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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 61437-2017 (ID: 2017021709063764653)
Veröffentlicht: 17.02.2017
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DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2017/S 34/2017 61437
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und
für Sport (HMdIS), endverteten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung (HZD)
Mainzer Straße 29
Wiesbaden
65185
Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Schwank
Telefon: +49 611/340-1387
E-Mail: [1]vergabestelle@hzd.hessen.de
Fax: +49 611/340-1150
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hzd.hessen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Projektmanagement-, Beratungs- und
Entwicklungsleistungen für die Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der Hessischen Landesverwaltung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Land Hessen modernisiert den DMS-Einsatz. Zur Optimierung der
elektronischen Verwaltungsarbeit ist die flächendeckende Einführung der
E-Aktenführung inklusive Vorgangsbearbeitung in der Hessischen
Landesverwaltung vorgesehen. Sie soll 2018 bis 2024 an ca. 24 600
potentiellen Büroarbeitsplätzen sowie an weiteren ca. 13 600
Arbeitsplätzen erfolgen für die eine E-Akte-Nutzung i. R. von
Fachanwendungen in Betracht kommt. Neben der hier nicht
gegenständlichen Beschaffung eines DMS-Produktes bedarf das Land zur
Projektunterstützung Projektmanagement-, Beratungs- und
Entwicklungsleistungen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags werden u. a. feste Projektrollen
für Gesamtprojektleitung, Kommunikations-/Akzeptanzmgt.,
Organisations-/Changemgt., Lösungs-Architektur und PMO-Assistenz sein
sowie weitere Unterstützungsleistung für die organisatorisch und
technisch orientierte Umsetzung des landesweiten Roll-Outs sowie für
die Weiterentwicklung des DMS.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
NUTS-Code: DE714
Hauptort der Ausführung:
Alle Dienststellen des Landes Hessen, insbes. die HZD als
unselbstständiger Teil der Hessischen Landesverwaltung.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vgl. Abschnitt II.1.4) Kurze Beschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der beabsichtigten Rahmenvereinbarung kann höchstens
zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Möglichkeit der
Laufzeitverlängerung ist sachlich notwendig, weil die Modernisierung
des DMS voraussichtlich erst in den Jahren 2022-2024 abgeschlossen sein
wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabestelle weist gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. S. 354) bereits an dieser
Stelle darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer) sowie Unternehmen, die ihnen Arbeitskräfte
überlassen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4
Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG
(Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des
Angebots (nicht mit der Interessensbekundung) abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärungen beziehen sich nicht auf Beschäftigte, die bei
einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beträgt mehr als 4 Jahre, weil die Modernisierung
des DMS voraussichtlich erst in den Jahren 2022-2024 abgeschlossen sein
wird.
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 23/03/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Abschnitt IV.2.2): Die Interessenbekundungen sind nur schriftlich
(d. h. auf dem Postwege oder direkt per Bote/Kurier) und unterschrieben
in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
Interessenbekundung DMS Beratung, Vergabe-Nr.: VG-3000-2017-0007 beim
Auftraggeber einzureichen. Die Interessenbekundung muss die
Unternehmensdaten (v. a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner
und E-Mail-Adresse) enthalten. Der Auftrag wird ohne gesonderte
Auftragsbekanntmachung im nicht offenen Verfahren vergeben (§ 38 IV
VgV). Der Auftraggeber wird nur die Unternehmen, die eine
Interessenbekundung form- und fristgerecht einreichen, zur Bestätigung
ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern. Mit dieser
Aufforderung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Für die
Aufforderung zur Interessensbestätigung wird empfohlen, sich freiwillig
auf [3]www.vergabe.hessen.de zu registrieren, weil nur über diese
Vergabeplattform die Vergabeunterlagen später abgerufen werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen
Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten nennen.Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2017
References
1. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
2. http://www.hzd.hessen.de/
3. http://www.vergabe.hessen.de/
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