Ausschreibung: Deutschland Teile und Zubehör für Büromaschinen Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial - DEU-Kamenz Teile und Zubehör für Büromaschinen Dokument Nr...: 661551-2026 (ID: 2026092501010586601) Veröffentlicht: 25.09.2026 * DEU-Kamenz: Deutschland Teile und Zubehör für Büromaschinen Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial 2026/S 186/2026 661551 Deutschland Teile und Zubehör für Büromaschinen Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial OJ S 186/2026 25/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Original-Druckerverbrauchsmaterial und gleichwertigem kompatiblen oder Rebuilt-Druckerverbrauchsmaterial mit optionalem Abruf der Leistungen. Die zu vergebenen Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt: - Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker - Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP, Samsung und Canon Drucker - Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark, Brother, Epson, Primera und sonstige Drucker Kennung des Verfahrens: 41b99acb-3ce4-4c85-90c5-38e8393ad9d6 Interne Kennung: SID 2026-01 DR Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Radebeul Postleitzahl: 01445 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 2.1.3. Wert Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 664 000,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft. Hinweise: - Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversiche-rung ist eine Eignungsleihe unzulässig. - Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.2 und 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker Beschreibung: Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker Interne Kennung: LOT-0001 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenvereinbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option. 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Radebeul Postleitzahl: 01445 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 36 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3a: Darstellung von mindestens drei erbrachten, geeigneten Referenzen Ihres Unternehmens aus den letzten fünf Jahren (Projektende darf bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) mit vergleichbaren Lieferleistungen (Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial). Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten: - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Erbrachte Leistungen - Liefer- / Erbringungszeitpunkt - Auftraggeber - Auftragswert Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderung: Drei geeignete Referenzen mit vergleichbaren Lieferleistungen aus den letzten fünf Jahren müssen eingereicht werden. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2c: Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3b: Erklärung je Los, dass der Bieter für die angebotenen Produkte als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zu-gelassen ist oder eine gleichwertige Einstufung vorliegt. Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage des Nachweises der aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder der gleichwertigen Einstufung fordern. Mindestanforderung: Nachweis muss vorliegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 muss mindestens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2b: Erklärung über den spezifischen Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Umsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Reine Preiswertung gemäß Kapitel F.4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der in der Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Preisblatt 1.1) angegebene, fiktive Gesamtangebotspreis (brutto). Sollte der Bieter Preisnachlässe gemäß Anlage 1 - Preisblatt 1.4 (Kopplungsnachlass) anbieten, so wird der fiktive Gesamtangebotspreis auf Grund des angebotenen Kopplungsnachlasses pro Los erneut ermittelt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0a4ff692c- 33fc088656e7780f 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 26/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) unmittelbar nach Zuschlagserteilung. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der Teilnehmer: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt un-berührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags ein-schließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags- vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben ent-sprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP, Samsung und Canon Drucker Beschreibung: Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP, Samsung und Canon Drucker Interne Kennung: LOT-0002 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenvereinbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option. 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Radebeul Postleitzahl: 01445 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 36 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3a: Darstellung von mindestens drei erbrachten, geeigneten Referenzen Ihres Unternehmens aus den letzten fünf Jahren (Projektende darf bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) mit vergleichbaren Lieferleistungen (Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial). Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten: - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Erbrachte Leistungen - Liefer- / Erbringungszeitpunkt - Auftraggeber - Auftragswert Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderung: Drei geeignete Referenzen mit vergleichbaren Lieferleistungen aus den letzten fünf Jahren müssen eingereicht werden. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2c: Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3b: Erklärung je Los, dass der Bieter für die angebotenen Produkte als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zu-gelassen ist oder eine gleichwertige Einstufung vorliegt. Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage des Nachweises der aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder der gleichwertigen Einstufung fordern. Mindestanforderung: Nachweis muss vorliegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 muss mindestens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2b: Erklärung über den spezifischen Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Umsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Reine Preiswertung gemäß Kapitel F.4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der in der Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Preisblatt 1.2) angegebene, fiktive Gesamtangebotspreis (brutto). Sollte der Bieter Preisnachlässe gemäß Anlage 1 - Preisblatt 1.4 (Kopplungsnachlass) anbieten, so wird der fiktive Gesamtangebotspreis auf Grund des angebotenen Kopplungsnachlasses pro Los erneut ermittelt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0a4ff692c- 33fc088656e7780f 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 26/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) unmittelbar nach Zuschlagserteilung. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der Teilnehmer: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt un-berührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags ein-schließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags- vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben ent-sprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark, Brother, Epson, Primera und sonstige Drucker Beschreibung: Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark, Brother, Epson, Primera und sonstige Drucker Interne Kennung: LOT-0003 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenvereinbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option. 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Radebeul Postleitzahl: 01445 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 36 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3a: Darstellung von mindestens drei erbrachten, geeigneten Referenzen Ihres Unternehmens aus den letzten fünf Jahren (Projektende darf bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) mit vergleichbaren Lieferleistungen (Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial). Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten: - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Erbrachte Leistungen - Liefer- / Erbringungszeitpunkt - Auftraggeber - Auftragswert Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderung: Drei geeignete Referenzen mit vergleichbaren Lieferleistungen aus den letzten fünf Jahren müssen eingereicht werden. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2c: Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3b: Erklärung je Los, dass der Bieter für die angebotenen Produkte als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zu-gelassen ist oder eine gleichwertige Einstufung vorliegt. Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage des Nachweises der aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder der gleichwertigen Einstufung fordern. Mindestanforderung: Nachweis muss vorliegen. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 muss mindestens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2b: Erklärung über den spezifischen Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Umsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Reine Preiswertung gemäß Kapitel F.4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der in der Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Preisblatt 1.3) angegebene, fiktive Gesamtangebotspreis (brutto). Sollte der Bieter Preisnachlässe gemäß Anlage 1 - Preisblatt 1.4 (Kopplungsnachlass) anbieten, so wird der fiktive Gesamtangebotspreis auf Grund des angebotenen Kopplungsnachlasses pro Los erneut ermittelt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0a4ff692c- 33fc088656e7780f 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 26/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) unmittelbar nach Zuschlagserteilung. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der Teilnehmer: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt un-berührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags ein-schließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags- vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben ent-sprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Garnisonsplatz 13 Stadt: Kamenz Postleitzahl: 01911 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de/ Profil des Erwerbers: https://www.sid.sachsen.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: keine Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aad9b11e-cf11-4265-b785-57d8dd0ba187 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2026 12:01:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 186/2026 Datum der Veröffentlichung: 25/09/2026 Referenzen: https://evergabe.sachsen.de https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0a4ff692c-33fc088 656e7780f https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 https://www.sid.sachsen.de/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-661551-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de