Ausschreibung: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - DE-Ulm Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste Dokument Nr...: 366488-2020 (ID: 2020080409215685777) Veröffentlicht: 04.08.2020 * DE-Ulm: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 2020/S 149/2020 366488 Konzessionsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Ulm Postanschrift: Marktplatz 1 Ort: Ulm NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis Postleitzahl: 89073 Land: Deutschland E-Mail: [6]mail@gersemann-recht.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.ulm.de I.3)Kommunikation Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte Postanschrift: Wilhelmstraße 20a Ort: Freiburg i. Br. NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis Postleitzahl: 79098 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. E-Mail: [8]mail@gersemann-recht.de Telefon: +49 76176990730 Fax: +49 76176990739 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [9]www.gersemann-recht.de Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte Postanschrift: Wilhelmstraße 20a Ort: Freiburg i. Br. Postleitzahl: 79098 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. Telefon: +49 76176990730 E-Mail: [10]mail@gersemann-recht.de Fax: +49 76176990739 NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [11]www.gersemann-recht.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Wasserkonzessionsvertrag II.1.2)CPV-Code Hauptteil 65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen ausschließlichen Vertrages über die Wegenutzung zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, die zu einem Wasserversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gehören, und die öffentliche Versorgung der Bevölkerung mit Wasser (Wasserkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Wasserverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, und die öffentliche Versorgung der Bevölkerung im Gemeindegebiet Ulm mit Wasser (Wasserkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm. Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. II.2.5)Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit der Konzession II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen III.2)Bedingungen für die Konzession III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung: III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern Abschnitt IV: Verfahren IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote Tag: 13/11/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet.. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Wasserkonzessionsvertrages insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung finden. Es gelten § 19 GWB sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Soweit Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes Verständnis zulassen, beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen Systematik des Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern verpflichtet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Informationen über das im Konzessionsgebiet belegene Wasserversorgungsnetz, die für eine Interessenbekundung erforderlich sind, können unter konkreter Darlegung der benötigten Daten bei der unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle angefragt werden. Die Herausgabe von Daten erfolgt nach Prüfung und gegen vorherige Zeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart Postanschrift: Urbanstraße 20 Ort: Stuttgart Postleitzahl: 70182 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsverstöße, die aus dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist gegenüber der unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle in Textform zu rügen. Werden erkennbare Rechtsverstöße nicht bis zum Ablauf vorstehend genannter Frist geltend gemacht, wird davon ausgegangen, dass Präklusion eingetreten ist und die entsprechenden Rechtsverstöße zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden können. Für die gerichtliche Geltendmachung von Rechtsverletzungen gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/07/2020 References 6. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED 7. http://www.ulm.de/ 8. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED 9. http://www.gersemann-recht.de/ 10. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED 11. http://www.gersemann-recht.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de