Ausschreibungen und Aufträge:
Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - D-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 326216-2010 (ID: 2010110304095031246)
Veröffentlicht: 03.11.2010
Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben
    wurde
    Frederic Naujokat
    Horbeller Straße 31
    50858 Köln
    DEUTSCHLAND
    Frank Reichwein
    Rosenweg 5
    22941 Delingsdorf
    DEUTSCHLAND
    Markus Schmidinger
    Alpenstraße 16
    50825 Köln
    DEUTSCHLAND
    Dr. Christiane Gernert
    Plittersdorferstraße 68
    53173 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Dr. Jochen Stanullo
    Otto-Lilienthal-Straße 36
    71034 Böblingen
    DEUTSCHLAND
*
  BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    GKV-Spitzenverband
    Mittelstraße 51
    z. H. Frau Krüger
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Angelika.Krueger@gkv-spitzenverband.de
    Fax +49 3020628883326
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.gkv-spitzenverband.de
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Gesundheit
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Sachverständigenbeauftragung zur Vorbereitung Vergabeverfahren
    Elektronische Gesundheitskarte.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 7
    Hauptort der Dienstleistung Berlin.
    NUTS-Code DE300
    II.1.4)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Gemäß § 291a SGB X war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
    bereits zum 1.1.2006 gesetzlich vorgeschrieben, dieses Projekt befindet
    sich im Verzug. Kostenträger und Leistungserbringer konnten sich nicht bei
    Projektfestlegung insgesamt einigen.
    Die neue Regierung hatte im ersten Quartal 2010 festgelegt, dass vom
    Gesamtkatalog des § 291a eine reduzierte Form kurzfristig umzusetzen ist.
    Dabei handelt es sich insbesondere um die Bereiche
    Versicherten-Stammdatendienst (Onlineaktualisierung der
    Versichertenkarte), Notfalldaten und gerichtete Kommunikation der
    Leistungserbringer. Der Einsatz der hier beauftragten Sachverständigen zur
    Vorbereitung des Vergabeverfahrens elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    dient dazu, die Beschlüsse, die durch Rechtsverordnung kodifiziert werden,
    auch tatsächlich kurzfristig umsetzen zu können.
    II.1.5)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    72000000
    II.1.6)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung
    im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den
    Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind)
    Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
    Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
    c) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können nur von einem
    bestimmten Bieter ausgeführt werden, und zwar aus technischen Gründen
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.2)  Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
    AUFTRAGS-NR.: 1
    V.1)  Tag der Auftragsvergabe
    6.9.2010
    V.2)  ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
    5
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag
    vergeben wurde
    Frederic Naujokat
    Horbeller Straße 31
    50858 Köln
    DEUTSCHLAND
    AUFTRAGS-NR.: 2
    V.1)  Tag der Auftragsvergabe
    13.9.2010
    V.2)  ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
    5
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag
    vergeben wurde
    Frank Reichwein
    Rosenweg 5
    22941 Delingsdorf
    DEUTSCHLAND
    AUFTRAGS-NR.: 3
    V.1)  Tag der Auftragsvergabe
    1.7.2010
    V.2)  ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
    5
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag
    vergeben wurde
    Markus Schmidinger
    Alpenstraße 16
    50825 Köln
    DEUTSCHLAND
    AUFTRAGS-NR.: 4
    V.1)  Tag der Auftragsvergabe
    1.10.2010
    V.2)  ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
    5
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag
    vergeben wurde
    Dr. Christiane Gernert
    Plittersdorferstraße 68
    53173 Bonn
    DEUTSCHLAND
    AUFTRAGS-NR.: 5
    V.1)  Tag der Auftragsvergabe
    23.9.2010
    V.2)  ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
    5
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag
    vergeben wurde
    Dr. Jochen Stanullo
    Otto-Lilienthal-Straße 36
    71034 Böblingen
    DEUTSCHLAND
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemomblerstr. 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
    Tel. +49 2289499-0
    Fax +49 2289499-163
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101
    b GWB Unwirksamkeit.
    (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
    1. gegen § 101a verstoßen hat oder
    2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
    andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies
    aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
    Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
    (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
    im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
    Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
    geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
    Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
    Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
    Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    VI.4)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    2.11.2010
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de