Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - D-Frankfurt Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dokument Nr...: 9229-2012 (ID: 2012011104114931502) Veröffentlicht: 11.01.2012 * Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren Dienstleistungen Richtlinie 2004/17/EG Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Fraport AG Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515 (Teilnahmeanträge bitte nur an diese Adresse senden) Zu Händen von: Frau Jost 60547 Frankfurt DEUTSCHLAND Telefon: +49 69690-60070 E-Mail: f.jost@fraport.de Fax: +49 69690-60199 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.fraport.de Weitere Auskünfte erteilen: EU-P 00002-12AB, Projekt Nr.: B-001884 Verlagerung Winterdienst Gebäude 664 Kontaktstelle(n): ZIM-EP Zu Händen von: Herrn Roman Suchy 60547 Frankfurt DEUTSCHLAND Telefon: +49 6969078656 E-Mail: r.suchy@fraport.de Fax: +49 6969049578656 Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Haupttätigkeit(en) Flughafenanlagen I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: EU-P 00002-12 AB, Projekt B-001884 Verlagerung Winterdienst. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Frankfurt/Main. NUTS-Code DE712 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Durch die Vergrößerung der Flächen für Roll und Vorfelder entsteht ein Flächenmehrbedarf für den Winterdienst, der im Bestand nicht mehr abgedeckt werden kann. Der Standort des Winterdienstes soll deshalb in den Westen des Flughafengeländes verlagert werden. Hierfür sind eine Einsatzleitung, Sozialräume, Werkstattgebäude, Parkdecks, Wasch- und Unterstellhallen mit ca. 11 000 qm BGF zu planen. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten (siehe II.2.1)). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Für dieses Vergabeverfahren sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten in Anlehnung an die HOAI, §§ 33 ff, Stufen/LP 1 bis 9, zu erbringen: (Stufe 1 Grundlagenermittlung/LP 1 HOAI, Stufe 2 Vorplanung/LP 2 HOAI, Stufe 3 - Entwurfsplanung/LP 3 HOAI, Stufe 4 Genehmigungsplanung/LP 4 HOAI, Stufe 5 Ausführungsplanung/LP 5 HOAI, Stufe 6 Vorbereitung der Vergabe/LP 6 HOAI, Stufe 7 Mitwirkung bei der Vergabe/LP 7 HOAI, Stufe 8 Objektüberwachung/LP 8 HOAI, Stufe 9 Objektbetreuung und Dokumentation/LP9 HOAI). II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen (vgl. II.2.1) a.E.), zunächst werden die Stufen 1 und 2 Bestandteil des Auftrags. Die weiteren Stufen (3-9) werden stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht auch im Bedarfsfall nicht. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: a) Für den Fall der Auftragserteilung ist vom Bieter/Auftragnehmer eine Sicherheit für die Vertragserfüllung als Bareinbehalt von den Abschlagsrechnungen in Höhe von 5 % der Bruttorechnungssummen zu leisten; b) Die Fraport AG hat eine gebündelte Bauleistungs-, Montage und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in der die Berufshaftpflicht des Auftragnehmers mitversichert ist. Für planend oder bauleitend tätige Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und dergleichen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 15 000 000 EUR je Versicherungsfall, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Versichert sind einerseits Sach- und Vermögensschäden am Objekt, welches Gegenstand der Tätigkeit war, sowie andererseits Personenschäden und Schäden an Sachen Dritter oder sich daraus ergebende Vermögensschäden, die als Folge von Verstößen bei der beruflichen Tätigkeit eingetreten sind. Die Beteiligung des Bieters/Auftragnehmers an der Versicherungsprämie erfolgt durch einen Abzug in Höhe von 5 der jeweiligen geprüften und freigegebenen Abschlags- und Schlussrechnungsforderungen des Bieters/Auftragnehmers. Die Selbstbeteiligung an den Aufwendungen des Versicherers aus der Berufshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 50 000 EUR und ist in jedem versicherten Fall vom jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlung gemäß Leistungsstand/Zahlungsplan. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber erhältlichen Formblattes (siehe http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis tungen.html) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Leistungen müssen insbesondere auf der Grundlage: des Luftverkehrsgesetzes, des Luftsicherheitsgesetzes, der Hessischen Bauordnung (HBO), des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Fraport Regelwerke, der anerkannten Regeln der Technik, der sonstigen für die Leistungen der Architekten und Ingenieure maßgeblichen Bestimmungen und amtlichen Vorschriften, der technischen Regelwerke für die Errichtung von Flughäfen sowie der einschlägigen Normen und DIN-Vorschriften erbracht werden. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit dem Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Hierzu ist das beim Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe http://www.business-services.fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/aussch reibungen/planungsleistungen.html) zu verwenden: Eigenerklärung des Bewerbers/des Bewerbergemeinschaftsmitgliedes, dass: a. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO; b. keine rechtskräftige Verurteilung gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SektVO vorliegt; c. er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO; d. er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO; e. er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO; f. keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die seine Zuverlässigkeit oder diejenige einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SektVO; g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe in der Regel den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; h. er im Auftragsfall die Sicherheit gemäß III.1.1) des Bekanntmachungstextes zur Verfügung stellt/stellen und den Regelungen der Fraport AG bezüglich der gebündelten Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung zustimmt; i. er einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung niedergelegt hat, der insbesondere den Anforderungen gerecht wird, die aus dem vom Auftraggeber auf seiner Homepage veröffentlichten Wertemanagement resultieren, diesen Verhaltensstandard im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat; j. er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen; k. er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informieren wird, falls sich die die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrages oder nach Abgabe eines Angebotes ändern sollten; l. er im Auftragsfall abzurufende Leistungen bei Notwendigkeit auch in Nachtarbeit erbringen wird; m. er im Auftragsfall für die gesamte Vertragsdauer eine Niederlassung/ein Büro in der Nähe des Flughafens Frankfurt/Main (im Umkreis von 20 km) unterhalten wird und die Leistungen von dort auch betreut werden. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben und Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit dem Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen - d.h. ausschließlich für Leistungen der Objektplanung Gebäude und/oder raumbildende Ausbauten, die den unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen Leistungen entsprechen - in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben und Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Referenzleistungen des Büros des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft: 1.1. Bewerber müssen mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1 wertungsfähige Referenz angeben. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung): 1.1.1 Referenzbezeichnung; Mindestbedingung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden; dieser ist erst auf gesondertes Verlangen mitzuteilen.), 1.1.2 Für die Referenzen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gilt folgende Mindestbedingung: Angabe, dass von der jeweiligen Referenzleistung mindestens eine Leistungsphase (LP) der unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen Leistungsphasen bereits erbracht wurde, 1.1.3 Angabe des Zeitpunktes (mindestens Jahresangabe) des Beginns der Leistungserbringung. Es werden nur solche laufenden oder abgeschlossenen Referenzleistungen gewertet, bei denen der Beginn der Leistungserbringung nicht vor dem Jahr 2003 liegt. Es werden nur solche Referenzen gewertet, bei denen die vorstehend geforderten Unterangaben vollständig getätigt wurden und die Mindestanforderungen eingehalten sind. Liegt keine wertungsfähige Referenz vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen. 1.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt, nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, jedoch zu einer schlechteren Bewertung: 1.2.1 Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Objektes für das die Leistungen erbracht wurden, 1.2.2 Auftragswert nur der unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen Leistungen und bereits erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistung in Euro (netto). Es dürfen keine Auftragswerte für Leistungen eingerechnet werden, die Leistungen betreffen, die nicht nach Ziffer II.2.1) ausgeschrieben sind. Bei dem Auftragswert handelt es sich um die vereinbarte Vergütung für diese Leistungen. Nicht abgefragt und nicht anzugeben sind hingegen bspw. die Werte für die "Baukosten" oder "anrechenbaren Kosten" des Referenzobjektes. Werden diese oder andere Werte statt dem Auftragswert genannt, werden diesbezüglich bei der Bewertung keine Punkte zuerkannt. 1.2.3 Anteil der (im Übrigen, vgl. III.2.3) Unterziffer 1.1.2)) selbst erbrachten Objektplanungsleistungen unter Benennung der erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistungsphasen nach der HOAI. Erbrachte Leistungen für nicht vergleichbare Objektplanungsleistungen werden nicht gewertet. Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal drei Referenzen gewertet. Daher sind maximal 3 Referenzen anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt maximal 3 Referenzen anzugeben; d.h. nicht maximal 3 Referenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Für die geforderten Referenzangaben ist das beim Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis tungen.html) zu verwenden und unter Beachtung dessen Maßgaben auszufüllen. Das Formblatt enthält bereits für jede der 3 zulässigen Referenzen jeweils 1 Seite, in die jeweils auch nur 1 Referenz einzutragen ist. Da nur maximal 3 Referenzen gewertet werden, sind die Seiten des Formblattes (für weitere Referenzen) nicht zu vervielfältigen. Darüber hinaus gehende zusätzliche Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind. 2. Persönliche Referenzen des Projektleiters oder der Teilprojektleiter. 2.1. Bewerber müssen insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters oder eines der vorgesehenen Teilprojektleiter angeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1 wertungsfähige Referenz angeben. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung): 2.1.1. - Name des vorgesehenen Projektleiters oder Teilprojektleiters, Mindestbedingung: sollte der angegebene Projektleiter/Teilprojektleiter bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beschäftigt sein, ist das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu benennen, sollte der angegebene Projektleiter/Teilprojektleiter nicht bei dem Bewerber/einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sondern bei einem Nachunternehmer beschäftigt sein, ist zwingend der Nachunternehmer namentlich zu benennen und für diesen eine Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; vgl. VI.3). 2.1.2 Referenzbezeichnung; Mindestbedingung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden; dieser ist erst auf gesondertes Verlangen mitzuteilen.), 2.1.3 Für die Referenzen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gilt folgende Mindestbedingung: Angabe, dass von der jeweiligen Referenzleistung mindestens eine Leistungsphase (LP) der unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen Leistungsphasen bereits erbracht wurde, 2.1.4 Angabe des Zeitpunktes (mindestens Jahresangabe) des Beginns der Leistungserbringung. Es werden nur solche laufenden oder abgeschlossenen Referenzleistungen gewertet, bei denen der Beginn der Leistungserbringung nicht vor dem Jahr 2003 liegt. Es werden nur solche Referenzen gewertet, bei denen die vorstehend geforderten Unterangaben vollständig getätigt wurden und die Mindestanforderungen eingehalten sind. Liegt keine wertungsfähige Referenz vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen. 2.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt, nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, jedoch zu einer schlechteren Bewertung: 2.2.1 Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Objektes für das die Leistungen erbracht wurden, 2.2.2 Auftragswert nur der unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen Leistungen und bereits erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistung in Euro (netto). Es dürfen keine Auftragswerte für Leistungen eingerechnet werden, die Leistungen betreffen, die nicht nach Ziffer II.2.1) ausgeschrieben sind. Bei dem Auftragswert handelt es sich um die vereinbarte Vergütung für diese Leistungen. Nicht abgefragt und nicht anzugeben sind hingegen bspw. die Werte für die "Baukosten" oder "anrechenbaren Kosten" des Referenzobjektes. Werden diese oder andere Werte statt dem Auftragswert genannt, werden diesbezüglich bei der Bewertung keine Punkte zuerkannt. 2.2.3 Anteil der (im Übrigen, vgl. III.2.3) Unterziffer 2.1.3)) selbst erbrachten Objektplanungsleistungen unter Benennung der erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistungsphasen nach der HOAI. Erbrachte Leistungen für nicht vergleichbare Objektplanungsleistungen werden nicht gewertet. Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal drei Referenzen gewertet. Daher sind maximal 3 Referenzen anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt maximal 3 Referenzen anzugeben; d.h. nicht maximal 3 Referenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Für die geforderten Referenzangaben ist das beim Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis tungen.html) zu verwenden und unter Beachtung dessen Maßgaben auszufüllen. Das Formblatt enthält bereits für jede der 3 zulässigen Referenzen jeweils 1 Seite, in die jeweils auch nur 1 Referenz einzutragen ist. Da nur maximal 3 Referenzen gewertet werden, sind die Seiten des Formblattes (für weitere Referenzen) nicht zu vervielfältigen. Darüber hinaus gehende zusätzliche Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind. Der oder die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiter/Teilprojektleiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dessen/deren Referenzen angegeben werden, muss/müssen im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung Bestandteil des Angebotes sein und die Leistung erbringen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag benannten Projektleiters nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Ausschluss abzusehen, wenn: der Austausch eines benannten Projektleiters/Teilprojektleiters auf objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft schriftlich darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers ggf. auch schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten des zuvor benannten Projektleiters/Teilprojektleiters beruht, und, der neu benannte Projektleiter/Teilprojektleiter über mindestens die gleiche Eignung verfügt wie der ursprünglich vorgesehene Projektleiter/Teilprojektleiter, was gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie den vorstehenden diesbzgl. Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vom betreffenden Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine weitere Teilnahme am Vergabeverfahren. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende Ingenieure. 1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden, 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehend Absatz erfolgt, 3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: EU-P 00002-12AB IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 6.2.2012 - 11:00 IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben: Laufzeit: Beginn ca. 2. Quartal 2012, Ende ca. 4. Quartal 2014 für die LP8 (bei Beauftragung). Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. In Kapitel III.2) geforderte Eigenerklärungen und geforderte Angaben werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Download der Formulare für die Teilnahmeanträge muss über die Homepage http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis tungen.html erfolgen. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Originalexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dabei sind die beim Auftraggeber erhältlichen Formblätter zu verwenden. 1. Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag). Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer gegebenenfalls ergänzend nachzufordern. Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit oder fehlen die vorstehend genannten Eignungsnachweise, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Ausschluss abzusehen, wenn: der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers auf objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft schriftlich darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers ggf. auch schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten des zuvor vorgesehenen Nachunternehmers beruht, und, der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung verfügt wie der ursprünglich vorgesehene Nachunternehmer, was gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie den diesbzgl. Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vom betreffenden Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine weitere Teilnahme am Vergabeverfahren. 2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer: Der Auftraggeber wird bei einer hinreichenden Anzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen mindestens 3, höchstens jedoch 10 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern; ein Anspruch darauf, dass mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, besteht nicht. Die Auswahl der Bieter erfolgt unter den nach formaler Prüfung wertungsfähigen Teilnahmeanträgen anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen: A) Allgemeine Eignung Bewerber (Gewichtung 20 %): 1. Unterkriterium "Umsatzzahlen" für vergleichbare Leistungen (Gewichtung 100 %). B) Fachliche Eignung Bewerber Referenzen des Büros (Gewichtung 50 %): Jedes der zum Nachweis der Eignung benannte und wertungsfähige Referenzobjekt (vgl. Ziffer III.2.3) Unterziffer 1.1.)) - maximal 3 - wird anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet: 1. Unterkriterium "Art des Referenzobjektes" (Gewichtung 25 %), 2. Unterkriterium "Vergleichbarkeit des Auftragswerts der erbrachten Leistung" (Gewichtung 25 %), 3. Unterkriterium "Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen (LP)" (Gewichtung 50 %). C) Fachliche Eignung Projektleiter/Teilprojektleiter Persönliche Referenzen (Gewichtung 30 %): Jedes der zum Nachweis der Eignung benannte und wertungsfähige Referenzobjekt (vgl. Ziffer III.2.3) Unterziffer 2.1.)) - maximal 3 - wird anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet: 1. Unterkriterium "Art des Referenzobjektes" (Gewichtung 25 %), 2. Unterkriterium "Vergleichbarkeit des Auftragswerts der erbrachten Leistung" (Gewichtung 25 %), 3. Unterkriterium "Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen (LP)" (Gewichtung 50 %). Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift der Ausschreibungsnummer EU-P 0002-12 AB ein. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Telefon: +49 6151125816-6834 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 107 ff GWB verwiesen. So ist insbesondere nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Telefon: +49 6151125816-6834 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 6.1.2012 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de