Ausschreibungen und Aufträge: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung - DE-Berlin Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung Dokument Nr...: 81799-2016 (ID: 2016031009183324357) Veröffentlicht: 10.03.2016 * DE-Berlin: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 2016/S 49/2016 81799 Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Invalidenstraße 44 Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Zu Händen von: Stefanie Tobian 10115 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: [6]s.tobian@fz-juelich.de Fax: +49 030201993334 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://www.bmvi.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Für die effiziente und kosteneffektive Umsetzung und Implementierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im bestehenden Energie- und Verkehrssystem bedarf es geeigneter Gesetze (Regelwerke), Normen und Prozesse. Nahezu alle relevanten Regelwerke, die auf Wasserstoff und Brennstoffzellen anwendbar sind, basieren heute auf europäischen Regelwerken (Richtlinien oder Verordnungen) bzw. müssen an diese angepasst werden. Ebenso basiert der wesentliche Teil der heute verwendeten Normen auf internationalen Normen (ISO, IEC) bzw. wird mit diesen harmonisiert. Neue Normen werden im Wesentlichen nur noch im Rahmen von ISO, IEC oder CEN, CENELEC entwickelt. Die Erstellung von Normen und Regelwerken sowie die Abstimmung zwischen beiden ist komplexer Natur und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen. Aus diesem Grunde soll vor Beginn des NIP2 ein Roadmap-Strategiepapier erstellt werden, in welchem ein Fahrplan entwickelt wird, wie die erforderlichen RCS-Koordinationsanstrengungen implementiert werden sollen. Der Fortschritt dieser Implementierung muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Im Rahmen der zukünftigen RCS-Koordination wird es erforderlich, regelmäßig in den relevanten Gremien von ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 teilzunehmen wie auch sich mit dem FCH JU abzustimmen. Auch eine Klärung der Normungsanerkennung in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist erforderlich. Wie diese Aufgaben in geeigneter Form und effizient erfolgen kann, soll im zur erstellenden RCS-Roadmap-Strategiepapier niedergelegt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap sollen bis Oktober 2016 aufbauend auf den bei ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 laufenden wasserstoff- und brennstoffzellenspezifischen Normungs- und Regelwerksaktivitäten der Stand der Entwicklung sowie die noch bestehenden Lücken bzw. Defizite aus deutscher Sicht herausgearbeitet werden. Neben den in den genannten Gremien laufenden normungs- und regelsetzenden Aktivitäten sollen die koordinativen und analytischen Anstrengungen bei CEN/CENELEC SFEM Working Group Hydrogen und bei der FCH2JU RCS Strategy Coordination Group mit berücksichtigt werden; dies insbesondere auch um Doppelarbeiten zu vermeiden. Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze. Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr. Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen. Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen. Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie bei Industrierichtlinien. Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung. Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei Industrierichtlinien. Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen. Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und Netzwerken. Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben. Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken. Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur Verbesserung. Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen Regelwerken und Normen. Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen. Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum besseren Abgleich/ besserer Ausrichtung. Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung. Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen. Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 73200000 II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes. Gewichtung 50 2. Preis. Gewichtung 30 3. Organisatorische Umsetzung. Gewichtung 20 IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 233-423666 vom 2.12.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung: Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 4.3.2016 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH Daimlerstr. 15 85521 Ottobrunn DEUTSCHLAND V.4)Angaben zum Auftragswert V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden. VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499163 VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 7.3.2016