Ausschreibung: Seekabel - D-Berlin Seekabel Hochspannungskabel Dokument Nr...: 39433-2012 (ID: 2012020404130102275) Veröffentlicht: 04.02.2012 * Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren Bauauftrag Richtlinie 2004/17/EG Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) 50Hertz Offshore GmbH Eichenstraße 3A Zu Händen von: Sabine Sontopski 12435 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3051503026 E-Mail: sabine.sontopski@50hertz.com Fax: +49 3054502616 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.50hertz.com Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Haupttätigkeit(en) Strom I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: See- und Landkabelverbindung zweier Offshore Windparks (OWP), Ost I und Ost II, vom Netzverknüpfungspunkt Lubmin in das Vorranggebiet für Windenergie Adlergrund in der östlichen Ostsee. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Bauauftrag Planung und Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mecklenburg Vorpommern/Vorranggebiet für Windenergie Adlergrund in der östlichen Ostsee. NUTS-Code DE80F II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Lieferung, Legung, Installation und Montage von 220 kV See- und Landkabel. Feste Beauftragung für Lose 1 und 2, optionale Beauftragung für Lose 3, 4 und 5. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 31321400, 31321300 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km 220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen, Los 2: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km 220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen, Los 3: 220-kV-Seekabelverbindung von der Umspannplattform Ost I zur Umspannplattform Ost II mit einer Länge von ca. 30 km 220-kV-Dreileiter-Seekabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen, Los 4: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km 220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen, Los 5: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km 220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Los 3 gemäß Punkt II.2.1). Los 4 gemäß Punkt II.2.1). Los 5 gemäß Punkt II.2.1). Die Leistungen der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens endverhandelten und abgeschlossenen Verträge über die Lose 3, 4 und 5 werden optional beauftragt. Maßgeblich für den Abruf dieser Leistungen ist unter anderem, ob der betroffene Offshore-Windpark-Entwickler innerhalb der Ausübungsfrist der Option die Erfüllung der Anbindungskriterien 1 bis 4 gemäß Positionspapier der Bundesnetzagentur nachweist. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe) Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin. 1) Kurze Beschreibung: Seekabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca. 40m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen und Rohren, Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost I inkl. Steigleitung im J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung. Landkabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines 220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben, Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und Dokumentation. Das Los 1 beinhaltet ferner die Projektierung, Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung und Montage einer 220-kV-Kabelverbindung zwischen den SF6-Schaltanlagen und den Kompensationsdrosseln auf der Umspannplattform Ost I einschließlich der Lieferung und Montage der dazugehörigen Garnituren und Dokumentation. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels auszuarbeiten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 31321400, 31321300 3) Menge oder Umfang: 1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation, 2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation, 3. ca. 600 m Drosselanschlusskabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen. Los-Nr: 2 Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin. 1) Kurze Beschreibung: Seekabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca. 40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen und Rohren, Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost I inkl. Steigleitung im J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung. Landkabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines 220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben, Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und Dokumentation. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels auszuarbeiten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 31321400, 31321300 3) Menge oder Umfang: 1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation, 2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen. Los-Nr: 3 Bezeichnung: 220-kV-Seekabelverbindung von der Umspannplattform Ost I zur Umspannplattform Ost II (Option). 1) Kurze Beschreibung: Seekabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 30 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca. 40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den Meeresboden, Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an SF6-Schaltanlagen auf den Umspannplattformen Ost I und Ost II inkl. Steigleitung in den jeweiligen J-Tubes, Herstellung und Befestigung von Durchführungen. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen Parameter für die Herstellung des Seekabels zu bestimmen, die Spezifikation des Seekabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung des Seekabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels auszuarbeiten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 31321400, 31321300 3) Menge oder Umfang: Ca. 30 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen. Bei einer Einzelbewerbung für das Los 3 muss der Bewerber die Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) 3. und 4. nicht erbringen. Los-Nr: 4 Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin (Option). 1) Kurze Beschreibung: Seekabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca. 40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen und Rohren, Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost II inkl. Steigleitung im J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung. Landkabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines 220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben, Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und Dokumentation. Das Los 4 beinhaltet ferner die Projektierung, Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung und Montage einer 220-kV-Kabelverbindung zwischen den SF6-Schaltanlagen und den Kompensationsdrosseln auf der Umspannplattform Ost II einschließlich der Lieferung und Montage der dazugehörigen Garnituren und Dokumentation. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels auszuarbeiten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 31321400, 31321300 3) Menge oder Umfang: 1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation, 2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation, 3. ca. 600 m Drosselanschlusskabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen. Los-Nr: 5 Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin (Option). 1) Kurze Beschreibung: Seekabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca. 40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen und Rohren, Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost II inkl. Steigleitung im J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung. Landkabelverbindung: Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines 220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben, Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und Dokumentation. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels auszuarbeiten. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 31321400, 31321300 3) Menge oder Umfang: 1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation, 2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation. 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen: Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Rahmen des Verfahrens werden von der Vergabestelle Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften verlangt, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgen in Euro, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben: in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit Registrierungspflicht besteht, oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung), 2. Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Steuern (durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes). Sollte das zuständige Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, hat der Bewerber dies mit Abgabe des Teilnahmeantrages nachzuweisen; in diesem Fall kann der Nachweis über die Erfüllung der Steuerpflicht des Bewerbers durch eine Eigenerklärung ersetzt werden, 2. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen Sozialversicherungsträger/Krankenkassen), 3. Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der übrigen in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft, 4. Vorlage aktueller Auskünfte der Hausbanken des Bewerbers (nicht älter als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung), 5. Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Qualitätssicherungssystem: Nachweis über das Bestehen eines Qualitätssicherungssystems, aus dem hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der DIN-EN-ISO 9000ff/ DIN-EN-ISO 14001 und den gültigen EN bzw. DIN-Normen erfolgt. 2. Herstellung und Legung des Seekabel: 2.1 Referenzen über das eigene technische Know-how und die eigenständige Herstellung eines dreiadrigen VPE-Hochspannungs-Seekabels (min. 150 kV) inkl. zugehöriger Garnituren und Übergangsmuffen See-Land bzw. vergleichbarer Vorhaben, 2.2 Darstellung der technischen und technologischen Möglichkeiten, Seekabellängen von mindestens 10 km Länge in einem Stück kontinuierlich fertigen zu können, 2.3 Nachweis der Präqualifikationsprüfung gemäß IEC 62067 mit Präqualifikationszertifikat eines unabhängigen Testlabors für ein 220-kV-Kabelsystem (mit allen Komponenten) bei einem Leiterquerschnitt von 1 200 mm² Cu. Liegt dem Bewerber ein solches Zertifikat bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vor, befindet sich der Bewerber aber in einem solchen Präqualifikationsverfahren, so ist im Teilnahmeantrag der Stand des Präqualifikationsverfahrens darzustellen unter Nennung des voraussichtlichen Abschlusstermins. Erfüllt der Bewerber ansonsten alle übrigen Kriterien für die Teilnahme, ist das Präqualifikationszertifikat spätestens mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Erfolgt die Vorlage des Präqualifikationszertifikats nicht bis spätestens mit Abgabe des Angebots, kann das Angebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden, 2.4 Referenzen über die Legung von Drei-Leiter-Seekabeln (min. 132 kV) im Meeresboden bei Wassertiefen größer 20 m und im Flachwasserbereich bei Einbringtiefen des Seekabels in den Meeresboden zwischen von 2 m bis 3 m unter Benennung des eingesetzten Legewerkzeugs. 3. Herstellung Landkabel: 3.1 Referenzen über das eigene technische Know-how und die eigenständige Herstellung eines einadrigen VPE-Hochspannungs-Landkabels (min. 150 kV) inkl. zugehöriger Garnituren bzw. vergleichbarer Vorhaben, 3.2 Nachweis der Präqualifikationsprüfung gemäß IEC 62067 mit Präqualifikationszertifikat eines unabhängigen Testlabors für ein 220-kV-Kabelsystem (mit allen Komponenten) bei einem Leiterquerschnitt von 1 200 mm² Cu. Liegt dem Bewerber ein solches Zertifikat bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vor, befindet sich der Bewerber aber in einem solchen Präqualifikationsverfahren, so ist im Teilnahmeantrag der Stand des Präqualifikationsverfahrens darzustellen unter Nennung des voraussichtlichen Abschlusstermins. Erfüllt der Bewerber ansonsten alle übrigen Kriterien für die Teilnahme, ist das Präqualifikationszertifikat spätestens mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Erfolgt die Vorlage des Präqualifikationszertifikats nicht bis spätestens mit Abgabe des Angebots, kann das Angebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden, 4. Legung Landkabel: Referenzen für die Legung von Hochspannungskabeln in Rohranlagen und offenen Gräben (ggf. des für die Ausführung vorgesehenen Nachunternehmers). III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: A-T08 001 12 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS) Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 5.3.2012 IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Sonstige: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist auf deutsch oder auf englisch möglich. Gleiches gilt für den technischen Teil des Angebots die übrigen Teile des Angebots sind in deutscher Sprache zu verfassen. Vertragssprache ist deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben: Es gelten folgende Anforderungen: 1. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigtem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen, 2. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt einzureichen: in Papierform in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) und einfach elektronisch (in gängigen Dateiformaten) auf einem Datenträger (z.B. CD), in einem verschlossenen und mit der Aufschrift "vertraulich" versehenen Umschlag sowie unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer, bei der Vergabestelle per Post oder direkt. Die elektronische Übermittlung der Teilnahmeanträge ist ausgeschlossen. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmen nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein, 4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen, 5. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht, 6. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln zum näheren Verfahren siehe Vergabeunterlagen, 7. Im Falle von Bewerbergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft zu prüfen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern objektiv die beteiligten Unternehmen, ein jedes für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Auch für diesen Fall trifft die Bewerbergemeinschaft die Obliegenheit, darzulegen und nachzuweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen möglich ist, 8. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen, 9. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den Austausch von Konsorten die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat, 10. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu bezeichnen. Nachunternehmer, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, sind zu benennen. Für solche Nachunternehmer sind eine Eigenerklärung des Nachunternehmers, aus der sich ergibt, dass auf den Nachunternehmer keiner der in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft, sowie die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben gemäß der Punkte III.2.1) Nr. 1, III.2.2) Nr. 4 und Punkt III.2.3) (Referenzen für den auf den Nachunternehmer entfallenden Leistungsteil) dieser Bekanntmachung einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die vorgenannten Unternehmen Verfügbarkeitserklärungen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage entsprechender Verfügbarkeitserklärungen bis zum Abschluss dieses Vergabeverfahrens zu fordern. Die Einreichung derartiger Verfügbarkeitserklärungen hat innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist zu erfolgen, 11. Hintergrund des Vergabeverfahrens ist die Pflicht der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 17 Abs. 2a Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Aufgabe wird für solche Netzanbindungen in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH (50HzT) vom Auftraggeber übernommen, einer 100 % Tochtergesellschaft der 50 HzT. Zur Netzanbindungsverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber hat die Bundesnetzagentur im Oktober 2009 ein Positionspapier erstellt und dieses im Januar 2011 durch einen Annex ergänzt. Darin legt die Bundesnetzagentur vier Anbindungskriterien fest und gibt späteste Zeitpunkte für den Beginn von Ausschreibungen von Aufträgen zur Herstellung der Netzanbindung von Offshore-Windparks vor. So sind bei Ausschreibungen von Netzanbindungen alle Offshore-Windpark Projekte zu berücksichtigen, die bis zum Stichtag 1.3. bzw. 1.9. des Jahres t0 die Anbindungskriterien 1 bis 3 oder 1, 2 und 4 erfüllen. Für die Zuschlagserteilung in der jeweiligen Ausschreibung ist es laut Bundesnetzagentur notwendig, dass das Offshore-Windparkt Projekt am jeweils darauffolgenden Stichtag die Anbindungskriterien 1 bis 4 erfüllt. Vor diesem Hintergrund steht die Vergabe der Lose 1 und 2 unter dem Vorbehalt, dass das zugehörige Offshore-Windpark-Projekt entsprechend dem Positionspapier zum 1.9. des Jahres t0 bzw. 1.3 des Jahres t1 dem Übertragungsnetzbetreiber die Erfüllung der Anbindungskriterien 1 bis 4 nachweist. Des Weiteren steht die Vergabe der Lose 1 und 2 unter dem Vorbehalt, dass die Bundesnetzagentur ein Investitionsbudget hinsichtlich der für die Herstellung der Netzanbindung des betreffenden Offshore-Windparks durch den Auftraggeber erforderlichen Kosten vollumfänglich genehmigt. Der Auftraggeber behält sich die (Teil-)Verfahrenseinstellung gemäß § 30 SektVO vor, wenn einer der vorstehend dargestellten Vorbehaltstatbestände eintritt, insbesondere wenn der Offshore-Windpark-Entwickler nicht bis zum auf die Angebotsaufforderung folgenden Stichtag alle vier Anbindungskriterien nachgewiesen hat. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de Telefon: +49 3090138316 Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html Fax: +49 3090137613 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.2.2012 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de