Ausschreibungen und Aufträge:
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Berlin
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 149059-2016 (ID: 2016042909200998519)
Veröffentlicht: 29.04.2016
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  DE-Berlin: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2016/S 84/2016 149059
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   IT-Dienstleistungszentrum Berlin
   Berliner Str. 112-115
   Zu Händen von: Michaela Jahns, Fachbereich Ausschreibungen
   10713 Berlin
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 30902224353
   E-Mail: [6]ausschreibungen@itdz-berlin.de
   Fax: +49 30902223303
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.itdz-berlin.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: IT-Dienstleistungen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Rahmenvertrag Carrier2016 Festverbindungen.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   NUTS-Code DE300
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-
   und TK- Dienstleister des Landes Berlin und betreibt für das Land
   Berlin ein gemeinsames Sprach- und Datenübertragungsnetz als
   Multiservicenetzwerk (MSN) über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege, das
   Berliner Landesnetz (BeLa). Für die im Bereich Sprach- und
   Datenkommunikation angebotenen Dienste, sofern sie über öffentliche
   oder privatrechtliche Medien realisiert werden, werden durch das ITDZ
   Leistungen Dritter, hier im Weiteren als Carrier bezeichnet, genutzt.
   Das BeLa bildet das Transportnetz zwischen den Standorten der Berliner
   Behörden / Verwaltungen, den zentralen Datacentern des ITDZ und den
   Netzübergängen zu den Carriern. Als Übertragungstechnologie für die
   Sprachübertragung wird vorwiegend IP mit Ethernet-Technik über
   ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege genutzt. In Ergänzung zum BeLa-MSN
   werden durch das ITDZ Festverbindungswege bei anderen Netzanbietern
   angemietet. Zuletzt wurden diese Festverbindungen über einen Vertrag
   mit der T-Systems International GmbH realisiert.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   64210000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   1. Das wirtschaftlichste Angebot nach der erweiterten Richtwertmethode,
   Zuschlagskriterium: Qualität, Schwankungsbereich: 10 %. Gewichtung 10
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   66/2015
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Auftragsbekanntmachung
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2016/S 017-026041 vom 26.1.2016
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Auftrags-Nr: 66/2015 Bezeichnung: RV Carrier2016 Festverbindungen
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   25.4.2016
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Versatel Deutschland GmbH
   DEUTSCHLAND
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   10825 Berlin
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3
   Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3
   GWB bleiben unberührt.
   II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
   Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne
   schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten
   Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie
   binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab
   Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen
   Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv
   schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu
   maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des
   vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang
   maßgeblich).
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25.4.2016