Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Limbach Dienstleistungen von Architekturbüros Dokument Nr...: 341218-2016 (ID: 2016100109200020542) Veröffentlicht: 01.10.2016 * DE-Limbach: Dienstleistungen von Architekturbüros 2016/S 190/2016 341218 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Gemeinde Limbach Muckentaler Str. 9 Limbach 74838 Deutschland Kontaktstelle(n): Gemeinde Limbach- Herr Uwe Grasmann Telefon: +49 062879200-12 E-Mail: [6]uwe.grasmann@limbach.de NUTS-Code: DE127 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.limbach.de I.2)Gemeinsame Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Gebäudeplanungsleistungen gemäß HOAI für die Erweiterung der Gemeinschaftsschule am Schlossplatz in Limbach. II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71200000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die geplante Erweiterung (Neubau) der Gemeinschaftsschule am Schlossplatz in Limbach umfasst 8 Klassenräume, einen Lehrer- und Verwaltungsbereich sowie einen Multifunktionsraum (voraussichtliche BGF gesamt: 1 260 m²). Je nach Entwurf kann der Anschluss an ein Bestandgebäude erforderlich werden. Der Auftraggeber muss Ende 2016 den Förderantrag beim RP Karlsruhe einreichen, daher ist es zwingendnotwendig, dass die Entwurfsplanung bis Ende 10/2016 abgeschlossen ist. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 281 784.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE127 Hauptort der Ausführung: Limbach. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9). Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zursachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 70 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 20 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im BedarfsfallBeauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2016/S 076-132900 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 09/09/2016 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten BDA Vordere Cramergasse 11 Nürnberg 70478 Deutschland E-Mail: [9]info@bss-architekten.de NUTS-Code: DE254 Internet-Adresse:[10]www.bss-architekten.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 281 784.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 Karlsruhe 76133 Deutschland Telefon: +49 721926-4049 E-Mail: [11]Vergabekammer@rpk.bwl.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/09/2016