Ausschreibungen und Aufträge:
Computeranlagen und Zubehör - DE-Berlin
Computeranlagen und Zubehör
Softwarepaket und Informationssysteme
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 409817-2013 (ID: 2013120504092117474)
Veröffentlicht: 05.12.2013
Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    Giesecke & Devrient GmbH
    Prinzregentenstraße 159
    81677 München
    DEUTSCHLAND
    T-Systems International GmbH
    Hahnstraße 43d
    60528 Frankfurt am Main
    DEUTSCHLAND
    T-Systems International GmbH
    Hahnstraße 43d
    60528 Frankfurt am Main
    Atos IT Solutions and Services GmbH
    Otto-Hahn-Ring 6
    81739 München
*
  Bekanntmachung vergebener Aufträge
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
    Friedrichstr. 136
    Zu Händen von: Daniela Dammeyer
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 3040041343
    E-Mail: vergabeg2@gematik.de
    Fax: +49 3040041111
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.gematik.de
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Sonstige: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der
    Gesundheitskarte mbH
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Gesundheit
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags
    Neue Generation Chipkarten G 2.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    NUTS-Code DE
    II.1.3)  Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
    Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzes von (Sozial-)Daten und
    Verfahren in der Telematikinfrastruktur sind langfristig geeignete
    Kryptoverfahren einzusetzen. Um mit den im Gesundheitswesen eingesetzten
    Chipkarten (insbesondere eGK, HBA und SMC) diese Anforderungen erfüllen zu
    können, ist eine neue Generation von Chipkarten (G2) und damit
    korrespondierender Zertifikatsinfrastrukturen durch die gematik
    bereitzustellen.
    In Generation 2 basieren alle im Gesundheitswesen eingesetzten Karten auf
    einer gemeinsamen Betriebssystemplattform. Die in den Losen 1 und 2
    ausgeschriebene Entwicklung und Bereitstellung von Kartenbetriebssystemen
    (Card Operating System, COS) stellt sicher, dass alle bekannten
    Kartentypen (eGK, HBA, SMC-B, gSMC-K und gSMC-KT) auf der Basis der
    ausgeschriebenen COS konfiguriert und personalisiert werden können und für
    die Erprobung Online-Rollout (Stufe 1) sowie den Produktivbetrieb der
    Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auf die Lose 3 und 4 entfällt
    jeweils die Bereitstellung von PKI-Produkten und -Dienstleistungen für den
    Test- und Wirkbetrieb sowie die Personalisierung von HBA und SMC-B sowie
    die Bereitstellung von Zertifikaten für funktional gleichwertige SM-B für
    die Erprobung im Online-Rollout (Stufe 1). In Los 5 wird die
    Bereitstellung von CVC-Produkten und -Dienstleistungen für den Test- und
    Wirkbetrieb ausgeschrieben.
    II.1.5)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    30200000, 48000000, 72000000
    II.1.6)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    Auftragsbekanntmachung
    Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 144-240853 vom 28.7.2012
    Abschnitt V: Auftragsvergabe
    Los-Nr: 1  - Bezeichnung: Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (COS)
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    20.4.2013
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    Giesecke & Devrient GmbH
    Prinzregentenstraße 159
    81677 München
    DEUTSCHLAND
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    Los-Nr: 2  - Bezeichnung: Entwicklung eines Kartenbetriebssystems (COS)
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    20.4.2013
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    T-Systems International GmbH
    Hahnstraße 43d
    60528 Frankfurt am Main
    DEUTSCHLAND
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    Los-Nr: 3  - Bezeichnung: Bereitstellung von PKI-Produkten und
    -Dienstleistungen
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    5.11.2013
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    T-Systems International GmbH
    Hahnstraße 43d
    60528 Frankfurt am Main
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    Los-Nr: 5  - Bezeichnung: Bereitstellung von PKI-Dienstleistungen
    (CVC-Root)
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    28.10.2013
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    Atos IT Solutions and Services GmbH
    Otto-Hahn-Ring 6
    81739 München
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
    Villemombler Str. 76
    53125 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Fax: +49 2289499163
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
    Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
    Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
    107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
    Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
    § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
    Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
    GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen
    sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des §
    101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß
    § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
    hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB
    informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15
    Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage
    nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3
    und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch
    den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
    VI.4)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    3.12.2013
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de