Ausschreibung: Deutschland Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse - DEU-Berlin Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Wirtschaftsforschung Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung Dokument Nr...: 662481-2026 (ID: 2026092501091087420) Veröffentlicht: 25.09.2026 * DEU-Berlin: Deutschland Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse 2026/S 186/2026 662481 Deutschland Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse OJ S 186/2026 25/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse Beschreibung: Die hochrangige Regierungsberatung wird in Staaten in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien durchgeführt. Aktuell erfolgt die Beratung in den Ländern Ukraine, Belarus (derzeit ausgesetzt), Moldau, Georgien (derzeit ausgesetzt), Usbekistan und Kosovo. Ab 2027 soll die Beratung in den Ländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien erfolgen. Bei Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist als weiteres Programmland Armenien vorgesehen. Kern und Voraussetzung für die Akzeptanz der Beratung bei den Regierungen der Zielländer ist die Unabhängigkeit und Nachfrageorientierung der Beratung. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen des Partnerlandes erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden vorrangig von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer dem AN oder dem BMWE gegenüber vorgeschlagen. Damit ergänzt die Regierungsberatung das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderinstrumente, die sich vornehmlich an Unternehmen richten. Der AN tritt in der Ausführung des Auftrags als eigenständiger Akteur auf. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG auf das Auftragsverhältnis zu verweisen. Kennung des Verfahrens: 5cd602e2-bf41-49a2-b32f-db441cd24e11 Interne Kennung: 17104/004-26#001 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung Zusätzliche Einstufung (cpv): 79311400 Wirtschaftsforschung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 2.1.2. Erfüllungsort 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 764 705,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Betrug: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Zahlungsunfähigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse Beschreibung: Die hochrangige Regierungsberatung wird in Staaten in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien durchgeführt. Aktuell erfolgt die Beratung in den Ländern Ukraine, Belarus (derzeit ausgesetzt), Moldau, Georgien (derzeit ausgesetzt), Usbekistan und Kosovo. Ab 2027 soll die Beratung in den Ländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien erfolgen. Bei Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist als weiteres Programmland Armenien vorgesehen. Kern und Voraussetzung für die Akzeptanz der Beratung bei den Regierungen der Zielländer ist die Unabhängigkeit und Nachfrageorientierung der Beratung. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen des Partnerlandes erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden vorrangig von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer dem AN oder dem BMWE gegenüber vorgeschlagen. Damit ergänzt die Regierungsberatung das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderinstrumente, die sich vornehmlich an Unternehmen richten. Der AN tritt in der Ausführung des Auftrags als eigenständiger Akteur auf. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG auf das Auftragsverhältnis zu verweisen. Interne Kennung: 17104/004-26#001 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung Zusätzliche Einstufung (cpv): 79311400 Wirtschaftsforschung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Optionen: Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag um bis zu 2 Jahre zu verlängern. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.5. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 764 705,00 EUR 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestens 15 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der sofern verfügbar letzten drei Jahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den sofern verfügbar letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: A: Beratung zu Konzeption, Durchführung und/ oder inhaltlicher Ausgestaltung internationaler Regierungsdialogformate mit wirtschaftspolitischen Bezügen unter deutscher Beteiligung und mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) B: Analyse/ Studie im Rahmen angewandter Politikberatung mit Bezug zur wirtschaftspolitischen Transformation in mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) C: Beratende Begleitung eines wirtschaftspolitischen Einzelreformvorhabens mit Bezug zu mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) D: Konzeption und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Konferenzen, Seminaren, Diskussionsrunden oder ähnlichen Formaten mit Bezug zur wirtschaftspolitischen Transformation in mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien). Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind mindestens zwei Referenzen für jeden der genannten Referenzbereiche (A-D) einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. - Jedes einzelne Zielland (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) muss bereichsübergreifend mindestens durch einen Referenzauftrag adressiert werden. Ein Referenzauftrag kann sich auch auf mehrere Zielländer beziehen (im Vordruck anzukreuzen). - Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für mehrere Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt. - Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 01.01.2022 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche (Teil)Leistungen erbracht worden sind. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer zur Leistungserbringung auskunftsfähigen Person , - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Sortierung und Prüfung - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen und ggf. die in den Referenzen angegebenen Ansprechpersonen zu kontaktieren. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck). Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland- Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualitative Zuschlagskriterien Beschreibung: Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 Gesamtprojektleitung mit Stellvertretung (10 von 30%); Unterkriterium 2 Länderkoordination mit Stellvertretung je Partnerland (20 von 30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 Initiierung und Umsetzung von Einzelberatungsvorhaben (20 von 50%) ; Unterkriterium 2 Beratungsunterlagen (15 von 50%) , Unterkriterium 3 Leistungsformat Newsletter/ Wirtschaftsausblicke (5 von 50%) ; Unterkriterium 4 Öffentlichkeitsarbeit (10 von 50%) Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 70 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: ACHTUNG: Das Auftragsvolumen ist begrenzt. Das jährliche Auftragsvolumen (sowie ggf. die Verlängerungsoption) liegt schätzungsweise zwischen 2.500.000 Euro brutto und 2.800.000 Euro brutto (einschließlich Reisekosten sowie der Option für Armenien und für Beratungsleistungen in weiteren Ländern wie z.B. Belarus und Georgien im Bedarfsfall). Das Angebot für die Gesamtlaufzeit (einschließlich Verlängerungsoption) muss unterhalb von 14.000.000 Euro brutto liegen. Diese Vorgabe ist bei der Angebotserstellung zwingend zu berücksichtigen. Sofern der Gesamtangebotspreis über 14.000.000 Euro brutto liegt, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden und wird von der Wertung ausgeschlossen. - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Das Preisblatt weist auftragsbezogen das geschätzte, jährliche Leistungsvolumen aus. Durch Multiplikation ergeben sich daraus Preise für Grundlaufzeit, die Verlängerungsoptionen sowie der Netto- und Bruttogesamtangebotspreis (einschl. aller Leistungsoptionen) für die Gesamtlaufzeit. Ggf. sind Ausführungen zur Zusammensetzung des Angebotspreises im schriftlichen Angebot vorzunehmen. - Die anzugebenden Tagessätze beinhalten alle Personalkosten und Sachkosten; Reisekosten werden separat im Preisblatt erfasst. Für eine Wirtschaftsprüfung wird jährlich ein fester Betrag vorgehalten. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: - Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. - Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 30 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments. html?id=873534 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873534 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 28/10/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle Stadt: Berlin Postleitzahl: 10115 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland Kontaktperson: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de Telefon: 0000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +4902289499-0 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6e060d43-359b-482c-be09-b2fdc13c16cd - 05 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/09/2026 16:46:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 186/2026 Datum der Veröffentlichung: 25/09/2026 Referenzen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873534 https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873534 http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-662481-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de