Ausschreibungen und Aufträge:
Fernmeldekabel und -ausrüstung - DE-Berlin
Fernmeldekabel und -ausrüstung
Fernmeldesystem
Kommunikationsinfrastruktur
Fernmeldeeinrichtungen
Dokument Nr...: 120112-2016 (ID: 2016040809092765656)
Veröffentlicht: 08.04.2016
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  DE-Berlin: Fernmeldekabel und -ausrüstung
   2016/S 69/2016 120112
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   IT-Dienstleistungszentrum Berlin
   Berliner Str. 112-115
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Ausschreibungen
   Zu Händen von: Michaela Jahns
   10713 Berlin
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 30902224353
   E-Mail: [6]ausschreibungen@itdz-berlin.de
   Fax: +49 30902223303
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.itdz-berlin.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Sonstige: IT-Dienstleistungen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   BeLa-Unified Communication (BeLa-UC).
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Diverse Verwaltungsstandorte in Berlin.
   NUTS-Code DE300
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-
   und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Diese Leistungen
   werden durch das ITDZ Berlin selbst und durch vertragliche Einbindung
   von Vertragspartnern / Rahmenvertragspartnern / Dienstleistungsfirmen
   erbracht.
   Ein Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben ist die Bereitstellung, der Ausbau
   und Betrieb der Versorgung mit TKLeistungen über das Berliner
   Landesnetz (BeLa) entsprechend des ITDZ-Produktkataloges. Das ITDZ
   Berlin betreibt ca. 45 000 Nebenstellen in diversen Standorten für die
   Berliner Verwaltung, überwiegend mit Anschluss an das BeLa-Sprachnetz.
   Das ITDZ Berlin betreibt zur Bereitstellung von Dienstleistungen für
   seine Kunden ein MPLS-IP-Netz (Multiservicenetz (MSN)), welches für
   Daten- und Sprachübertragung genutzt wird. Des Weiteren betreibt das
   ITDZ-Berlin als Vermittlungssystem und Carrierübergabepunkt einen
   IP-Softswitch. Die TK-Versorgungen der Verwaltungs-Standorte sind über
   das BeLa an diesen Softswitch angeschlossen. Einzelne TK-Versorgungen
   in Kundenstandorten des ITDZ sind direkt mit dem PSTN verbunden.
   Ziel der Ausschreibung ist es eine vertragliche Basis für die
   Errichtung eines IP-Centrex-Hybrid-Systems einschließlich der
   planerischen Anteile / der Konzepte sowie den Ausbau und den Service zu
   erhalten (Los 1).
   Zusätzlich soll eine zentral bereitgestellten Unified Messaging Lösung
   beschafft werden (Los 2).
   Die Beauftragung erfolgt zu beiden Losen über einen
   EVB-IT-Systemvertrag. Erweiterungen der Basisinstallation von Los 1
   werden über Einzelabrufe aus dem zusätzlichen Rahmenvertrag für Los 1
   durchgeführt.
   Der Rahmenvertrag für Los 1 beginnt mit Abnahme der Basisinstallation
   von Los 1 nach EVB-IT Systemvertrag und hat eine Laufzeit von 48
   Monaten.
   Für Los 2 wird es für max. 48 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems,
   entsprechend des Kundenzuwachses beim ITDZ Berlin, zu Erweiterungen des
   Systems mit zusätzlichen Lizenzen und Dienstleistungen auf Grundlage
   der Regelungen des EVB-IT Systemvertrages in Form von Einzelabrufen
   vergleichbar eines Rahmenvertrages kommen.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   32520000, 32524000, 32571000, 32523000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Wert: 477 608,81 EUR
   ohne MwSt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   17/2015, Los 2 "UC Light"
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Auftragsbekanntmachung
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 184-333769 vom 23.9.2015
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Auftrags-Nr: 17/2015 Los-Nr: 2 - Bezeichnung: UC Light
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   4.4.2016
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   DeTeWe communications GmbH
   Zeughofstr.1
   10997 Berlin
   DEUTSCHLAND
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   Endgültiger Gesamtauftragswert:
   Wert: 477 608,81 EUR
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   10825 Berlin
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3
   Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3
   GWB bleiben unberührt.
   II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
   Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne
   schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten
   Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie
   binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab
   Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen
   Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv
   schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu
   maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des
   vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang
   maßgeblich).
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   4.4.2016