Ausschreibung: Architekturentwurf - DE-Neckargemünd
Architekturentwurf
Dokument Nr...: 233940-2015 (ID: 2015070409281584275)
Veröffentlicht: 04.07.2015
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  DE-Neckargemünd: Architekturentwurf
   2015/S 127/2015 233940
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Neckargemünd, Stadtbauamt
   Bahnhofstraße 54
   Zu Händen von: Susanne Lutz
   69151 Neckargemünd
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [6]lutz@neckargemuend.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [7]http://www.neckargemuend.de
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [8]http://www.kaupp-franck-wettbewerb.de
   Weitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbH
   Friedrichsplatz 16
   Zu Händen von: Herrn Greule
   68165 Mannheim
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 62143031970
   E-Mail: [9]info@kaupp-franck.de
   Fax: +49 62143031999
   Internet-Adresse: [10]www.kaupp-franck-wettbewerb.de
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: Kaupp + Franck Architekten GmbH
   Friedrichsplatz 16
   Zu Händen von: Herrn Greule
   68165 Mannheim
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 62143031970
   E-Mail: [11]info@kaupp-franck.de
   Fax: +49 62143031999
   Internet-Adresse: [12]www.kaupp-franck-wettbewerb.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kaupp + Franck
   Architekten GmbH
   Friedrichsplatz 16
   Zu Händen von: Herrn Greule
   68165 Mannheim
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 62143031970
   E-Mail: [13]info@kaupp-franck.de
   Fax: +49 62143031999
   Internet-Adresse: [14]www.kaupp-franck-wettbewerb.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   1.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
   Auftraggeber / den Auftraggeber:
   Grundstück der ehemaligen Griechischen Weinstube, einstufiger offener
   Planungs  und Investorenwettbewerb analog RPW 2013.
   II.1.2)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des offenen Planungs- und Investorenwettbewerbs ist der
   Vorentwurf der Bauwerksplanung für das Grundstück der ehemaligen
   Griechischen Weinstube Zur Stadt Athen / Gasthaus Goldenes Lamm
   unter Erhalt der denkmalgeschützten Bestandsbauten und die Abgabe eines
   Kaufangebotes für die zu erwerbenden Grundstücksflächen mit
   Bestandsbauten.
   Die Gesamtfläche des Planungsgebiets des vorliegenden Wettbewerbs auf
   dem Grundstück der ehemaligen Griechischen Weinstube Zur Stadt Athen
   / ehemaliges Gasthaus Goldenes Lamm beträgt 662 qm. Für diese Fläche
   soll unter Erhalt der beiden denkmalgeschützten Gebäude ein Investor
   gefunden werden, der das Grundstück erwirbt und eine für diese
   besondere Lage in der Altstadtsilhouette der Stadt Neckargemünd
   verträgliche Bebauung entwickelt und verwirklicht. Ebenso soll für den
   benachbarten, ebenfalls in städtischem Besitz befindlichen
   Knappenkeller eine Außengastronomiefläche geschaffen werden.
   II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71220000
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Bauträger, Wohnungsbauunternehmen
   in Verbindung mit Architekten, die die geforderten fachlichen
   Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen (auf die Architekten
   bezogen) sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß
   Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der
   Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
   Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
   gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über
   ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
   dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist. Bei juristischen
   Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem
   satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der
   anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
   Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der
   Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an
   natürliche Personen gestellt werden.
   Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
   ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
   Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
   Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
   Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der
   Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
   Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
   teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen,
   die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und
   ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
   Als Zulassungsvoraussetzung zum Verfahren wird eine formlose, auf das
   Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder
   einem geeigneten Bewertungsinstitut abgefragt. Die objektbezogene
   Bonitätsauskunft muss erst mit den Wettbewerbsunterlagen eingereicht
   werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
   IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der
   Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge
   stellt keine Gewichtung dar):
   städtebauliche und freiräumliche Qualität
   architektonische und gestalterische Qualität
   Die Platzierung in den Preisrängen geht mit 40 von insgesamt maximal 60
   Punkten in die Bewertung für den Zuschlag ein (der 1. Preis mit 40
   Punkten, der 2. Preis mit 30 Punkten, der 3. Preis mit 20 Punkten und
   der 4. Preis mit 10 Punkten).
   Das Kaufpreisangebot mit Finanzierung und Nutzungskonzept wird erst
   nach der städtebaulich architektonischen Bewertung geöffnet und geht
   mit 20 von insgesamt maximal 60 Punkten in die Bewertung ein. Das
   höchste Kaufpreisangebot geht mit 20 Punkten von insgesamt maximal 60
   Punkten in die Bewertung für den Zuschlag ein (das 2-höchste
   Kaufpreisangebot mit 15 Punkten, das 3-höchstes Kaufpreisangebot mit 10
   Punkten, und das 4-höchstes Kaufpreisangebot mit 5 Punkten).
   IV.4)Verwaltungsangaben
   IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
   IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
   Unterlagen
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 31.7.2015 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31.7.2015 - 17:00
   IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können
   Deutsch.
   Sonstige Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie
   die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen
   Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Bauordnungen sind
   den Planungen zugrunde zu legen.
   IV.5)Preise und Preisgericht
   IV.5.1)Angaben zu Preisen:
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen
   stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in
   Höhe von netto 22.000,- EUR (HOAI §34 Gebäude) zur Verfügung. Das
   Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
   Beschluss anders zu verteilen.
   Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der HOAI und verteilt sich
   wie folgt:
   1. Preis 9.000,- EUR (Wertung 40 von 40 Punkten)
   2. Preis 7.000,- EUR (Wertung 30 von 40 Punkten)
   3. Preis 4.000,- EUR (Wertung 20 von 40 Punkten)
   4. Preis 2.000,- EUR (Wertung 10 von 40 Punkten)
   Die Umsatzsteuer von 19 % ist in den genannten Beträgen nicht
   enthalten.
   Die Platzierung in den Preisrängen geht mit 40 von insgesamt maximal 60
   Punkten in die Bewertung für den Zuschlag ein.
   IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
   Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die
   Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober/ von der Ausloberin in Deutschland
   abgeführt, bei in Deutschland tätigen Preisträger/innen wird die
   Mehrwertsteuer zusätzlich ausgezahlt.
   IV.5.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
   einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
   IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
   1. Prof. Carl Fingerhuth, Architekt, Zürich
   2. Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe
   3. Thomas Thiele, Architekt , Freiburg
   4. Horst Althoff, Bürgermeister von Neckargemünd
   5. Karl-Albert Schubert, Fraktionsvorsitzender SPD
   6. Desiree Endler, Mitglied des Gemeinderats (GRÜNE)
   7. Brigitte Oppelt, Mitglied des Gemeinderats (CDU)
   8. Frank Volk, Mitglied des Gemeinderats (Freie Wähler)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Ausführliche Unterlagen unter [15]www.kaupp-franck-wettbewerb.de
   Die Ausloberin, die Stadt Neckargemünd, plant unter Würdigung der
   Empfehlungen des Preisgerichts das Grundstück der ehemaligen
   Griechischen Weinstube Zur Stadt Athen / Gasthaus Goldenes Lamm mit
   den zum Teil denkmalgeschützten Bestandsbauten an den Bieter mit der
   höchsten Punktzahl, vorbehaltlich der Zustimmung der entscheidenden
   Gremien, zur Realisierung des Bauvorhabens zu veräußern. Die Ausloberin
   behält sich vor mit den Preisträgern bezüglich des Kaufpreises zu
   verhandeln. Die zur Ausführung vorgesehene preisgekrönte
   Wettbewerbsarbeit wird unter vollständiger Wahrung des dem Verfasser
   zustehenden Urheberrechts realisiert. Zur Absicherung der Ausloberziele
   werden im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte vorgesehen
   für den Fall, dass der prämierte Entwurf nach Grundstücksüberlassung
   nicht zur Ausführung gelangt.
   Ist ein Investor entgegen der abgegebenen Erklärung nicht in der Lage,
   die zur Ausführung empfohlene Wettbewerbsarbeit nach Überlassung des
   Grundstücks zu realisieren, so ist der Urheber berechtigt, auch nach
   Abschluss des Verfahrens einen Investor zu benennen, der in die
   Verpflichtungen des Investors entsprechend den Festsetzungen des
   Verfahrens eintritt. Macht er von diesem Recht innerhalb einer
   angemessenen Frist nicht Gebrauch oder scheitert die
   Grundstücksüberlassung an den Investor, so scheidet der Verfasser der
   Wettbewerbsarbeit aus dem Verfahren aus.
   Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer:
   Die Preisträger verpflichten sich im Falle der Überlassung des
   Grundstücks, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karl-Friedrich-Str. 17
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [16]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Internet-Adresse: [17]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   Internet-Adresse: [18]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30.6.2015