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Ausschreibung: Neue Aktivkohle - DE-Gelsenkirchen
Neue Aktivkohle
Dokument Nr...: 62047-2017 (ID: 2017021709133365221)
Veröffentlicht: 17.02.2017
*
  DE-Gelsenkirchen: Neue Aktivkohle
   2017/S 34/2017 62047
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gelsenwasser AG
   Willy-Brandt-Allee 26
   Gelsenkirchen
   45891
   Deutschland
   Telefon: +49 209/708-1714
   E-Mail: [1]Vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
   Fax: +49 209/708-1717
   NUTS-Code: DEA32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.gelsenwasser.de
   I.1)Name und Adressen
   Wasserwerke Westfalen GmbH
   Zum Kellerbach 52
   Schwerte
   58230
   Deutschland
   Telefon: +49 209/708-1714
   E-Mail: [3]Vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
   Fax: +49 209/708-1717
   NUTS-Code: DEA32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]http://www.gelsenwasser.de
   I.1)Name und Adressen
   Wassergewinnung Essen GmbH
   Langenberger Straße 306
   Essen
   45277
   Deutschland
   Telefon: +49 209/708-1714
   E-Mail: [5]Vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
   Fax: +49 209/708-1717
   NUTS-Code: DEA32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.gelsenwasser.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]http://www.gelsenwasser.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Wasser
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von frischer, granulierter Kornaktivkohle auf Rohstoffbasis
   Kokosnuss.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   24954100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das vorliegende Qualifizierungssystem soll dem Auftraggeber bei der
   immer wiederkehrenden Beschaffung von frischer, granulierter
   Kornaktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss dienen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Beginn: 16/02/2017
   Ende: 15/02/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Interessierte Unternehmen haben sämtliche der nachfolgend unter
   Abschnitt A 15.) genannten Unterlagen vollständig beizubringen. Soweit
   Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind
   diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die
   Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen
   Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften
   sind eigenhändig zu leisten. Die Vergabestelle behält sich vor,
   fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum
   Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist
   nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektVO).
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder
   Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum
   Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder
   beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer
   diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich
   die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem
   Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise des
   Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst
   in diesem Verfahren präqualifiziert ist. Ferner sind entsprechende
   Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO
   vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich  auf besonderes Verlangen 
   vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO
   zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern
   vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem
   Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   A 1. Angaben zum Unternehmen (Info)
   A 2. Gesellschaftsform (Info)
   A 3. Unternehmensstandorte (Info)
   A 4. Unternehmenskennzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (K.O./Info)
   A 5. Organigramm (Info)
   A 6. Aktueller Auszug der Eintragung in das Handels- oder
   Berufsregister oder gleichwertig, nicht älter als 6 Monate zum
   Zeitpunkt der Erstvorlage.
   Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen diesen Auszug bei. (K.O.*)
   A 7. Form der Teilnahme (Info)
   A 7.1 Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (K.O.)
   A 7.2 Bezeichnung der Bewerbergemeinschaft (Info)
   A 7.3 Bevollmächtigung des Vertreters der Bewerbergemeinschaft (K.O.)
   A 7.4 Eigene Funktion in der Bewerbergemeinschaft (Info)
   A 7.6 Gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft (K.O.)
   A 8. Kaufmännischer Ansprechpartner des Bewerbers (Info)
   A 9. Verantwortungsbereiche (Info)
   A10. Ausschlussgründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen
   Verurteilung nach
   § 123 Abs. 1 GWB (K.O.).
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   A 11. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Beiträgen zur
   Sozialversicherung (Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB) (K.O.)
   A 12. Selbstreinigung (Info)
   A 13. Verstöße gegen umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) (K.O.*)
   A 14. Insolvenzverfahren
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) (K.O.*)
   A 15. Sonstige schwere Verfehlung
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) (K.O.*)
   A 16. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) (K.O.*)
   A 17. Kein Interessenkonflikt
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) (K.O.*)
   A 18. Beratung des Auftraggebers als Projektant
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) (K.O.*)
   A 19. Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatzforderung /
   Vertragsstrafen
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) (K.O.*)
   A 20. Wahrheitsgemäße Angaben
   (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) (K.O.*)
   A 21. Ausschlussgrund nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21
   Arbeitnehmerentsendegesetz und § 98 c Aufenthaltsgesetz (K.O.).
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   A 22. Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (K.O.)
   A 23. Ausschlussgrund nach § 13 Abs. 1 oder 2 Tariftreue- und
   Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (K.O.)
   A 24. Selbstreinigung (Info)
   A 25. Zahlung von Steuern (K.O.)
   A 26. Zahlung von Sozialabgaben (K.O.)
   A 27. Das Unternehmen hat sich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
   und seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die
   Berufsgenossenschaft stets erfüllt. (K.O)
   A 28. Betriebshaftpflichtversicherung (K.O.)
   A 29. Geschäftsabwicklung auf Deutsch (Info)
   A 30. Anerkennung der Einkaufsbedingungen (Info).
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   B 1. Produkteigenschaften
   B 1.1 Mindestanforderungen für 1-n Kornaktivkohlen in frischer und
   granulierte Form (DIN EN 12915-1) (K.O.)
   B 1.2 Wie werden Fehlerursachen analysiert und dokumentiert um einer
   Wiederholung vorzubeugen? (Info)
   B 1.3 Bitte nennen Sie uns die Standorte für die folgenden
   Prozessschritte in der Herstellung Ihres Aktivkohle Produkts: (Info)
   B 1.4 Wie hoch ist die Produktausbeute, d.h. wieviel Rohstoff ist für
   das Fertigprodukt granulierte Aktivkohle entsprechend unseren
   Anforderungen (B 1.1) erforderlich (Angabe in [t/t])? (Info)
   B 1.5 Wie hoch ist der sog. Produkt-Carbon-Footprint bezogen auf das
   Fertigprodukt granulierte Aktivkohle und bezogen auf die Verkokung
   und Aktivierung in [t CO2/t Fertigprodukt]? (Info)
   B 2 Lagerstandorte, Lagerkapazität und Lieferzeiten
   B 2.1 Lagerstandorte und Lagerkapazität für den angefragten
   Produktbereich (Info)
   B 2.2 Lieferzeiten (Info)
   B 3. Vor- und Nachunternehmer.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   B 3.1 Werden Arbeiten in der gesamten qualifikationsrelevanten
   Prozesskette durch Vor- und/oder Nachunternehmer durchgeführt? (Info)
   B 3.2 Wie stellen Sie sicher, dass die oben gestellten Anforderungen
   von Ihrem Produktlieferanten eingehalten werden? Welche Parameter
   werden von Ihnen geprüft? (Info)
   B 4. Zertifizierung (Belege sind dem Antrag beizulegen)
   B 4.1 Ist Ihr Unternehmen zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und 14001
   oder gleichwertig? (K.O.)
   B 4.2 Wer ist (sind) Ihr(e) QM-Beauftragte(r)(n)? (Info)
   B 4.3 Wie wird die Unabhängigkeit des Qualitätswesens sichergestellt?
   (Info)
   B 4.4 Werden Verantwortungen und Befugnisse für qualitätsrelevante
   Tätigkeiten eindeutig festgelegt? Wenn ja, wie? (Info)
   B 4.5 Sind Sie im Bereich Umweltschutz zertifiziert? Wenn ja, mit
   welcher Zertifizierung? (Info)
   B 4.6 Welche Anweisungen erhalten Ihre Mitarbeiter für
   qualitätsrelevante Tätigkeiten und sind diese den Mitarbeitern
   zugänglich? Wenn ja, wie? (Info).
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   B 4.7 Beschreiben Sie den Prozess zur Freigabe, Verteilung und Änderung
   von Anweisungen? (Info)
   B 4.8 Beschreiben Sie den kompletten Prozess bei der Identifizierung
   und Beseitigung von Qualitätsmängeln. (Info
   B 5. Fragen zum Personal / Arbeitssicherheit (Info)
   B 5.1 Beschreiben Sie den Ablauf zur Einweisung neuer Mitarbeiter.
   (Info)
   B 5.2 Beschreiben Sie den Ablauf zur Einweisung von Partnern, die
   während des Produktionsprozesses im angefragten Produktbereich
   beauftragt werden. (Info)
   B 5.3 Beschreiben Sie die Unterweisung von Mitarbeitern und am
   (gesamten) Produktionsprozess beteiligten Partnern bei Neuerungen.
   (Info)
   B6. Referenzen (Mindestanzahl = KO; Anzahl im übrigen: GF 3;
   Liefermengen: GF 6)
   K.O = Ausschlusskriterium
   K.O* = nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Vorliegen eines
   Ausschlusgrundes ggf. K.O. Kriterium
   Info = Infokriterium
   GF = Gewichtungsfaktor.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabestelle führt diese Bekanntmachung eines
   Qualifizierungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb nach der Verordnung
   über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der
   Trinkwasserverordnung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung 
   SektVO) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des
   Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) sowie
   der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen
   umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung
   sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der
   Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue
   und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) durch.
   2. Die Bewerber haben mit Abgabe Ihrer Anträge Angaben zum Unternehmen
   (Firmenname / Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail / Homepage),
   Gesellschaftsform (Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft, Angabe
   der Eigentumsverhältnisse) und zum kaufmännischen Ansprechpartner zu
   machen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   E-Mail: [8]vergabekammer@brms.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse:[9]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   §160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   E-Mail: [10]vergabekammer@brms.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse:[11]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/02/2017
References
   1. mailto:Vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de?subject=TED
   2. http://www.gelsenwasser.de/
   3. mailto:Vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de?subject=TED
   4. http://www.gelsenwasser.de/
   5. mailto:Vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de?subject=TED
   6. http://www.gelsenwasser.de/
   7. http://www.gelsenwasser.de/
   8. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
   9. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
  10. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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