Ausschreibung: Seekabel - D-Berlin
Seekabel
Hochspannungskabel
Dokument Nr...: 39433-2012 (ID: 2012020404130102275)
Veröffentlicht: 04.02.2012
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  Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
    Bauauftrag
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    50Hertz Offshore GmbH
    Eichenstraße 3A
    Zu Händen von: Sabine Sontopski
    12435 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 3051503026
    E-Mail: sabine.sontopski@50hertz.com
    Fax: +49 3054502616
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.50hertz.com
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
    Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Strom
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    See- und Landkabelverbindung zweier Offshore Windparks (OWP), Ost I und
    Ost II, vom Netzverknüpfungspunkt Lubmin in das Vorranggebiet für
    Windenergie Adlergrund in der östlichen Ostsee.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Bauauftrag
    Planung und Ausführung
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Mecklenburg Vorpommern/Vorranggebiet für Windenergie Adlergrund in der
    östlichen Ostsee.
    NUTS-Code DE80F
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Lieferung, Legung, Installation und Montage von 220 kV See- und Landkabel.
    Feste Beauftragung für Lose 1 und 2, optionale Beauftragung für Lose 3, 4
    und 5.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    31321400, 31321300
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Angaben zu den Losen
    Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
    Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Los 1: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I
    bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
    220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
    Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
    Los 2: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I
    bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
    220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
    Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
    Los 3: 220-kV-Seekabelverbindung von der Umspannplattform Ost I zur
    Umspannplattform Ost II mit einer Länge von ca. 30 km
    220-kV-Dreileiter-Seekabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
    Los 4: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II
    bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
    220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
    Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
    Los 5: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II
    bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
    220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
    Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Los 3 gemäß Punkt II.2.1).
    Los 4 gemäß Punkt II.2.1).
    Los 5 gemäß Punkt II.2.1).
    Die Leistungen der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens endverhandelten und
    abgeschlossenen Verträge über die Lose 3, 4 und 5 werden optional
    beauftragt. Maßgeblich für den Abruf dieser Leistungen ist unter anderem,
    ob der betroffene Offshore-Windpark-Entwickler innerhalb der
    Ausübungsfrist der Option die Erfüllung der Anbindungskriterien 1 bis 4
    gemäß Positionspapier der Bundesnetzagentur nachweist.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe)
    Angaben zu den Losen
    Los-Nr: 1
    Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
    Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin.
    1)	Kurze Beschreibung:
    Seekabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
    Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
    100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
    Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
    40m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
    Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
    und Rohren,
     Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
    SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost I inkl. Steigleitung im
    J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
    Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
    Landkabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
    220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
    LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
    einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
    ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
     Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
    Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
    Dokumentation.
    Das Los 1 beinhaltet ferner die Projektierung, Ausführungsplanung,
    Fertigung, Lieferung, Legung und Montage einer 220-kV-Kabelverbindung
    zwischen den SF6-Schaltanlagen und den Kompensationsdrosseln auf der
    Umspannplattform Ost I einschließlich der Lieferung und Montage der
    dazugehörigen Garnituren und Dokumentation.
    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
    geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
    Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
    durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
    bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
    auszuarbeiten.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    31321400, 31321300
    3)	Menge oder Umfang:
    1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
    2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
    3. ca. 600 m Drosselanschlusskabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit
    VPE-Isolation.
    5)  Zusätzliche Angaben zu den Losen:
    Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
    Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
    abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
    Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
    Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
    Los-Nr: 2
    Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
    Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin.
    1)	Kurze Beschreibung:
    Seekabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
    Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
    100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
    Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
    40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
    Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
    und Rohren,
     Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
    SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost I inkl. Steigleitung im
    J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
    Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
    Landkabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
    220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
    LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
    einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
    ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
     Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
    Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
    Dokumentation.
    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
    geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
    Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
    durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
    bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
    auszuarbeiten.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    31321400, 31321300
    3)	Menge oder Umfang:
    1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
    2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation.
    5)  Zusätzliche Angaben zu den Losen:
    Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
    Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
    abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
    Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
    Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
    Los-Nr: 3
    Bezeichnung: 220-kV-Seekabelverbindung von der Umspannplattform Ost I zur
    Umspannplattform Ost II (Option).
    1)	Kurze Beschreibung:
    Seekabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
    Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 30
    km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
    40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
    Meeresboden,
     Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
    SF6-Schaltanlagen auf den Umspannplattformen Ost I und Ost II inkl.
    Steigleitung in den jeweiligen J-Tubes, Herstellung und Befestigung von
    Durchführungen.
    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
    geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
    Parameter für die Herstellung des Seekabels zu bestimmen, die
    Spezifikation des Seekabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung
    des Seekabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen
    Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels
    auszuarbeiten.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    31321400, 31321300
    3)	Menge oder Umfang:
    Ca. 30 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation.
    5)  Zusätzliche Angaben zu den Losen:
    Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
    Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
    abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
    Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
    Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
    Bei einer Einzelbewerbung für das Los 3 muss der Bewerber die Nachweise
    gemäß Ziffer III.2.3) 3. und 4. nicht erbringen.
    Los-Nr: 4
    Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
    Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin (Option).
    1)	Kurze Beschreibung:
    Seekabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
    Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
    100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
    Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
    40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
    Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
    und Rohren,
     Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
    SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost II inkl. Steigleitung im
    J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
    Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
    Landkabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
    220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
    LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
    einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
    ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
     Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
    Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
    Dokumentation.
    Das Los 4 beinhaltet ferner die Projektierung, Ausführungsplanung,
    Fertigung, Lieferung, Legung und Montage einer 220-kV-Kabelverbindung
    zwischen den SF6-Schaltanlagen und den Kompensationsdrosseln auf der
    Umspannplattform Ost II einschließlich der Lieferung und Montage der
    dazugehörigen Garnituren und Dokumentation.
    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
    geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
    Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
    durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
    bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
    auszuarbeiten.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    31321400, 31321300
    3)	Menge oder Umfang:
    1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
    2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
    3. ca. 600 m Drosselanschlusskabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit
    VPE-Isolation.
    5)  Zusätzliche Angaben zu den Losen:
    Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
    Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
    abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
    Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
    Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
    Los-Nr: 5
    Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
    Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin (Option).
    1)	Kurze Beschreibung:
    Seekabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
    Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
    100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
    Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
    40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
    Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
    und Rohren,
     Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
    SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost II inkl. Steigleitung im
    J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
    Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
    Landkabelverbindung:
     Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
    220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
    LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
    einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
     Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
    ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
     Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
    Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
    Dokumentation.
    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
    geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
    Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
    definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
    durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
    bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
    auszuarbeiten.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    31321400, 31321300
    3)	Menge oder Umfang:
    1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
    2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation.
    5)  Zusätzliche Angaben zu den Losen:
    Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
    Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
    abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
    Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
    Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Im Rahmen des Verfahrens werden von der Vergabestelle Anzahlungs-,
    Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften verlangt, im Übrigen
    siehe Vergabeunterlagen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgen in Euro,
    im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
    Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben:
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
    Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
     dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
    Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
     in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
    ist,
     dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen:
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage eines aktuellen
    Handelsregisterauszuges, soweit Registrierungspflicht besteht, oder eines
    gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6
    Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
    2. Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der
    in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung
    des Bewerbers zur Zahlung von Steuern (durch
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes). Sollte das
    zuständige Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, hat
    der Bewerber dies mit Abgabe des Teilnahmeantrages nachzuweisen; in diesem
    Fall kann der Nachweis über die Erfüllung der Steuerpflicht des Bewerbers
    durch eine Eigenerklärung ersetzt werden,
    2. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung
    von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen
    Sozialversicherungsträger/Krankenkassen),
    3. Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der
    übrigen in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft,
    4. Vorlage aktueller Auskünfte der Hausbanken des Bewerbers (nicht älter
    als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
    5. Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer
    Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro
    Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und
    Personenschäden sowie für Vermögensschäden.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Qualitätssicherungssystem:
    Nachweis über das Bestehen eines Qualitätssicherungssystems, aus dem
    hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der
    DIN-EN-ISO 9000ff/ DIN-EN-ISO 14001 und den gültigen EN bzw. DIN-Normen
    erfolgt.
    2. Herstellung und Legung des Seekabel:
    2.1 Referenzen über das eigene technische Know-how und die eigenständige
    Herstellung eines dreiadrigen VPE-Hochspannungs-Seekabels (min. 150 kV)
    inkl. zugehöriger Garnituren und Übergangsmuffen See-Land bzw.
    vergleichbarer Vorhaben,
    2.2 Darstellung der technischen und technologischen Möglichkeiten,
    Seekabellängen von mindestens 10 km Länge in einem Stück kontinuierlich
    fertigen zu können,
    2.3 Nachweis der Präqualifikationsprüfung gemäß IEC 62067 mit
    Präqualifikationszertifikat eines unabhängigen Testlabors für ein
    220-kV-Kabelsystem (mit allen Komponenten) bei einem Leiterquerschnitt von
    1 200 mm² Cu.
    Liegt dem Bewerber ein solches Zertifikat bis zur Abgabe des
    Teilnahmeantrags nicht vor, befindet sich der Bewerber aber in einem
    solchen Präqualifikationsverfahren, so ist im Teilnahmeantrag der Stand
    des Präqualifikationsverfahrens darzustellen unter Nennung des
    voraussichtlichen Abschlusstermins. Erfüllt der Bewerber ansonsten alle
    übrigen Kriterien für die Teilnahme, ist das Präqualifikationszertifikat
    spätestens mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Erfolgt die Vorlage des
    Präqualifikationszertifikats nicht bis spätestens mit Abgabe des Angebots,
    kann das Angebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden,
    2.4 Referenzen über die Legung von Drei-Leiter-Seekabeln (min. 132 kV) im
    Meeresboden bei Wassertiefen größer 20 m und im Flachwasserbereich bei
    Einbringtiefen des Seekabels in den Meeresboden zwischen von 2 m bis 3 m
    unter Benennung des eingesetzten Legewerkzeugs.
    3. Herstellung Landkabel:
    3.1 Referenzen über das eigene technische Know-how und die eigenständige
    Herstellung eines einadrigen VPE-Hochspannungs-Landkabels (min. 150 kV)
    inkl. zugehöriger Garnituren bzw. vergleichbarer Vorhaben,
    3.2 Nachweis der Präqualifikationsprüfung gemäß IEC 62067 mit
    Präqualifikationszertifikat eines unabhängigen Testlabors für ein
    220-kV-Kabelsystem (mit allen Komponenten) bei einem Leiterquerschnitt von
    1 200 mm² Cu.
    Liegt dem Bewerber ein solches Zertifikat bis zur Abgabe des
    Teilnahmeantrags nicht vor, befindet sich der Bewerber aber in einem
    solchen Präqualifikationsverfahren, so ist im Teilnahmeantrag der Stand
    des Präqualifikationsverfahrens darzustellen unter Nennung des
    voraussichtlichen Abschlusstermins. Erfüllt der Bewerber ansonsten alle
    übrigen Kriterien für die Teilnahme, ist das Präqualifikationszertifikat
    spätestens mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Erfolgt die Vorlage des
    Präqualifikationszertifikats nicht bis spätestens mit Abgabe des Angebots,
    kann das Angebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden,
    4. Legung Landkabel:
    Referenzen für die Legung von Hochspannungskabeln in Rohranlagen und
    offenen Gräben (ggf. des für die Ausführung vorgesehenen
    Nachunternehmers).
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren): nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    A-T08 001 12
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen (außer DBS)
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    5.3.2012
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Sonstige: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist auf deutsch oder auf
    englisch möglich. Gleiches gilt für den technischen Teil des Angebots die
    übrigen Teile des Angebots sind in deutscher Sprache zu verfassen.
    Vertragssprache ist deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben:
    Es gelten folgende Anforderungen:
    1. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle
    von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der
    Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigtem Vertreter der
    Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
    2. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt einzureichen:
     in Papierform in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) und
    einfach elektronisch (in gängigen Dateiformaten) auf einem Datenträger
    (z.B. CD),
     in einem verschlossenen und mit der Aufschrift "vertraulich" versehenen
    Umschlag sowie unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer,
     bei der Vergabestelle per Post oder direkt.
    Die elektronische Übermittlung der Teilnahmeanträge ist ausgeschlossen.
    Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und
    vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und
    sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der
    Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein. Die Vergabestelle
    behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder
    fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber
    nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung
    besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der
    Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige
    Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält
    sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur
    Eignung der Bieter oder der Nachunternehmen nachzufordern, sofern sie
    Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender
    Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein,
    4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
    Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer
    Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
    beizulegen,
    5. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
    berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
    6. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in
    aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der
    zu verhandelnden Angebote abzuwickeln zum näheren Verfahren siehe
    Vergabeunterlagen,
    7. Im Falle von Bewerbergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor,
    die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft zu prüfen. Auf
    gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die
    Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit
    nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in
    diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft
    zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der
    Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der
    beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch
    vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer
    Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche
    (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss
    nur zulässig, sofern  objektiv  die beteiligten Unternehmen, ein jedes
    für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
    nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu
    einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
    versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür
    trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den
    Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern
    teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Auch für diesen Fall
    trifft die Bewerbergemeinschaft die Obliegenheit, darzulegen und
    nachzuweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch
    Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen unterschiedlicher
    Branchen möglich ist,
    8. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise, Erklärungen
    und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
    einzureichen,
    9. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf
    der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist
    grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind
    Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese
    Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die
    Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den
    Austausch von Konsorten die nachgewiesene Eignung der
    Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die
    vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte
    Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich
    der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung
    berufen hat,
    10. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch Nachunternehmer
    vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil
    zu bezeichnen. Nachunternehmer, auf die der Bewerber für den Nachweis
    seiner Eignung zurückgreift, sind zu benennen. Für solche Nachunternehmer
    sind eine Eigenerklärung des Nachunternehmers, aus der sich ergibt, dass
    auf den Nachunternehmer keiner der in § 21 Abs. 4 SektVO genannten
    Ausschlussgründe zutrifft, sowie die geforderten Nachweise, Erklärungen
    und sonstigen Angaben gemäß der Punkte III.2.1) Nr. 1, III.2.2) Nr. 4 und
    Punkt III.2.3) (Referenzen für den auf den Nachunternehmer entfallenden
    Leistungsteil) dieser Bekanntmachung einzureichen. Die Anforderungen an
    Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige
    Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum
    Nachweis seiner Eignung berufen hat. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
    für die vorgenannten Unternehmen Verfügbarkeitserklärungen einzureichen.
    Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage entsprechender
    Verfügbarkeitserklärungen bis zum Abschluss dieses Vergabeverfahrens zu
    fordern. Die Einreichung derartiger Verfügbarkeitserklärungen hat
    innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist zu erfolgen,
    11. Hintergrund des Vergabeverfahrens ist die Pflicht der
    Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 17 Abs. 2a Satz 1 des
    Energiewirtschaftsgesetzes zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne
    von § 3 Nr. 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Aufgabe wird für
    solche Netzanbindungen in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH
    (50HzT) vom Auftraggeber übernommen, einer 100 % Tochtergesellschaft der
    50 HzT.
    Zur Netzanbindungsverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber hat die
    Bundesnetzagentur im Oktober 2009 ein Positionspapier erstellt und dieses
    im Januar 2011 durch einen Annex ergänzt. Darin legt die Bundesnetzagentur
    vier Anbindungskriterien fest und gibt späteste Zeitpunkte für den Beginn
    von Ausschreibungen von Aufträgen zur Herstellung der Netzanbindung von
    Offshore-Windparks vor. So sind bei Ausschreibungen von Netzanbindungen
    alle Offshore-Windpark Projekte zu berücksichtigen, die bis zum Stichtag
    1.3. bzw. 1.9. des Jahres t0 die Anbindungskriterien 1 bis 3 oder 1, 2 und
    4 erfüllen. Für die Zuschlagserteilung in der jeweiligen Ausschreibung ist
    es laut Bundesnetzagentur notwendig, dass das Offshore-Windparkt Projekt
    am jeweils darauffolgenden Stichtag die Anbindungskriterien 1 bis 4
    erfüllt.
    Vor diesem Hintergrund steht die Vergabe der Lose 1 und 2 unter dem
    Vorbehalt, dass das zugehörige Offshore-Windpark-Projekt entsprechend dem
    Positionspapier zum 1.9. des Jahres t0 bzw. 1.3 des Jahres t1 dem
    Übertragungsnetzbetreiber die Erfüllung der Anbindungskriterien 1 bis 4
    nachweist. Des Weiteren steht die Vergabe der Lose 1 und 2 unter dem
    Vorbehalt, dass die Bundesnetzagentur ein Investitionsbudget hinsichtlich
    der für die Herstellung der Netzanbindung des betreffenden
    Offshore-Windparks durch den Auftraggeber erforderlichen Kosten
    vollumfänglich genehmigt.
    Der Auftraggeber behält sich die (Teil-)Verfahrenseinstellung gemäß § 30
    SektVO vor, wenn einer der vorstehend dargestellten Vorbehaltstatbestände
    eintritt, insbesondere wenn der Offshore-Windpark-Entwickler nicht bis zum
    auf die Angebotsaufforderung folgenden Stichtag alle vier
    Anbindungskriterien nachgewiesen hat.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Berlin
    Martin-Luther-Straße 105
    10825 Berlin
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de
    Telefon: +49 3090138316
    Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html
    Fax: +49 3090137613
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
    Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist
    von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
    Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.
    4 GWB).
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    1.2.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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