Ausschreibungen und Aufträge: Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket - DE-Dresden Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket Dokument Nr...: 203278-2016 (ID: 2016061509145269641) Veröffentlicht: 15.06.2016 * DE-Dresden: Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket 2016/S 114/2016 203278 Bekanntmachung vergebener Aufträge Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Technische Universität Dresden Helmholtzstraße 10 Kontaktstelle(n): Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung Zu Händen von: Herrn Mike Beuthner 01069 Dresden Deutschland Telefon: +49 35146334223 E-Mail: [6]beschaffung@tu-dresden.de Fax: +49 35146337102 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.tu-dresden.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3)Haupttätigkeit(en) Bildung Sonstige: Forschung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags AZ 020052/16 TSM-Lizenzen. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf NUTS-Code DED21 II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Im Zuge der Vorbereitung zur Beschaffung einer Software zur Sicherung und Archivierung der universitären Daten entschied sich der Auftraggeber nach eingehender Bedarfsanalyse aus technischen und wirtschaftlichen Gründen an dem derzeit eingesetzten Softwareprodukt Tivoli Storage Manager weiterhin festzuhalten und für einen Vertragstyp mit Flatrate-Charakter, der den Nutzern erlaubt, Lizenzen innerhalb der Vertragslaufzeit unlimitiert zu nutzen. Im Rahmen des Beschaffungsvorgangs wurden Softwarelizenzen IBM Tivoli Storage Manager Software-Lizenzen (TSM- Flatrate mit einer Laufzeit von Subscription und Support von 5 Jahren) beschafft. Die Nutzung der Lizenzen unterliegt dem IULAC-Programm des Herstellers der Lizenzen IBM Deutschland GmbH und wurden im Rahmen des IBM Unlimited Licence Agreement for Channels (UILAC) beim Channelpartner SVA System Vertrieb Alexander GmbH abgerufen. Die Nutzung der Lizenzen ist auf die Hochschulen des Landes Sachsens sowie die Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) begrenzt. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 48782000 II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 579 789,45 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG 1) Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe, aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten Die Beschaffungsentscheidung erfüllt die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b) VGV. Im Wesentlichen sind es die folgenden Aspekte, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Die Verwendung eines alternativen Softwareprodukts führe zu einem höheren Aufwand in Form von Transaktionskosten, Fehlfunktionen, Mehrkosten für die Schaffung neuer Infrastrukturen, Kompatibilitätsproblemen sowie erhöhtem Zeit- und Personalaufwand. Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist hier auch die Tatsache, dass nicht nur die Technische Universität Dresden von diesem Mehraufwand betroffen wäre, sondern alle partizipierenden Hochschulen des Landes Sachsen sowie die SLUB. Der Aufwand würde sich insoweit potenzieren und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, die nicht hinnehmbar wären. Zum anderen hat man aus sachlich (wirtschaftlich und technisch) gerechtfertigten Gründen dafür entschieden, einen Flatrate-Vertrag abzuschließen, der es den Nutzern erlaubt, eine unlimitierte Anzahl von Lizenzen in Anspruch zu nehmen. In Anbetracht der ständig sich steigenden Menge an Daten, die zu sichern und zu archivieren sind, ist ein variables Lizenzmodel erforderlich und wirtschaftlich. Der bisherige TSM-Vertrag basiert auf der Maßeinheit von Processor Value Units (abgekürzt PVUs), die die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hardware serverseitig beschreiben. Diese Einheit wird vom Hersteller der Software IBM vorgegeben. Aufgrund der schwierigen und aufwändigen Ermittlung der Anzahl der verwendeten PVUs sind herkömmliche Lizenzmodelle nicht sinnvoll und wirtschaftlich im universitären Bereich einsetzbar. Die Markterkundung hat zudem ergeben, dass allein die IBM Deutschland GmbH unter Einbezug des Channelpartners SVA System Vertrieb Alexander GmbH aus rechtlichen Gründen in der Lage ist, einen Flatrate-Vertrag mit unlimitierter Nutzung der TSM-Lizenzen bereitzustellen. IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber AZ 020052/16 "TSM-Lizenzen" IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: AZ 020152/16, 102/4500011605 Bezeichnung: TSM-Landeslizenz V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 4.5.2016 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde SVA System Vertrieb Alexander GmbH Freiberger Straße 39 01067 Dresden Deutschland E-Mail: [8]dresden@sva.de Telefon: +49 35142654420 Internet-Adresse: [9]www.sva.de Fax: +49 35142654499 V.4)Angaben zum Auftragswert Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: Wert: 579 789,45 EUR ohne MwSt Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 579 789,45 EUR ohne MwSt Bei jährlichem oder monatlichem Wert: Anzahl der Monate: 60 V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@ldl.sachsen.de Telefon: +49 3419771402 Fax: +49 3419771049 VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 01062 Leipzig Deutschland E-Mail: [11]vergabekammer@ldl.sachsen.de Telefon: +49 3419771402 Internet-Adresse: [12]www.ldl.sachsen.de Fax: +49 3419771049 VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 10.6.2016