Ausschreibungen und Aufträge: Allgemeine Berufsschulspezifische Ausstattung - DEU-Regen Schränke und Regale Werkbänke Werkzeug Dokument Nr...: 611228-2026 (ID: 2026090401113035481) Veröffentlicht: 04.09.2026 * DEU-Regen: Deutschland Werkzeug Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Allgemeine Berufsschulspezifische Ausstattung 2026/S 171/2026 611228 Deutschland Werkzeug Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Allgemeine Berufsschulspezifische Ausstattung OJ S 171/2026 04/09/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Allgemeine Berufsschulspezifische Ausstattung Beschreibung: Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich /Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu- Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster Kennung des Verfahrens: 4c585912-b8f1-4ca3-a595-224c5e25d114 Interne Kennung: 150/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 44510000 Werkzeug Zusätzliche Einstufung (cpv): 39151200 Werkbänke, 39141100 Schränke und Regale 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Regen Postleitzahl: 94209 Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM881# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Allgemeine Berufsschulspezifische Ausstattung Beschreibung: Allgemeine Berufsschulspezifische Ausstattung für 22 Räume der Bereiche Holz/Bau, Metall, Elektro, Lagerlogistik usw., hauptsächlich: - Schränke - Werkbänke - Werkzeuge usw. Interne Kennung: 150/26 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 44510000 Werkzeug Zusätzliche Einstufung (cpv): 39151200 Werkbänke, 39141100 Schränke und Regale 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Regen Postleitzahl: 94209 Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/08/2026 Enddatum der Laufzeit: 15/12/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: wirtschaftlichstes Angebot Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Regen 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hoffmann GmbH Qualitätswerkzeuge Angebot: Kennung des Angebots: 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44/105-2 Datum der Auswahl des Gewinners: 01/09/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 01/09/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09276-SG11-44 Postanschrift: Poschetsrieder Str. 16 Stadt: Regen Postleitzahl: 94209 Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de Telefon: +49 9921 601-0 Fax: +49 9921 601-150 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0318006-60 Postanschrift: Maximilianstr. 39 Stadt: München Postleitzahl: 80538 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 89 2176-2411 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Hoffmann GmbH Qualitätswerkzeuge Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE129375678 Postanschrift: Haberlandstr. 55 Stadt: München Postleitzahl: 81241 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Telefon: +49898391-9226 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 90b15f61-bdf8-45f4-b82b-87e0b948dd5d - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/09/2026 15:39:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 171/2026 Datum der Veröffentlichung: 04/09/2026 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de