Ausschreibungen und Aufträge: Fernmeldekabel und -ausrüstung - DE-Berlin Fernmeldekabel und -ausrüstung Fernmeldesystem Kommunikationsinfrastruktur Fernmeldeeinrichtungen Dokument Nr...: 120112-2016 (ID: 2016040809092765656) Veröffentlicht: 08.04.2016 * DE-Berlin: Fernmeldekabel und -ausrüstung 2016/S 69/2016 120112 Bekanntmachung vergebener Aufträge Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) IT-Dienstleistungszentrum Berlin Berliner Str. 112-115 Kontaktstelle(n): Fachbereich Ausschreibungen Zu Händen von: Michaela Jahns 10713 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 30902224353 E-Mail: [6]ausschreibungen@itdz-berlin.de Fax: +49 30902223303 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.itdz-berlin.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstige: IT-Dienstleistungen I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags BeLa-Unified Communication (BeLa-UC). II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Diverse Verwaltungsstandorte in Berlin. NUTS-Code DE300 II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung von Vertragspartnern / Rahmenvertragspartnern / Dienstleistungsfirmen erbracht. Ein Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben ist die Bereitstellung, der Ausbau und Betrieb der Versorgung mit TKLeistungen über das Berliner Landesnetz (BeLa) entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ Berlin betreibt ca. 45 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das BeLa-Sprachnetz. Das ITDZ Berlin betreibt zur Bereitstellung von Dienstleistungen für seine Kunden ein MPLS-IP-Netz (Multiservicenetz (MSN)), welches für Daten- und Sprachübertragung genutzt wird. Des Weiteren betreibt das ITDZ-Berlin als Vermittlungssystem und Carrierübergabepunkt einen IP-Softswitch. Die TK-Versorgungen der Verwaltungs-Standorte sind über das BeLa an diesen Softswitch angeschlossen. Einzelne TK-Versorgungen in Kundenstandorten des ITDZ sind direkt mit dem PSTN verbunden. Ziel der Ausschreibung ist es eine vertragliche Basis für die Errichtung eines IP-Centrex-Hybrid-Systems einschließlich der planerischen Anteile / der Konzepte sowie den Ausbau und den Service zu erhalten (Los 1). Zusätzlich soll eine zentral bereitgestellten Unified Messaging Lösung beschafft werden (Los 2). Die Beauftragung erfolgt zu beiden Losen über einen EVB-IT-Systemvertrag. Erweiterungen der Basisinstallation von Los 1 werden über Einzelabrufe aus dem zusätzlichen Rahmenvertrag für Los 1 durchgeführt. Der Rahmenvertrag für Los 1 beginnt mit Abnahme der Basisinstallation von Los 1 nach EVB-IT Systemvertrag und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Für Los 2 wird es für max. 48 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, entsprechend des Kundenzuwachses beim ITDZ Berlin, zu Erweiterungen des Systems mit zusätzlichen Lizenzen und Dienstleistungen auf Grundlage der Regelungen des EVB-IT Systemvertrages in Form von Einzelabrufen vergleichbar eines Rahmenvertrages kommen. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 32520000, 32524000, 32571000, 32523000 II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 477 608,81 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 17/2015, Los 2 "UC Light" IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 184-333769 vom 23.9.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 17/2015 Los-Nr: 2 - Bezeichnung: UC Light V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 4.4.2016 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde DeTeWe communications GmbH Zeughofstr.1 10997 Berlin DEUTSCHLAND V.4)Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 477 608,81 EUR V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt. II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist: Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich). VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 4.4.2016