Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - D-Berlin Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Beaufsichtigung der Bauarbeiten Haustechnik Technische Kontrolle und Tests Technische Überwachung Projektaufsicht und Dokumentation Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme Kalkulation und Überwachung der Kosten Beratungsdienste von Ingenieurbüros Projektmanagement im Bauwesen Dokument Nr...: 9144-2013 (ID: 2013011104095308609) Veröffentlicht: 11.01.2013 Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG Friedrichstraße 188 10117 Berlin DEUTSCHLAND Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG Friedrichstraße 188 10117 Berlin DEUTSCHLAND Ingenieurbüro für Energie- und Haustechnik Andreas Duba GmbH Hauptstraße 4 07646 Tröbnitz DEUTSCHLAND Arbeitsgemeinschaft ibb-emproc-veritas (bestehend aus: ibb Ingenieurbüro für das Bauwesen Prof. Burkhardt GmbH /emproc GmbH/ Buerau Veritas Construction Services GmbH) c/o ibb Ingenieurbüro für das Bauwesen Prof. Burkhardt GmbH Sachsendamm 6 10829 Berlin DEUTSCHLAND Arbeitsgemeinschaft Heimann Ingenieure GmbH / Iomtech GmbH Köpenicker Str. 9 10997 Berlin DEUTSCHLAND * Bekanntmachung vergebener Aufträge Versorgungssektoren Richtlinie 2004/17/EG Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Zimmer 50 Zu Händen von: Frau Schreiter 12521 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: einkauf@berlin-airport.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.berlin-airport.de I.2) Haupttätigkeit(en) Flughafenanlagen I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Objektüberwachung Fertigstellung Hochbau und TGA des Fluggastterminals (FGT) inkl. Abnahmen sowie Abrechnungsmanagement inkl. Nachtragsprüfungen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald. NUTS-Code DE424 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Objektüberwachung Fertigstellung Hochbau und TGA des Fluggastterminals (FGT) inkl. Abnahmen sowie Abrechnungsmanagement inkl. Nachtragsprüfungen Los 1: Hochbau Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne Abrechnung und Nachtragsprüfung); Los 2: Hochbau Abrechnung und Nachtragsprüfung; Los 3: TGA Anlagengruppen eins bis drei - Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne Abrechnung undNachtragsprüfung); Los 4: TGA Anlagengruppen eins bis drei Abrechnung und Nachtragsprüfung; Los 6: TGA - Anlagengruppen vier bis acht- Abrechnung und Nachtragsprüfung. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000, 71247000, 71315000, 71630000, 71356100, 71248000, 71251000, 71244000, 71318000, 71541000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: A 3500 3342 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Bekanntmachungsnummer im ABl: 0000/S -000714 Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 208-342714 vom 27.10.2012 Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert Auftrags-Nr: 3500 3347 Los-Nr: 1 - Bezeichnung: Hochbau Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne Abrechnung und Nachtragsprüfung) V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 11.12.2012 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG Friedrichstraße 188 10117 Berlin DEUTSCHLAND V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert Auftrags-Nr: 3500 3348 Los-Nr: 2 - Bezeichnung: Hochbau Abrechnung und Nachtragsprüfung V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 11.12.2012 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG Friedrichstraße 188 10117 Berlin DEUTSCHLAND V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert Auftrags-Nr: 3500 3349 Los-Nr: 3 - Bezeichnung: TGA Anlagengruppen eins bis drei - Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne Abrechnung und Nachtragsprüfung) V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 4.12.2012 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ingenieurbüro für Energie- und Haustechnik Andreas Duba GmbH Hauptstraße 4 07646 Tröbnitz DEUTSCHLAND V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert Auftrags-Nr: 3500 3350 Los-Nr: 4 - Bezeichnung: Anlagengruppen eins bis drei Abrechnung und Nachtragsprüfung V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 11.12.2012 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arbeitsgemeinschaft ibb-emproc-veritas (bestehend aus: ibb Ingenieurbüro für das Bauwesen Prof. Burkhardt GmbH /emproc GmbH/ Buerau Veritas Construction Services GmbH) c/o ibb Ingenieurbüro für das Bauwesen Prof. Burkhardt GmbH Sachsendamm 6 10829 Berlin DEUTSCHLAND V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert Auftrags-Nr: 3500 3352 Los-Nr: 6 - Bezeichnung: Anlagengruppen vier bis acht- Abrechnung und Nachtragsprüfung V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 11.12.2012 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arbeitsgemeinschaft Heimann Ingenieure GmbH / Iomtech GmbH Köpenicker Str. 9 10997 Berlin DEUTSCHLAND V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg Vergabekammer des Landes Brandenburg beim MInisterium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam DEUTSCHLAND Telefon: +49 3318661617 Fax: +49 3318661652 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101 a Informations- und Wartepflicht: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber. 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen amVergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß ineinem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.. VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 8.1.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de