaben zu machen gemäß III.1.4), III.2)
Teilnahmebedingungen, III.2.1) Persönliche Lage des
Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, III.2.2) Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit.
Der Interessent beschreibt in seiner Interessenbekundung für das
Markterkundungsverfahren sein Konzept für die Optimierung der
Durchführung der Wasseraufsicht in den Bädern der BäderBetriebe
Frankfurt für die BäderBetriebe Frankfurt unter Berücksichtigung aller
relevanten Aspekte und Betrachtungen.
Er berücksichtigt hierbei die Schlussfolgerungen aus der zwingenden
Besichtigung der Objekte und die Maßgaben der BäderBetriebe Frankfurt
aus dem Informationsmemorandum.
Das Informationsmemorandum kann abgerufen werden über:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt
Dr. jur. Thomas Ax, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd, Deutschland,
Telefon: +49 15146197684, E-Mail: [22]t.ax@ax-rechtsanwaelte.de, Fax:
+49 62238688614.
Die BäderBetriebe Frankfurt werden sich die Interessenbekundungen in
Markterkundungsgesprächen ab dem 28.3.17 erläutern zu lassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14.2.2017
References
1. mailto:info@bbf-frankfurt.de?subject=TED
2. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
3. http://www.ax-rechtsanwaelte.de/
4. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
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15. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
16. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
17. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
18. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
19. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
20. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
21. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
22. mailto:t.ax@ax-rechtsanwaelte.de?subject=TED
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