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Ausschreibung: Sanitäre Anlagen - DE-Münster
Sanitäre Anlagen
Installation von Sanitäreinrichtungen
Verlegen von Abwasserleitungen
Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
Dokument Nr...: 62130-2017 (ID: 2017021709155265468)
Veröffentlicht: 17.02.2017
*
DE-Münster: Sanitäre Anlagen
2017/S 34/2017 62130
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Universitätsklinikum Münster Anstalt des öffentlichen Rechts
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Kontaktstelle(n): UKM Infrastruktur Management GmbH, Vergabestelle
48149 Münster
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe.ukm.im@ukmuenster.de
Fax: +49 2518346262
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.klinikum.uni-muenster.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]http://www.ukm-im.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
423-G44 Sanitärarbeiten für das Projekt UKM Interdisziplinärer
Erweiterungsbau am Zentralklinikum.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Münster in Westfalen.
NUTS-Code DEA33
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Neubau Interdisziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum
entsteht als Erweiterung des bestehenden Zentralklinikums.
Das Baugrundstück befindet sich zwischen Versorgungszentrum und
Zentralklinikum West.
Das Zentralklinikum ist während der gesamten Baumaßnahme in vollem
Betrieb.
Vergabeeinheit: Sanitärarbeiten
ca. 615 m PE-Abwasserrohr DN 50 bis 200
ca. 270 m schallgedämmtes PE-Abwasserrohr DN 50 bis 150
2 St. Tauchpumpen
ca. 750 m PE-Regenabwasserrohr (Druckentwässerung)
25 St. Dacheinläufe (Druckentwässerung)
ca. 8450 m Trinkwasserrohr Edelstahl DN 15 bis 80
123 St. Waschtischanlagen
7 St. Ausgußanlagen
65 St. WC-Anlagen
1 St. Entbindungswanne
18 St. Steckbeckenspüler
1 St. Trinkwasser-Trennstation für Löschwasser
15 St. Wandhydranten
ca. 265 m Edelstahlrohr DN 50 bis 80.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45232460, 45332400, 45332300, 45332000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und
gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden
ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass
die Teilnahmeanträge/Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt
wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige
Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern
eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits,
dass seitens der Nachunternehmer keine
Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften
hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen
Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern.
Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu
führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf
den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen
kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer).
Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen
erfolgen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Unterschriebene
Verpflichtungserklärungen, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
(TVgG NRW) eingehalten wird. Sofern der Bewerber mit dem Einsatz von
Nachunternehmern plant, ist in der
Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die Nachunternehmer
entsprechend verpflichtet werden (vgl.
§ 9 TVgG NRW). Auf die weiteren Pflichten nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW wird
ausdrücklich hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu einem späteren
Verfahrenszeitpunkt alle erforderlichen
Erklärungen nach dem TVgG NRW gesondert einzuholen und abzufragen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 1
VOB/A EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist
die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 2
VOB/A EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist
die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 3 VOB/A EU sind zu
erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist
die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
423-G44
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.3.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 22.5.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22.3.2017 - 12:00
Ort:
UKM Infrastruktur Management GmbH, Hüfferstraße 73-79, 48149 Münster,
Besprechungsraum EG.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Kommunikation:
Bitte verwenden Sie die in Ziffer I. 1) genannte E-Mailadresse oder
Fax-Nummer.
Bieterfragen:
Etwaige Rückfragen des Bieters sind schriftlich bis zum 9.3.2017 per
E-Mail oder Fax zu stellen.
Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der
Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer
I.1) genannten elektronischen Zugang zu Informationen zur Verfügung
gestellt.
Der Bieter ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen
Internetseite bezüglich etwaiger Änderungen/Ergänzungen/Beantwortung
von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Falls es Änderungen/Ergänzungen/Beantwortung von Bieterfragen zum
Vergabeverfahren gibt ist eine von der Vergabestelle vorbereitete
Bieterbestätigung mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
GAEB-Datei X.84:
Für eine schnellere und fehlerfreie Bearbeitung des Vergabeverfahrens
bitten wir Sie, den Angebotsunterlagen eine GAEB-Datei X.84 beizulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und
durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge
sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer
VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist
gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer
(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.2.2017
References
1. mailto:vergabe.ukm.im@ukmuenster.de?subject=TED
2. http://www.klinikum.uni-muenster.de/
3. http://www.ukm-im.de/
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