Ausschreibungen und Aufträge:
Industrielle und technische Ausbildung - DE-Düsseldorf
Industrielle und technische Ausbildung
Dokument Nr...: 295341-2015 (ID: 2015082109133255279)
Veröffentlicht: 21.08.2015
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  DE-Düsseldorf: Industrielle und technische Ausbildung
   2015/S 161/2015 295341
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Hauptamt  Amt für
   Personal, Organisation und IT
   40200 Düsseldorf
   Zu Händen von: Sandra Rische
   40200 Düsseldorf
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 2118995885
   E-Mail: [6]sandra.rische@duesseldorf.de
   Fax: +49 2118935885
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.duesseldorf.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Überbetriebliche handwerkliche Kompaktausbildung.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 24: Unterrichtswesen und Berufsausbildung
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Düsseldorf.
   NUTS-Code DEA11
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Vorbereitung und Durchführung der überbetrieblichen handwerklichen
   Kompaktausbildung und der anschließenden Prüfung im Rahmen der
   Stufenausbildung zur Brandmeisterin/ zum Brandmeister.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   80531000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Wert: 322 680 EUR
   mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
   Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
   Richtlinie 2004/18/EG
   1) Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden:
   technische Gründe
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   10/622
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Bezeichnung: Überbetriebliche handwerkliche Kompaktausbildung
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   17.8.2015
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 001
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Kreishandwerkerschaft Düsseldorf
   Klosterstraße 73-75
   40211 Düsseldorf
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 211367070
   Internet-Adresse: [8]www.kh-duesseldorf.de
   Fax: +49 2113670713
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   Endgültiger Gesamtauftragswert:
   Wert: 322 680 EUR
   mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die einzelnen fachpraktischen
   Ausbildungsabschnitte werden von den an die Kreishandwerkerschaft
   angeschlossenen Ausbildungsbetrieben durchgeführt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [9]vergabekammer@brd.nrw.de
   Telefon: +49 2114753131
   Internet-Adresse: [10]www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
   Fax: +49 2114753989
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des
   Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1
   bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig, soweit  der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,  Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
   zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18.8.2015