Ausschreibungen und Aufträge: Systemberatung und technische Beratung - DE-Berlin Systemberatung und technische Beratung Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste Dienstleistungen in Verbindung mit Software Software-Unterstützung Dokument Nr...: 482140-2017 (ID: 2017120109175466580) Veröffentlicht: 01.12.2017 * DE-Berlin: Systemberatung und technische Beratung 2017/S 231/2017 482140 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 Berlin 10117 Deutschland Kontaktstelle(n): Angelika Greb E-Mail: [1]vergabestelle@gkv-spitzenverband.de NUTS-Code: DE300 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [2]www.gkv-spitzenverband.de I.2)Gemeinsame Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene Serviceleistungen SAP. Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 144-297318 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72220000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene SAP-Serviceleistungen abzuschließen. Gegenstand der Leistungen sind die SAP-Module FI/FI-AA, CO, PSM und HCM. Die Leistungen umfassen drei Leistungsarten: (1) Supportleistungen zur Unterstützung des Tagesgeschäftes (Tickets), (2) Dienstleistungen zur Anpassung / Weiterentwicklung von Fachverfahren und (3) Beratungsleistungen zur korrekten und effizienten Abbildung neuer Fachaufgaben. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72220000 72250000 72260000 72261000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind: Supportleistungen zur Unterstützung des Tagesgeschäfts der Mitarbeiter des Auftraggebers beim Einsatz der SAP-Software, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erbringen hat sowie; Rahmenbedingungen für die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Anpassung, Optimierung und/oder Weiterentwicklung von Fachverfahren sowie mit Beratungsleistungen durch den Auftraggeber im Wege von Einzelverträgen (Abrufaufträge). II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 144-297318 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind gegenüber der in Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/11/2017