Ausschreibungen und Aufträge: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Berlin Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Dokument Nr...: 149059-2016 (ID: 2016042909200998519) Veröffentlicht: 29.04.2016 * DE-Berlin: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 2016/S 84/2016 149059 Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) IT-Dienstleistungszentrum Berlin Berliner Str. 112-115 Zu Händen von: Michaela Jahns, Fachbereich Ausschreibungen 10713 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 30902224353 E-Mail: [6]ausschreibungen@itdz-berlin.de Fax: +49 30902223303 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.itdz-berlin.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3)Haupttätigkeit(en) Sonstige: IT-Dienstleistungen I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Rahmenvertrag Carrier2016 Festverbindungen. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen NUTS-Code DE300 II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK- Dienstleister des Landes Berlin und betreibt für das Land Berlin ein gemeinsames Sprach- und Datenübertragungsnetz als Multiservicenetzwerk (MSN) über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege, das Berliner Landesnetz (BeLa). Für die im Bereich Sprach- und Datenkommunikation angebotenen Dienste, sofern sie über öffentliche oder privatrechtliche Medien realisiert werden, werden durch das ITDZ Leistungen Dritter, hier im Weiteren als Carrier bezeichnet, genutzt. Das BeLa bildet das Transportnetz zwischen den Standorten der Berliner Behörden / Verwaltungen, den zentralen Datacentern des ITDZ und den Netzübergängen zu den Carriern. Als Übertragungstechnologie für die Sprachübertragung wird vorwiegend IP mit Ethernet-Technik über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege genutzt. In Ergänzung zum BeLa-MSN werden durch das ITDZ Festverbindungswege bei anderen Netzanbietern angemietet. Zuletzt wurden diese Festverbindungen über einen Vertrag mit der T-Systems International GmbH realisiert. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 64210000 II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Das wirtschaftlichste Angebot nach der erweiterten Richtwertmethode, Zuschlagskriterium: Qualität, Schwankungsbereich: 10 %. Gewichtung 10 IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 66/2015 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2016/S 017-026041 vom 26.1.2016 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 66/2015 Bezeichnung: RV Carrier2016 Festverbindungen V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 25.4.2016 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Versatel Deutschland GmbH DEUTSCHLAND V.4)Angaben zum Auftragswert V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt. II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist: Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich). VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.4.2016