Ausschreibungen und Aufträge: Paketbeförderung - AT-Wien
Paketbeförderung. Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr.
Logistikdienste.
Paketzustellung.
Dokument Nr...: 265069-2006
Veröffentlicht: 28.12.2006
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BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES PRÜFUNGSSYSTEMS - SEKTOREN
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb: Ja
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Rail Cargo Austria AG,
Elisabethstraße 9, Kontakt GB BEX -Logistik-Vertrieb, z. Hd. von Herrn
Erwin Gosch, A-1010 Wien. Tel. +43 316 93000 331. E-Mail:
erwin.gosch@railcargo.at.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.railcargo.at.
Weitere Informationen über das Prüfungssystem erteilen:
ÖBB-Dienstleistungs GmbH, Clemens Holzmeister Straße 6, Kontakt Einkauf,
z. Hd. von +43 1 93000 35348, A-1100 Wien Vienna. Tel. +43 1 93000 35348.
E-Mail: herwig.brand@oebb.at. Fax +43 1 93000 838 35348. URL: www.oebb.at.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: ÖBB-Dienstleistungs GmbH, Clemens
Holzmeister Straße 6, Kontakt Einkauf, z. Hd. von +43 1 93000 35348,
A-1100 Vienna. Tel. +43 1 93000 35348. E-Mail: herwig.brand@oebb.at. Fax
+43 1 93000 838 35348. URL: www.oebb.at.
Teilnahmeanträge bzw. Bewerbungen sind zu richten an: ÖBB-Dienstleistungs
GmbH, Clemens Holzmeister Straße 6, Kontakt Einkauf, z. Hd. von +43 1
93000 35348, A-1100 Vienna. Tel. +43 1 93000 35348. E-Mail:
herwig.brand@oebb.at. Fax +43 1 93000 838 35348. URL: www.oebb.at.
I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Eisenbahndienste.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES PRÜFUNGSSYSTEMS
II.1) BEZEICHNUNG DES PRÜFUNGSSYSTEMS DURCH DEN AUFTRAGGEBER:
Dienstleistung Paketbeförderung.
II.2) ART DES AUFTRAGS: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 04.
II.3) BESCHREIBUNG DER BAULEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE
ÜBER EIN PRÜFUNGSSYSTEM BESCHAFFT WERDEN SOLLEN: Gesamtleistung -
Paketbeförderung: wie. u.a. Abholung von Paketsendungen, Vollautomatische
Sortierung, Zustellung, Sendeverfolgung.
II.4) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60122230,
63220000, 63600000, 64121200.
II.5) AUFTRÄGE IM RAHMEN DIESES PRÜFUNGSSYSTEMS FALLEN UNTER DAS
BESCHAFFUNGSÜBEREINKOMMEN (GPA): Nein.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Qualifikation für das System Anforderungen, die die
Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Forderungskatalog zu gegenständlichen Prüfsystem ergeht an die Bewerber.
U.a. werden gefordert:
+ Nachweis der gewerblichen Berechtigung (gemäß Punkt 1.2)
(Antragsteller, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des
EWR-Abkommens ansässig sind, werden auf das allfällige Erfordernis einer
Anerkennung oder Gleichhaltung gemäß den §§ 373c und 373d GewO 1994
ausdrücklich hingewiesen.)
+ Auszug aus dem Firmenbuch (oder gleichwertige Bescheinigung)
+ Erklärung des Antragstellers, dass er die allgemeine berufliche
Zuverlässigkeit im Sinne des § 229 Abs 1 Bundesvergabegesetz 2006 besitzt.
Mit dieser Erklärung bestätigt der Antragsteller, dass
· keine rechtskräftige Verurteilung gegen ihn oder - sofern es sich um
juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts,
eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt -
gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen besteht, die
einen der folgenden Tatbestände betrifft:
- Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB)
- Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 UWG)
- Betrug (§§ 146 ff StGB)
- Untreue (§ 153 StGB)
- Geschenkannahme (§ 153a StGB)
- Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB) oder
- Geldwäscherei (§ 165 StGB)
bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des
Landes in dem der Antragsteller seinen Sitz hat;
· gegen ihn kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches
Ausgleichsverfahren, kein Vergleichsverfahren und kein Zwangsausgleich
eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels
hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde;
· er sich nicht in Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit
einstellt oder eingestellt hat;
· gegen ihn oder - sofern es sich um juristische Personen,
Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene
Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt - gegen
physische Personen, die in der Geschäftsführung des Antragstellers tätig
sind, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das
ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;
· er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung,
insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts,
begangen hat;
· er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des
Landes, in dem er niedergelassen ist erfüllt hat;
· er sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die
berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die
finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht in erheblichem
Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht
erteilt hat.
+ Bankerklärung (Bonitätsauskunft) und aktueller KSV-Auszug
(Unternehmensprofil) oder gleichwertiger Rating Agentur.
III.1.2) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.1.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien: die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur
Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind.
IV.1.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: DLG-514-01-2007.
IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems: Dauer der Gültigkeit:
von 27.12.2006 bis 14.3.2007.
IV.2.3) Das Prüfungssystem wird verlängert: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) EIN ODER MEHRERE AUFTRÄGE IM RAHMEN DES PRÜFUNGSSYSTEMS STEHEN IN
VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Bundesvergabeamt,
Praterstraße 31, A-1020 Wien. E-Mail: post@bva.gv.at. Tel.
+43/1/21377-240. URL: www.bva.gv.at. Fax +43/1/21377-291.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Bundesvergabeamt, Praterstraße 31, A-1020 Wien. E-Mail:
post@bva.gv.at. Tel. +43/1/21377-240. URL: www.bva.gv.at. Fax
+43/1/21377-291.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.12.2006.
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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