Ausschreibungen und Aufträge:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - D-Berlin
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Haustechnik
Technische Kontrolle und Tests
Technische Überwachung
Projektaufsicht und Dokumentation
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Kalkulation und Überwachung der Kosten
Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 9144-2013 (ID: 2013011104095308609)
Veröffentlicht: 11.01.2013
Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur
    AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG
    Friedrichstraße 188
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur
    AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG
    Friedrichstraße 188
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Ingenieurbüro für Energie- und Haustechnik Andreas Duba GmbH
    Hauptstraße 4
    07646 Tröbnitz
    DEUTSCHLAND
    Arbeitsgemeinschaft ibb-emproc-veritas (bestehend aus: ibb Ingenieurbüro
    für das Bauwesen Prof. Burkhardt GmbH /emproc GmbH/ Buerau Veritas
    Construction Services GmbH) c/o ibb Ingenieurbüro für das Bauwesen Prof.
    Burkhardt GmbH
    Sachsendamm 6
    10829 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Arbeitsgemeinschaft Heimann Ingenieure GmbH / Iomtech GmbH
    Köpenicker Str. 9
    10997 Berlin
    DEUTSCHLAND
*
  Bekanntmachung vergebener Aufträge  Versorgungssektoren
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
    Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1.
    OG, Zimmer 50
    Zu Händen von: Frau Schreiter
    12521 Berlin
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: einkauf@berlin-airport.de
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: www.berlin-airport.de
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Flughafenanlagen
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags
    Objektüberwachung Fertigstellung Hochbau und TGA des Fluggastterminals
    (FGT) inkl. Abnahmen sowie Abrechnungsmanagement inkl. Nachtragsprüfungen.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
    Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
    zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
    und Analysen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald.
    NUTS-Code DE424
    II.1.4)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Objektüberwachung Fertigstellung Hochbau und TGA des Fluggastterminals
    (FGT) inkl. Abnahmen sowie Abrechnungsmanagement inkl. Nachtragsprüfungen
     Los 1: Hochbau  Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne Abrechnung und
    Nachtragsprüfung);
     Los 2: Hochbau  Abrechnung und Nachtragsprüfung;
     Los 3: TGA  Anlagengruppen eins bis drei - Objektüberwachung LPH 8 und
    9 (ohne Abrechnung undNachtragsprüfung);
     Los 4: TGA  Anlagengruppen eins bis drei  Abrechnung und
    Nachtragsprüfung;
     Los 6: TGA - Anlagengruppen vier bis acht- Abrechnung und
    Nachtragsprüfung.
    II.1.5)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    71000000, 71247000, 71315000, 71630000, 71356100, 71248000, 71251000,
    71244000, 71318000, 71541000
    II.1.6)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.2.1)  Endgültiger Gesamtauftragswert
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    A 3500 3342
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    Bekanntmachungsnummer im ABl: 0000/S -000714
    Auftragsbekanntmachung
    Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 208-342714 vom 27.10.2012
    Abschnitt V: Auftragsvergabe
    V.1)  Auftragsvergabe und Auftragswert
    Auftrags-Nr: 3500 3347
    Los-Nr: 1  - Bezeichnung: Hochbau  Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne
    Abrechnung und Nachtragsprüfung)
    V.1.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    11.12.2012
    V.1.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
    der Zuschlag erteilt wurde
    Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur
    AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG
    Friedrichstraße 188
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    V.1.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    V.1)  Auftragsvergabe und Auftragswert
    Auftrags-Nr: 3500 3348
    Los-Nr: 2  - Bezeichnung: Hochbau  Abrechnung und Nachtragsprüfung
    V.1.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    11.12.2012
    V.1.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
    der Zuschlag erteilt wurde
    Arbeitsgemeinschaft OÜ FGT 1 und 2 (bestehend aus: IGP Ingenieur
    AG/Bau-Plan-Consult GmbH) c/o IGP Ingenieur AG
    Friedrichstraße 188
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    V.1.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    V.1)  Auftragsvergabe und Auftragswert
    Auftrags-Nr: 3500 3349
    Los-Nr: 3  - Bezeichnung: TGA  Anlagengruppen eins bis drei -
    Objektüberwachung LPH 8 und 9 (ohne Abrechnung und Nachtragsprüfung)
    V.1.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    4.12.2012
    V.1.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
    der Zuschlag erteilt wurde
    Ingenieurbüro für Energie- und Haustechnik Andreas Duba GmbH
    Hauptstraße 4
    07646 Tröbnitz
    DEUTSCHLAND
    V.1.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    V.1)  Auftragsvergabe und Auftragswert
    Auftrags-Nr: 3500 3350
    Los-Nr: 4  - Bezeichnung: Anlagengruppen eins bis drei  Abrechnung und
    Nachtragsprüfung
    V.1.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    11.12.2012
    V.1.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
    der Zuschlag erteilt wurde
    Arbeitsgemeinschaft ibb-emproc-veritas (bestehend aus: ibb Ingenieurbüro
    für das Bauwesen Prof. Burkhardt GmbH /emproc GmbH/ Buerau Veritas
    Construction Services GmbH) c/o ibb Ingenieurbüro für das Bauwesen Prof.
    Burkhardt GmbH
    Sachsendamm 6
    10829 Berlin
    DEUTSCHLAND
    V.1.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    V.1)  Auftragsvergabe und Auftragswert
    Auftrags-Nr: 3500 3352
    Los-Nr: 6  - Bezeichnung: Anlagengruppen vier bis acht- Abrechnung und
    Nachtragsprüfung
    V.1.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    11.12.2012
    V.1.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
    der Zuschlag erteilt wurde
    Arbeitsgemeinschaft Heimann Ingenieure GmbH / Iomtech GmbH
    Köpenicker Str. 9
    10997 Berlin
    DEUTSCHLAND
    V.1.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Brandenburg
    Vergabekammer des Landes Brandenburg beim MInisterium für Wirtschaft und
    Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 3318661617
    Fax: +49 3318661652
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue
    Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3
    GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3
    Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
    Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen
    des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB):
    § 101 a Informations- und Wartepflicht:
    (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
    berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen
    Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
    vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
    Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren.
    Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
    ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
    Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
    darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1
    und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf
    elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn
    Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
    Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
    betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
    (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
    Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
    § 101b Unwirksamkeit:
    (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
    1. gegen § 101a verstoßen hat oder
    2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
    andere Unternehmen amVergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies
    aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß ineinem
    Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
    (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
    im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
    Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss
    geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
    Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
    Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der
    Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    § 107 Einleitung, Antrag:
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
    ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
    und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung
    von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem
    Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
    Schaden entstanden istoder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
    demAuftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem
    Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
    unberührt..
    VI.4)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    8.1.2013
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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