Ausschreibungen und Aufträge: Computeranlagen und Zubehör - DE-Berlin Computeranlagen und Zubehör Softwarepaket und Informationssysteme IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 409817-2013 (ID: 2013120504092117474) Veröffentlicht: 05.12.2013 Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Giesecke & Devrient GmbH Prinzregentenstraße 159 81677 München DEUTSCHLAND T-Systems International GmbH Hahnstraße 43d 60528 Frankfurt am Main DEUTSCHLAND T-Systems International GmbH Hahnstraße 43d 60528 Frankfurt am Main Atos IT Solutions and Services GmbH Otto-Hahn-Ring 6 81739 München * Bekanntmachung vergebener Aufträge Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Friedrichstr. 136 Zu Händen von: Daniela Dammeyer 10117 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3040041343 E-Mail: vergabeg2@gematik.de Fax: +49 3040041111 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.gematik.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH I.3) Haupttätigkeit(en) Gesundheit I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Neue Generation Chipkarten G 2. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf NUTS-Code DE II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzes von (Sozial-)Daten und Verfahren in der Telematikinfrastruktur sind langfristig geeignete Kryptoverfahren einzusetzen. Um mit den im Gesundheitswesen eingesetzten Chipkarten (insbesondere eGK, HBA und SMC) diese Anforderungen erfüllen zu können, ist eine neue Generation von Chipkarten (G2) und damit korrespondierender Zertifikatsinfrastrukturen durch die gematik bereitzustellen. In Generation 2 basieren alle im Gesundheitswesen eingesetzten Karten auf einer gemeinsamen Betriebssystemplattform. Die in den Losen 1 und 2 ausgeschriebene Entwicklung und Bereitstellung von Kartenbetriebssystemen (Card Operating System, COS) stellt sicher, dass alle bekannten Kartentypen (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT) auf der Basis der ausgeschriebenen COS konfiguriert und personalisiert werden können und für die Erprobung Online-Rollout (Stufe 1) sowie den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auf die Lose 3 und 4 entfällt jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige SM-B für die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1). In Los 5 wird die Bereitstellung von CVC-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und Wirkbetrieb ausgeschrieben. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 30200000, 48000000, 72000000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 144-240853 vom 28.7.2012 Abschnitt V: Auftragsvergabe Los-Nr: 1 - Bezeichnung: Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (COS) V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 20.4.2013 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Giesecke & Devrient GmbH Prinzregentenstraße 159 81677 München DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Los-Nr: 2 - Bezeichnung: Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (COS) V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 20.4.2013 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde T-Systems International GmbH Hahnstraße 43d 60528 Frankfurt am Main DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Los-Nr: 3 - Bezeichnung: Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 5.11.2013 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde T-Systems International GmbH Hahnstraße 43d 60528 Frankfurt am Main V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Los-Nr: 5 - Bezeichnung: Bereitstellung von PKI-Dienstleistungen (CVC-Root) V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 28.10.2013 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Atos IT Solutions and Services GmbH Otto-Hahn-Ring 6 81739 München V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 53125 Bonn DEUTSCHLAND Fax: +49 2289499163 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB. VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.12.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de