Ausschreibungen und Aufträge:
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung - DE-Berlin
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Dokument Nr...: 81799-2016 (ID: 2016031009183324357)
Veröffentlicht: 10.03.2016
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  DE-Berlin: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
   2016/S 49/2016 81799
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
   Invalidenstraße 44
   Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
   Zu Händen von: Stefanie Tobian
   10115 Berlin
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [6]s.tobian@fz-juelich.de
   Fax: +49 030201993334
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://www.bmvi.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
   Tätigkeiten
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
   Deutschland.
   NUTS-Code DE
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Für die effiziente und kosteneffektive Umsetzung und Implementierung
   von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im bestehenden
   Energie- und Verkehrssystem bedarf es geeigneter Gesetze (Regelwerke),
   Normen und Prozesse. Nahezu alle relevanten Regelwerke, die auf
   Wasserstoff und Brennstoffzellen anwendbar sind, basieren heute auf
   europäischen Regelwerken (Richtlinien oder Verordnungen) bzw. müssen an
   diese angepasst werden. Ebenso basiert der wesentliche Teil der heute
   verwendeten Normen auf internationalen Normen (ISO, IEC) bzw. wird mit
   diesen harmonisiert. Neue Normen werden im Wesentlichen nur noch im
   Rahmen von ISO, IEC oder CEN, CENELEC entwickelt.
   Die Erstellung von Normen und Regelwerken sowie die Abstimmung zwischen
   beiden ist komplexer Natur und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen. Aus
   diesem Grunde soll vor Beginn des NIP2 ein Roadmap-Strategiepapier
   erstellt werden, in welchem ein Fahrplan entwickelt wird, wie die
   erforderlichen RCS-Koordinationsanstrengungen implementiert werden
   sollen. Der Fortschritt dieser Implementierung muss regelmäßig
   überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
   Im Rahmen der zukünftigen RCS-Koordination wird es erforderlich,
   regelmäßig in den relevanten Gremien von ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE
   i.V.m. WP29 teilzunehmen wie auch sich mit dem FCH JU abzustimmen. Auch
   eine Klärung der Normungsanerkennung in der Transatlantic Trade and
   Investment Partnership (TTIP) ist erforderlich. Wie diese Aufgaben in
   geeigneter Form und effizient erfolgen kann, soll im zur erstellenden
   RCS-Roadmap-Strategiepapier niedergelegt werden.
   Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: Entwicklung einer
   Wasserstoff-RCS-Roadmap sollen bis Oktober 2016 aufbauend auf den bei
   ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 laufenden wasserstoff- und
   brennstoffzellenspezifischen Normungs- und Regelwerksaktivitäten der
   Stand der Entwicklung sowie die noch bestehenden Lücken bzw. Defizite
   aus deutscher Sicht herausgearbeitet werden. Neben den in den genannten
   Gremien laufenden normungs- und regelsetzenden Aktivitäten sollen die
   koordinativen und analytischen Anstrengungen bei CEN/CENELEC SFEM
   Working Group Hydrogen und bei der FCH2JU RCS Strategy Coordination
   Group mit berücksichtigt werden; dies insbesondere auch um
   Doppelarbeiten zu vermeiden.
   Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
   Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze.
   Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr.
   Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen.
   Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich
   Bahn und Flughäfen.
   Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler,
   europäischer und internationaler Normung sowie bei
   Industrierichtlinien.
   Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung.
   Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei
   Industrierichtlinien.
   Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die
   Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen.
   Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und
   Netzwerken.
   Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben.
   Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken.
   Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur
   Verbesserung.
   Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen
   Regelwerken und Normen.
   Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen.
   Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum
   besseren Abgleich/ besserer Ausrichtung.
   Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung.
   Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen.
   Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   73200000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes. Gewichtung 50
   2. Preis. Gewichtung 30
   3. Organisatorische Umsetzung. Gewichtung 20
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Auftragsbekanntmachung
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 233-423666 vom 2.12.2015
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Bezeichnung: Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   4.3.2016
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH
   Daimlerstr. 15
   85521 Ottobrunn
   DEUTSCHLAND
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
   Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A.
   Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem
   Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   informiert worden.
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
   ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1)
   genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107,
   108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
   Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1)
   genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen
   Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw.
   der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle
   zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig,
   wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden
   ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2
   GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach §
   101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
   Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
   geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote
   nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   7.3.2016