Ausschreibungen und Aufträge:
Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Limbach
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 341218-2016 (ID: 2016100109200020542)
Veröffentlicht: 01.10.2016
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  DE-Limbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2016/S 190/2016 341218
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Limbach
   Muckentaler Str. 9
   Limbach
   74838
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gemeinde Limbach- Herr Uwe Grasmann
   Telefon: +49 062879200-12
   E-Mail: [6]uwe.grasmann@limbach.de
   NUTS-Code: DE127
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.limbach.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudeplanungsleistungen gemäß HOAI für die Erweiterung der
   Gemeinschaftsschule am Schlossplatz in Limbach.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die geplante Erweiterung (Neubau) der Gemeinschaftsschule am
   Schlossplatz in Limbach umfasst 8 Klassenräume, einen Lehrer- und
   Verwaltungsbereich sowie einen Multifunktionsraum (voraussichtliche BGF
   gesamt: 1 260 m²). Je nach Entwurf kann der Anschluss an ein
   Bestandgebäude erforderlich werden.
   Der Auftraggeber muss Ende 2016 den Förderantrag beim RP Karlsruhe
   einreichen, daher ist es zwingendnotwendig, dass die Entwurfsplanung
   bis Ende 10/2016 abgeschlossen ist.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 281 784.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE127
   Hauptort der Ausführung:
   Limbach.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9).
   Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der
   Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein
   Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht
   nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle
   erforderlichen Nebenleistungen, die zursachgerechten und vollständigen
   Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 70
   Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
   Preis - Gewichtung: 20
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen)
   nach HOAI sowie im BedarfsfallBeauftragung ausgewählter Besonderer
   Leistungen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2016/S 076-132900
   IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
   IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer
   Vorinformation
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9)
   Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
   V.2)Auftragsvergabe
   V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
   09/09/2016
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
   Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten BDA
   Vordere Cramergasse 11
   Nürnberg
   70478
   Deutschland
   E-Mail: [9]info@bss-architekten.de
   NUTS-Code: DE254
   Internet-Adresse:[10]www.bss-architekten.de
   Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/Loses: 281 784.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karl-Friedrich-Straße 17
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-4049
   E-Mail: [11]Vergabekammer@rpk.bwl.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
   werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag
   erteilt hat.
   Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der
   Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
   Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn
   Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht
   zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus,
   dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor
   der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung informiert hat.
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
   geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat
   bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht
   spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
   Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/09/2016