Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - D-Frankfurt
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 9229-2012 (ID: 2012011104114931502)
Veröffentlicht: 11.01.2012
*
  Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Fraport AG
    Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515 (Teilnahmeanträge bitte nur an
    diese Adresse senden)
    Zu Händen von: Frau Jost
    60547 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 69690-60070
    E-Mail: f.jost@fraport.de
    Fax: +49 69690-60199
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: www.fraport.de
    Weitere Auskünfte erteilen: EU-P 00002-12AB, Projekt Nr.: B-001884
    Verlagerung Winterdienst
    Gebäude 664
    Kontaktstelle(n): ZIM-EP
    Zu Händen von: Herrn Roman Suchy
    60547 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6969078656
    E-Mail: r.suchy@fraport.de
    Fax: +49 6969049578656
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
    Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Flughafenanlagen
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    EU-P 00002-12 AB, Projekt B-001884 Verlagerung Winterdienst.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
    Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
    zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
    und Analysen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Frankfurt/Main.
    NUTS-Code DE712
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Durch die Vergrößerung der Flächen für Roll und Vorfelder entsteht ein
    Flächenmehrbedarf für den Winterdienst, der im Bestand nicht mehr
    abgedeckt werden kann. Der Standort des Winterdienstes soll deshalb in den
    Westen des Flughafengeländes verlagert werden. Hierfür sind eine
    Einsatzleitung, Sozialräume, Werkstattgebäude, Parkdecks, Wasch- und
    Unterstellhallen mit ca. 11 000 qm BGF zu planen.
    Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung
    Gebäude und raumbildende Ausbauten (siehe II.2.1)).
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    71240000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Angaben zu den Losen
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Für dieses Vergabeverfahren sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und
    raumbildende Ausbauten in Anlehnung an die HOAI, §§ 33 ff, Stufen/LP 1 bis
    9, zu erbringen:
    (Stufe 1  Grundlagenermittlung/LP 1 HOAI, Stufe 2  Vorplanung/LP 2 HOAI,
    Stufe 3 - Entwurfsplanung/LP 3 HOAI, Stufe 4  Genehmigungsplanung/LP 4
    HOAI, Stufe 5  Ausführungsplanung/LP 5 HOAI, Stufe 6  Vorbereitung der
    Vergabe/LP 6 HOAI, Stufe 7  Mitwirkung bei der Vergabe/LP 7 HOAI, Stufe 8
     Objektüberwachung/LP 8 HOAI, Stufe 9  Objektbetreuung und
    Dokumentation/LP9 HOAI).
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen
    (vgl. II.2.1) a.E.), zunächst werden die Stufen 1 und 2 Bestandteil des
    Auftrags. Die weiteren Stufen (3-9) werden stufenweise beauftragt. Ein
    Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht auch im Bedarfsfall
    nicht.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    a) Für den Fall der Auftragserteilung ist vom Bieter/Auftragnehmer eine
    Sicherheit für die Vertragserfüllung als Bareinbehalt von den
    Abschlagsrechnungen in Höhe von 5 % der Bruttorechnungssummen zu leisten;
    b) Die Fraport AG hat eine gebündelte Bauleistungs-, Montage und
    Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in der die Berufshaftpflicht des
    Auftragnehmers mitversichert ist.
    Für planend oder bauleitend tätige Architekten, Ingenieure,
    Projektsteuerer und dergleichen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung
    bis zu einer Versicherungssumme von 15 000 000 EUR je Versicherungsfall,
    2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Versichert sind einerseits Sach-
    und Vermögensschäden am Objekt, welches Gegenstand der Tätigkeit war,
    sowie andererseits Personenschäden und Schäden an Sachen Dritter oder sich
    daraus ergebende Vermögensschäden, die als Folge von Verstößen bei der
    beruflichen Tätigkeit eingetreten sind.
    Die Beteiligung des Bieters/Auftragnehmers an der Versicherungsprämie
    erfolgt durch einen Abzug in Höhe von 5  der jeweiligen geprüften und
    freigegebenen Abschlags- und Schlussrechnungsforderungen des
    Bieters/Auftragnehmers.
    Die Selbstbeteiligung an den Aufwendungen des Versicherers aus der
    Berufshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 50 000 EUR und
    ist in jedem versicherten Fall vom jeweiligen Auftragnehmer zu tragen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Zahlung gemäß Leistungsstand/Zahlungsplan.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
    Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung des beim
    Auftraggeber erhältlichen Formblattes (siehe
http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis
tungen.html)
    abzugeben,
     in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
    ist,
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
    Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
     dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
    Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
     dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben,
    wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen:
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Leistungen müssen insbesondere
    auf der Grundlage:
     des Luftverkehrsgesetzes,
     des Luftsicherheitsgesetzes,
     der Hessischen Bauordnung (HBO),
     des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
     der Fraport Regelwerke,
     der anerkannten Regeln der Technik,
     der sonstigen für die Leistungen der Architekten und Ingenieure
    maßgeblichen Bestimmungen und amtlichen Vorschriften,
     der technischen Regelwerke für die Errichtung von Flughäfen sowie der
    einschlägigen Normen und DIN-Vorschriften erbracht werden.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen  bei
    Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern  sind zwingend gefordert;
    bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit dem
    Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend
    ausgeschlossen.
    Hierzu ist das beim Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe
http://www.business-services.fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/aussch
reibungen/planungsleistungen.html)
    zu verwenden:
    Eigenerklärung des Bewerbers/des Bewerbergemeinschaftsmitgliedes, dass:
    a. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
    Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt
    worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
    b. keine rechtskräftige Verurteilung gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit §
    21 Abs. 2 SektVO vorliegt;
    c. er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4
    Nr. 2 SektVO;
    d. er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
    Sozialversicherung nicht verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
    e. er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
    Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
    Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
    f. keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die
    seine Zuverlässigkeit oder diejenige einer Person, die für das Unternehmen
    verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5
    SektVO in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SektVO;
    g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe in der Regel den
    Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
    h. er im Auftragsfall die Sicherheit gemäß III.1.1) des
    Bekanntmachungstextes zur Verfügung stellt/stellen und den Regelungen der
    Fraport AG bezüglich der gebündelten Bauleistungs-, Montage- und
    Haftpflichtversicherung zustimmt;
    i. er einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität,
    Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung niedergelegt hat, der insbesondere
    den Anforderungen gerecht wird, die aus dem vom Auftraggeber auf seiner
    Homepage veröffentlichten Wertemanagement resultieren, diesen
    Verhaltensstandard im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten
    Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat;
    j. er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen
    Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder
    Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit
    Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall
    beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen
    Interessenkonflikts auszulösen;
    k. er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informieren wird,
    falls sich die die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung
    des Teilnahmeantrages oder nach Abgabe eines Angebotes ändern sollten;
    l. er im Auftragsfall abzurufende Leistungen bei Notwendigkeit auch in
    Nachtarbeit erbringen wird;
    m. er im Auftragsfall für die gesamte Vertragsdauer eine Niederlassung/ein
    Büro in der Nähe des Flughafens Frankfurt/Main (im Umkreis von 20 km)
    unterhalten wird und die Leistungen von dort auch betreut werden.
    Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben
    und Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen  bei
    Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern  sind zwingend gefordert;
    bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit dem
    Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend
    ausgeschlossen.
     Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen - d.h.
    ausschließlich für Leistungen der Objektplanung Gebäude und/oder
    raumbildende Ausbauten, die den unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen
    Leistungen entsprechen - in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
    Auf Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben und
    Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Referenzleistungen des Büros des Bewerbers/der
    Bewerbergemeinschaft:
    1.1. Bewerber müssen mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben. Bei
    Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der
    Bietergemeinschaft insgesamt 1 wertungsfähige Referenz angeben. Zu allen
    angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend
    getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden
    (Mindestbedingung):
    1.1.1 Referenzbezeichnung; Mindestbedingung (Mit Abgabe des
    Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden; dieser
    ist erst auf gesondertes Verlangen mitzuteilen.),
    1.1.2 Für die Referenzen der Objektplanung Gebäude und raumbildende
    Ausbauten gilt folgende Mindestbedingung: Angabe, dass von der jeweiligen
    Referenzleistung mindestens eine Leistungsphase (LP) der unter Ziffer
    II.2.1) ausgeschriebenen Leistungsphasen bereits erbracht wurde,
    1.1.3 Angabe des Zeitpunktes (mindestens Jahresangabe) des Beginns der
    Leistungserbringung. Es werden nur solche laufenden oder abgeschlossenen
    Referenzleistungen gewertet, bei denen der Beginn der Leistungserbringung
    nicht vor dem Jahr 2003 liegt.
    Es werden nur solche Referenzen gewertet, bei denen die vorstehend
    geforderten Unterangaben vollständig getätigt wurden und die
    Mindestanforderungen eingehalten sind. Liegt keine wertungsfähige Referenz
    vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
    1.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen
    folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend
    gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt,
    nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, jedoch zu einer
    schlechteren Bewertung:
    1.2.1 Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Objektes für das die
    Leistungen erbracht wurden,
    1.2.2 Auftragswert nur der unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen
    Leistungen und bereits erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistung in Euro
    (netto).
    Es dürfen keine Auftragswerte für Leistungen eingerechnet werden, die
    Leistungen betreffen, die nicht nach Ziffer II.2.1) ausgeschrieben sind.
    Bei dem Auftragswert handelt es sich um die vereinbarte Vergütung für
    diese Leistungen. Nicht abgefragt und nicht anzugeben sind hingegen bspw.
    die Werte für die "Baukosten" oder "anrechenbaren Kosten" des
    Referenzobjektes. Werden diese oder andere Werte statt dem Auftragswert
    genannt, werden diesbezüglich bei der Bewertung keine Punkte zuerkannt.
    1.2.3 Anteil der (im Übrigen, vgl. III.2.3) Unterziffer 1.1.2)) selbst
    erbrachten Objektplanungsleistungen unter Benennung der erbrachten, d.h.
    abgeschlossenen Leistungsphasen nach der HOAI.
    Erbrachte Leistungen für nicht vergleichbare Objektplanungsleistungen
    werden nicht gewertet.
    Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal drei
    Referenzen gewertet. Daher sind maximal 3 Referenzen anzugeben. Bei
    Bewerbergemeinschaften sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt maximal
    3 Referenzen anzugeben; d.h. nicht maximal 3 Referenzen für jedes Mitglied
    der Bewerbergemeinschaft. Für die geforderten Referenzangaben ist das beim
    Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe
http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis
tungen.html)
    zu verwenden und unter Beachtung dessen Maßgaben auszufüllen. Das
    Formblatt enthält bereits für jede der 3 zulässigen Referenzen jeweils 1
    Seite, in die jeweils auch nur 1 Referenz einzutragen ist. Da nur maximal
    3 Referenzen gewertet werden, sind die Seiten des Formblattes (für weitere
    Referenzen) nicht zu vervielfältigen. Darüber hinaus gehende zusätzliche
    Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem
    vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen
    zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
    2. Persönliche Referenzen des Projektleiters oder der Teilprojektleiter.
    2.1. Bewerber müssen insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz des
    für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters oder eines der
    vorgesehenen Teilprojektleiter angeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es
    ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1
    wertungsfähige Referenz angeben. Zu allen angegeben Referenzen müssen die
    nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden
    Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung):
    2.1.1. - Name des vorgesehenen Projektleiters oder Teilprojektleiters,
    Mindestbedingung:
     sollte der angegebene Projektleiter/Teilprojektleiter bei einem Mitglied
    einer Bewerbergemeinschaft beschäftigt sein, ist das Mitglied der
    Bewerbergemeinschaft zu benennen,
     sollte der angegebene Projektleiter/Teilprojektleiter nicht bei dem
    Bewerber/einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sondern bei einem
    Nachunternehmer beschäftigt sein, ist zwingend der Nachunternehmer
    namentlich zu benennen und für diesen eine Verpflichtungserklärung mit dem
    Teilnahmeantrag vorzulegen; vgl. VI.3).
    2.1.2 Referenzbezeichnung; Mindestbedingung (Mit Abgabe des
    Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden; dieser
    ist erst auf gesondertes Verlangen mitzuteilen.),
    2.1.3 Für die Referenzen der Objektplanung Gebäude und raumbildende
    Ausbauten gilt folgende Mindestbedingung: Angabe, dass von der jeweiligen
    Referenzleistung mindestens eine Leistungsphase (LP) der unter Ziffer
    II.2.1) ausgeschriebenen Leistungsphasen bereits erbracht wurde,
    2.1.4 Angabe des Zeitpunktes (mindestens Jahresangabe) des Beginns der
    Leistungserbringung. Es werden nur solche laufenden oder abgeschlossenen
    Referenzleistungen gewertet, bei denen der Beginn der Leistungserbringung
    nicht vor dem Jahr 2003 liegt.
    Es werden nur solche Referenzen gewertet, bei denen die vorstehend
    geforderten Unterangaben vollständig getätigt wurden und die
    Mindestanforderungen eingehalten sind. Liegt keine wertungsfähige Referenz
    vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
    2.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen
    folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend
    gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt,
    nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, jedoch zu einer
    schlechteren Bewertung:
    2.2.1 Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Objektes für das die
    Leistungen erbracht wurden,
    2.2.2 Auftragswert nur der unter Ziffer II.2.1) ausgeschriebenen
    Leistungen und bereits erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistung in Euro
    (netto).
    Es dürfen keine Auftragswerte für Leistungen eingerechnet werden, die
    Leistungen betreffen, die nicht nach Ziffer II.2.1) ausgeschrieben sind.
    Bei dem Auftragswert handelt es sich um die vereinbarte Vergütung für
    diese Leistungen. Nicht abgefragt und nicht anzugeben sind hingegen bspw.
    die Werte für die "Baukosten" oder "anrechenbaren Kosten" des
    Referenzobjektes. Werden diese oder andere Werte statt dem Auftragswert
    genannt, werden diesbezüglich bei der Bewertung keine Punkte zuerkannt.
    2.2.3 Anteil der (im Übrigen, vgl. III.2.3) Unterziffer 2.1.3)) selbst
    erbrachten Objektplanungsleistungen unter Benennung der erbrachten, d.h.
    abgeschlossenen Leistungsphasen nach der HOAI.
    Erbrachte Leistungen für nicht vergleichbare Objektplanungsleistungen
    werden nicht gewertet.
    Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal drei
    Referenzen gewertet. Daher sind maximal 3 Referenzen anzugeben. Bei
    Bewerbergemeinschaften sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt maximal
    3 Referenzen anzugeben; d.h. nicht maximal 3 Referenzen für jedes Mitglied
    der Bewerbergemeinschaft. Für die geforderten Referenzangaben ist das beim
    Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe
http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis
tungen.html)
    zu verwenden und unter Beachtung dessen Maßgaben auszufüllen. Das
    Formblatt enthält bereits für jede der 3 zulässigen Referenzen jeweils 1
    Seite, in die jeweils auch nur 1 Referenz einzutragen ist. Da nur maximal
    3 Referenzen gewertet werden, sind die Seiten des Formblattes (für weitere
    Referenzen) nicht zu vervielfältigen. Darüber hinaus gehende zusätzliche
    Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem
    vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen
    zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
    Der oder die für die Leistungserbringung vorgesehenen
    Projektleiter/Teilprojektleiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
    dessen/deren Referenzen angegeben werden, muss/müssen im Fall der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung Bestandteil des
    Angebotes sein und die Leistung erbringen. Der Austausch eines im
    Teilnahmeantrag benannten Projektleiters nach Ablauf der Frist für den
    Eingang der Teilnahmeanträge kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
    Auftraggeber behält sich vor, von einem Ausschluss abzusehen, wenn:
     der Austausch eines benannten Projektleiters/Teilprojektleiters auf
    objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft schriftlich
    darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers ggf. auch
    schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten des zuvor
    benannten Projektleiters/Teilprojektleiters beruht, und,
     der neu benannte Projektleiter/Teilprojektleiter über mindestens die
    gleiche Eignung verfügt wie der ursprünglich vorgesehene
    Projektleiter/Teilprojektleiter, was gemäß den Anforderungen dieser
    Bekanntmachung sowie den vorstehenden diesbzgl. Angaben, Erklärungen und
    Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vom
    betreffenden Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist.
    Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber/die
    Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
    Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine
    weitere Teilnahme am Vergabeverfahren.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: ja
    Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
    Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende Ingenieure.
    1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der
    Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die
    Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender
    Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den EU-Richtlinien berechtigt sind,
    in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender
    Ingenieur tätig zu werden,
    2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der
    Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem
    vorstehend Absatz erfolgt,
    3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die
    Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
    gestellt werden.
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren): nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    EU-P 00002-12AB
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    6.2.2012 - 11:00
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben:
    Laufzeit: Beginn ca. 2. Quartal 2012, Ende ca. 4. Quartal 2014 für die LP8
    (bei Beauftragung).
    Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein
    Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung
    (SektVO) durchgeführt.
    In Kapitel III.2) geforderte Eigenerklärungen und geforderte Angaben
    werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und
    abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
    Der Download der Formulare für die Teilnahmeanträge muss über die Homepage
http://fraport.de/content/fraport_ag_business-services/de/ausschreibungen/planungsleis
tungen.html
    erfolgen.
    Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu
    verwenden.
    Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Originalexemplar der
    Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und
    einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen
    einzureichen. Dabei sind die beim Auftraggeber erhältlichen Formblätter zu
    verwenden.
    1. Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
    Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung
    auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des
    rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden
    Verbindungen.
    Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung
    auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften
    bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
    Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mit dem
    Teilnahmeantrag nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der
    Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
    Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch
    Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich
    dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der
    Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet,
    die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu
    stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für
    Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
    Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen
    Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die
    Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen
    (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die
    Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben
    von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die
    Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht
    anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst
    geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus
    dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den
    in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich
    vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer 
    gegebenenfalls ergänzend  nachzufordern.
    Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit oder fehlen die
    vorstehend genannten Eignungsnachweise, wird der Bewerber/die
    Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
    Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
    Nachunternehmers nach Ablauf der Frist für den Eingang der
    Teilnahmeanträge kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber
    behält sich vor, von einem Ausschluss abzusehen, wenn:
     der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers
    auf objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
    schriftlich darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers
    ggf. auch schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten
    des zuvor vorgesehenen Nachunternehmers beruht, und,
     der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung
    verfügt wie der ursprünglich vorgesehene Nachunternehmer, was gemäß den
    Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie den diesbzgl. Angaben,
    Erklärungen und Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
    vom betreffenden Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist.
    Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber/die
    Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
    Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine
    weitere Teilnahme am Vergabeverfahren.
    2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer:
    Der Auftraggeber wird bei einer hinreichenden Anzahl von wertungsfähigen
    Teilnahmeanträgen mindestens 3, höchstens jedoch 10 Bewerber zur
    Angebotsabgabe auffordern; ein Anspruch darauf, dass mehr als 3 Bewerber
    zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, besteht nicht.
    Die Auswahl der Bieter erfolgt unter den nach formaler Prüfung
    wertungsfähigen Teilnahmeanträgen anhand folgender Kriterien unter Maßgabe
    der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und
    Unterlagen:
    A) Allgemeine Eignung Bewerber (Gewichtung 20 %):
    1. Unterkriterium "Umsatzzahlen" für vergleichbare Leistungen (Gewichtung
    100 %).
    B) Fachliche Eignung Bewerber  Referenzen des Büros (Gewichtung 50 %):
    Jedes der zum Nachweis der Eignung benannte und wertungsfähige
    Referenzobjekt (vgl. Ziffer III.2.3) Unterziffer 1.1.)) - maximal 3 - wird
    anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den
    nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
    1. Unterkriterium "Art des Referenzobjektes" (Gewichtung 25 %),
    2. Unterkriterium "Vergleichbarkeit des Auftragswerts der erbrachten
    Leistung" (Gewichtung 25 %),
    3. Unterkriterium "Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen (LP)"
    (Gewichtung 50 %).
    C) Fachliche Eignung Projektleiter/Teilprojektleiter Persönliche
    Referenzen (Gewichtung 30 %):
    Jedes der zum Nachweis der Eignung benannte und wertungsfähige
    Referenzobjekt (vgl. Ziffer III.2.3) Unterziffer 2.1.)) - maximal 3 - wird
    anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den
    nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
    1. Unterkriterium "Art des Referenzobjektes" (Gewichtung 25 %),
    2. Unterkriterium "Vergleichbarkeit des Auftragswerts der erbrachten
    Leistung" (Gewichtung 25 %),
    3. Unterkriterium "Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen (LP)"
    (Gewichtung 50 %).
    Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens
    (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als
    Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie
    von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
    entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer
    Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
    Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe
    aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend
    zum Angebotsausschluss.
    Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag, mit
    der Aufschrift der Ausschreibungsnummer EU-P 0002-12 AB ein.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6151125816-6834
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
    wird auf § 107 ff GWB verwiesen. So ist insbesondere nach § 107 Abs. 3
    Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15
    Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf
    hingewiesen, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich,
    spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6151125816-6834
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    6.1.2012
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de