Ausschreibungen und Aufträge:
Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket - DE-Dresden
Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket
Dokument Nr...: 203278-2016 (ID: 2016061509145269641)
Veröffentlicht: 15.06.2016
*
  DE-Dresden: Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket
   2016/S 114/2016 203278
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Technische Universität Dresden
   Helmholtzstraße 10
   Kontaktstelle(n): Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und
   Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
   Zu Händen von: Herrn Mike Beuthner
   01069 Dresden
   Deutschland
   Telefon: +49 35146334223
   E-Mail: [6]beschaffung@tu-dresden.de
   Fax: +49 35146337102
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.tu-dresden.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Sonstige: Forschung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   AZ 020052/16 TSM-Lizenzen.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   NUTS-Code DED21
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Im Zuge der Vorbereitung zur Beschaffung einer Software zur Sicherung
   und Archivierung der universitären Daten entschied sich der
   Auftraggeber nach eingehender Bedarfsanalyse aus technischen und
   wirtschaftlichen Gründen an dem derzeit eingesetzten Softwareprodukt
   Tivoli Storage Manager weiterhin festzuhalten und für einen
   Vertragstyp mit Flatrate-Charakter, der den Nutzern erlaubt, Lizenzen
   innerhalb der Vertragslaufzeit unlimitiert zu nutzen. Im Rahmen des
   Beschaffungsvorgangs wurden Softwarelizenzen IBM Tivoli Storage Manager
   Software-Lizenzen (TSM- Flatrate mit einer Laufzeit von Subscription
   und Support von 5 Jahren) beschafft. Die Nutzung der Lizenzen
   unterliegt dem IULAC-Programm des Herstellers der Lizenzen IBM
   Deutschland GmbH und wurden im Rahmen des IBM Unlimited Licence
   Agreement for Channels (UILAC) beim Channelpartner SVA System Vertrieb
   Alexander GmbH abgerufen. Die Nutzung der Lizenzen ist auf die
   Hochschulen des Landes Sachsens sowie die Sächsische Landesbibliothek 
   Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) begrenzt.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   48782000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Wert: 579 789,45 EUR
   ohne MwSt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
   Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
   Richtlinie 2004/18/EG
   1) Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden:
   technische Gründe,
   aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
   Die Beschaffungsentscheidung erfüllt die von der Rechtsprechung
   aufgestellten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b) VGV.
   Im Wesentlichen sind es die folgenden Aspekte, die ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Die
   Verwendung eines alternativen Softwareprodukts führe zu einem höheren
   Aufwand in Form von Transaktionskosten, Fehlfunktionen, Mehrkosten für
   die Schaffung neuer Infrastrukturen, Kompatibilitätsproblemen sowie
   erhöhtem Zeit- und Personalaufwand. Ein weiterer wesentlicher
   Gesichtspunkt ist hier auch die Tatsache, dass nicht nur die Technische
   Universität Dresden von diesem Mehraufwand betroffen wäre, sondern alle
   partizipierenden Hochschulen des Landes Sachsen sowie die SLUB. Der
   Aufwand würde sich insoweit potenzieren und wirtschaftliche Folgen nach
   sich ziehen, die nicht hinnehmbar wären. Zum anderen hat man aus
   sachlich (wirtschaftlich und technisch) gerechtfertigten Gründen dafür
   entschieden, einen Flatrate-Vertrag abzuschließen, der es den Nutzern
   erlaubt, eine unlimitierte Anzahl von Lizenzen in Anspruch zu nehmen.
   In Anbetracht der ständig sich steigenden Menge an Daten, die zu
   sichern und zu archivieren sind, ist ein variables Lizenzmodel
   erforderlich und wirtschaftlich. Der bisherige TSM-Vertrag basiert auf
   der Maßeinheit von Processor Value Units (abgekürzt PVUs), die die
   Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hardware serverseitig beschreiben.
   Diese Einheit wird vom Hersteller der Software IBM vorgegeben. Aufgrund
   der schwierigen und aufwändigen Ermittlung der Anzahl der verwendeten
   PVUs sind herkömmliche Lizenzmodelle nicht sinnvoll und wirtschaftlich
   im universitären Bereich einsetzbar. Die Markterkundung hat zudem
   ergeben, dass allein die IBM Deutschland GmbH unter Einbezug des
   Channelpartners SVA System Vertrieb Alexander GmbH aus rechtlichen
   Gründen in der Lage ist, einen Flatrate-Vertrag mit unlimitierter
   Nutzung der TSM-Lizenzen bereitzustellen.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   AZ 020052/16 "TSM-Lizenzen"
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Auftrags-Nr: AZ 020152/16, 102/4500011605 Bezeichnung:
   TSM-Landeslizenz
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   4.5.2016
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   SVA System Vertrieb Alexander GmbH
   Freiberger Straße 39
   01067 Dresden
   Deutschland
   E-Mail: [8]dresden@sva.de
   Telefon: +49 35142654420
   Internet-Adresse: [9]www.sva.de
   Fax: +49 35142654499
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
   Wert: 579 789,45 EUR
   ohne MwSt
   Endgültiger Gesamtauftragswert:
   Wert: 579 789,45 EUR
   ohne MwSt
   Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
   Anzahl der Monate: 60
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Leipzig
   Braustraße 2
   04107 Leipzig
   Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@ldl.sachsen.de
   Telefon: +49 3419771402
   Fax: +49 3419771049
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Leipzig
   Braustraße 2
   01062 Leipzig
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@ldl.sachsen.de
   Telefon: +49 3419771402
   Internet-Adresse: [12]www.ldl.sachsen.de
   Fax: +49 3419771049
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10.6.2016