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Ausschreibungen Photogrammetrische Bildflüge und Auswertungen - D-Duisburg
Digitalisierte Kartenerstellung.
Luftbildvermessung.
Vermessungsarbeiten.
Photogrammetrische Dienstleistungen.
Dokument Nr...: 9729-2005
Veröffentlicht: 14.01.2005
*
  AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG - SEKTOREN
  Dienstleistungsauftrag
  Das Beschaffungsübereinkommen (GPA) ist anwendbar: Nein.
  ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
  I.1)	Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers: Niederrheinische
  Gas- und Wasserwerke GmbH, Att: Thorsten Zulbeck, Duisburger Straße 161
  bis 167, D-47166 Duisburg. Tel.: +49 (0) 209 708 1708. Fax: +49 (0) 209
  708 1717. E-mail: thorsten.zulbeck@gelsenwasser.de. URL:
  www.gelsenwasser.de.
  I.2)	Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
  GELSENWASSER AG, Att: Herrn Zulbeck, Willy-Brandt-Allee 26, D-45891
  Gelsenkirchen. Tel.: +49 (0) 209 708 1708. Fax: +49 (0) 209 708 1717.
  E-mail: Thorsten.zulbeck@gelsenwasser.de. URL: www.gelsenwasser.de.
  I.4)	Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
  Siehe I.2.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  Beschreibung
  II.1.3)  Art des Dienstleistungsauftrags: Dienstleistungskategorie: 12.
  II.1.4)  Rahmenvertrag: Nein.
  II.1.5)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Bildflug,
  photogrammetrische Auswertung und Feldvergleiche einschließlich digitaler
  Datenübergabe ins Smallworld GIS - Gelsenwasser-Applikation zur Erfassung
  des Versorgungsnetzes.
  Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH planen die Geodaten ihres
  Versorgungsnetzes in digitaler Form auf GIS-Datenbasis verfügbar zu
  machen. Im Rahmen dieser Aufgabe sollen photogrammetrische Bildflüge,
  photogrammetrische Auswertungen, Feldvergleiche und eine digitale
  Datenübertragung in das Smallworld-GIS-Gelsenwasser-Applikation
  durchgeführt werden.
  II.1.6)  Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Die auszuführenden
  Arbeiten verteilen sich mit folgenden Aktivitäten in ihrer Gesamtheit wie
  folgt:
  1. Die Herstellung von sogenannten Bildflug-/Signalisierungsplänen,
  worauf die geplanten Bildflüge und die Position der Passpunkte
  dargestellt sind.
  2. Die Durchführung von analogen Bildflügen zwecks
  stereoskopisch-photogrammetrischer Auswertung.
  3. Die Signalisierung und Messung von Passpunkten.
  4. Die Umsetzung der aufgenommenen analogen Luftbilder in digitale Bilder
  mit Hilfe eines hochgenauen Scanningverfahrens.
  5. Die Durchführung jeweils einer Aerotriangulation sowie einer
  Blockausgleichung.
  6. Die Durchführung jeweils einer photogrammetrischen Stereoauswertung
  zur Grundrisserstellung öffentlicher Verkehrswege und des angrenzenden
  Gebäudebestandes einschließlich der Zuwegungen (Privat- und
  Wirtschaftswege) sowie sonstiger sichtbarer Topographie.
  7. Die Durchführung von Feldvergleichen zum Abgleich zwischen
  photogrammetrischer Auswertung und den Gegebenheiten vor Ort, im
  Bedarfsfall eine Ergänzung durch eine terrestrische Einmessung, die
  Rückmessung der Dachüberstände, der Eintrag der Hausnummern sowie die
  Editierung der Vergleichsergebnisse im digitalen Datenbestand.
  8. Die Datenumsetzung in das Smallworld-GIS-Gelsenwasserapplikation mit
  Objektbildung Gelsenwasser-ALK und Übergabe im CITRA-Format.
  Der digitale Datenbestand ist folgendermaßen an die Niederrheinische Gas-
  und Wasserwerke GmbH zu liefern:
  - als Erstabgabe in georeferenziertem (Gauß-Krüger) DXF-Format mit
  fester, objektbezogener Layerstruktur;
  - als Endabgabe im Smallworld-GIS-Gelsenwasser-Applikationsformat,
  auszulesen über eine CITRA-Export-Schnittstelle nach Vorgaben gemäß
  Pflichtenheft.
  II.1.8)  Nomenklaturen
  II.1.8.1)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
  74274200, 74274100, 74275100, 74275000.
  II.1.9)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.10)  Nebenangebote/Alternativvorschläge werden berücksichtigt: Ja.
  II.1.11)  Abweichung von der Anwendung einer Europäischen Spezifikation:
  Nein.
  II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Hauptauftrag/Option - Anzahl Km
  Gasleitung - Anzahl Bildflug-Rahmenkarten (500x1 000 Meter):
  Kaarst - 139 - 50,
  1 Xanten - 73 - 46,
  2 Sonsbeck - 30 - 27,
  3 Uedem - 40 - 23,
  4 Weeze - 39 - 109,
  5 Kevelaer - 144 - beinhaltet Weeze,
  6 Issum - 48 - 26,
  7 Rheurdt - 28 - 38,
  8 Straelen - 122 - 99,
  9 Geldern 16 - 20,
  10 Isselburg - 59 - 35,
  11 Hamminkeln - 102 - 53,
  12 Schermbeck - 56 - 45,
  13 Hünxe (vorbehaltlich) - 53 - 55.
  Die Abrechnung erfolgt zum Festpreis. Festpreise für den Hauptauftrag und
  für jede Option einzeln.
  II.2.2)  Optionen. Beschreibung und Angabe des Zeitpunktes, zu dem sie
  wahrgenommen werden können: Die Vergabe erfolgt in folgenden Schritten:
  1. Vergabe für den Hauptauftrag ,,Kaarst" einschließlich vom Auftraggeber
  einseitig auszuübender optionaler Beauftragung für die Optionen 1 bis 13.
  2. Wurde der Hauptauftrag entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen,
  insbesondere unter Einhaltung der im Pflichtenheft festgelegten Parameter
  ausgeführt, muss verbindlich die Beauftragung für Option 1 erfolgen.
  3. Wurde Option 1 wie unter v.g. Ziffer 2 beschrieben ausgeführt, muss
  verbindlich die Beauftragung für Option 2 erfolgen usw. bis einschl.
  Option 12. Eine Vergabe von Option 13 "Hünxe" behält sich der
  Auftraggeber ausdrücklich vor.
  Eine Option beschreibt den vollständigen Prozessablauf für die versorgte
  Fläche einer Gemeinde innerhalb der vorgegebenen Rahmenkarten.
  Hauptauftrag: Kaarst
  Option 1: Xanten;
  Option 2: Sonsbeck;
  Option 3: Uedem;
  Option 4: Weeze;
  Option 5: Kevelaer;
  Option 6: Issum;
  Option 7: Rheurdt;
  Option 8: Straelen;
  Option 9: Geldern;
  Option 10: Isselburg;
  Option 11: Hamminkeln;
  Option 12: Schermbeck;
  Option 13: Hünxe.
  Eine Vergabe von Option 13 Hünxe behält sich der Auftraggeber
  ausdrücklich vor.
  Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge für den
  Hauptauftrag und alle Optionen ist der 14. Februar 2005.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  Bedingungen für den Auftrag
  III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
  Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft (jeweils
  selbstschuldnerische Bankbürgschaft).
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
  Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: Festlegung erfolgt in der
  Vergabeverhandlung.
  III.1.3)  Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft von
  Bauunternehmern/Lieferanten/Dienstleistern, an die der Auftrag vergeben
  wird, haben muss: Insbesondere gesamtschuldnerische Haftung.
  Weitere Bedingungen s.u.
  III.2)  Bedingungen für die Teilnahme
  III.2.1)  Angaben zur Situation des Bauunternehmers/des Lieferanten/des
  Dienstleisters sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der
  Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen
  Mindestanforderungen erfüllt: Der Unternehmer, der sich am
  Vergabeverfahren beteiligen will, hat zum Nachweis seiner
  Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit folgende Bedingungen zu
  erfüllen:
  A Mindestbedingungen: allgemeine Anforderungen an den Bewerber:
  Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag vollständig und zwingend in
  der nachfolgenden Reihenfolge hinzuzufügen:
  1. Ein Begleitschreiben (Dokument A1).
  2. Ein Dokumentsatz (Dokument A2), bestehend aus den nachfolgend
  aufgeführten 15 Dokumenten/Anlagen:
  2.1 Eine Angabe, welche Nachunternehmer und Zulieferer er im Auftragsfall
  bei der Realisierung des Projektes einbinden wird und welche Lieferungen
  oder Leistungen diese bei der Realisierung des Projektes erbringen sollen
  (Anlage 1).
  2.2 Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft ist Folgendes zu
  beachten: Es sind die Adressen, Sitze, Rufnummern und Telefaxnummern von
  allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmern (Teilnehmern)
  anzugeben und die Benennung des Unternehmens aus diesem Kreis, welches im
  Auftragsfall als Federführer agiert.
  Zusätzlich ist von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft eine Erklärung
  der gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Die separate Anmeldung von
  einzelnen Teilnehmern aus Bietergemeinschaften als einzelner Bewerber
  oder als Teilnehmer in
  einer anderen Bietergemeinschaft ist nicht zulässig, d.h. jeder
  Teilnehmer einer Bietergemeinschaft darf nur einmalig in einer
  Bietergemeinschaft auftreten! Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss
  vom weiteren Verfahren. Durch die Auftragsvergabe des Hauptauftrages
  Kaarst mit jeweils optionaler Beauftragung der Optionen 1 bis 13 als
  Verpflichtung bei Einhaltung der im Pflichtenheft festgelegten Parameter,
  ist es erforderlich, dass die Bietergemeinschaft eine Erklärung abgibt,
  in der
  alle Teilnehmer der Bietergemeinschaft sich zusammen und namentlich dafür
  verantworten, den vertraglichen Verpflichtungen über den gesamten
  Vertragszeitraum (voraussichtlich bis 2011/2012) und über alle Optionen
  vollständig und richtig
  nachzukommen. Bei Bietern, die als Generalunternehmer mit
  Nachunternehmern auftreten, muss der Generalunternehmer erklären, dass er
  die ungeteilte Gesamtverantwortung für das Gesamtprojekt übernehmen wird.
  Der Federführer bzw. der Generalunternehmer müssen maßgeblich an der
  Realisierung des Projektes beteiligt sein. Alle hier geforderten
  Unterlagen sind als Anlage 2 abzugeben.
  2.3 Einen Nachweis, dass er im Berufsregister nach Maßgabe der
  Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union eingetragen
  ist, in dem er ansässig ist (Anlage 3).
  Teilnehmer an Bietergemeinschaften und Generalunternehmer mit
  Nachunternehmern haben dies einzeln zu bestätigen.
  2.4 Eine Erklärung, dass das gesamte Projektbetreuungspersonal, welches
  er im Auftragsfall einsetzen will, deutschsprachig sein wird (Anlage 4).
  Teilnehmer an Bietergemeinschaften und Generalunternehmer mit
  Nachunternehmern haben dies einzeln zu bestätigen.
  2.5 Eine Erklärung, dass im Auftragsfall die gesamte Auftragsabwicklung
  in Wort und Schrift und insbesondere die Dokumentation in deutscher
  Sprache erfolgt (Anlage 5). Teilnehmer an Bietergemeinschaften und
  Generalunternehmer mit Nachunternehmern haben dies einzeln zu bestätigen.
  2.6 Eine Erklärung, dass das Deutsche Recht und der für die
  Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sachlich und örtlich
  zuständige Gerichtsstand anerkannt wird (Anlage 6). Teilnehmer an
  Bietergemeinschaften und Generalunternehmer mit
  Nachunternehmern haben dies einzeln zu bestätigen.
  2.7 Eine Erklärung, dass der Unternehmer, der Generalunternehmer einschl.
  Nachunternehmer oder die Teilnehmer der Bietergemeinschaft im Bereich der
  Photogrammetrie, des Feldvergleiches und der Datenstrukturierung in den
  letzten drei
  Jahren mindestens 25 technische Mitarbeiter beschäftigt hat. Diese
  Erklärung zusammen mit der Mitarbeiterzahl, gegliedert nach Jahr (2001,
  2002, 2003, 2004) und Aufgabenbereich (Entwicklung, Abwicklung,
  Fertigung, Qualitätssicherung, Vertrieb,
  Management) ist als Anlage 7 abzugeben. Teilnehmer an
  Bietergemeinschaften dürfen die an der Projektrealisierung mitwirkenden
  technischen Mitarbeiter aller beteiligten Unternehmer und Nachunternehmer
  addieren, müssen jedoch angeben, bei welchem Unternehmen diese jeweils
  beschãftigt werden, Gleiches gilt für Generalunternehmer mit
  Nachunternehmern. Mitarbeiter von Zulieferern gelten als nicht an der
  Projektrealisierung beteiligt.
  2.8 Der Umsatz des Auftragsgegenstandes in den letzten drei
  Geschäftsjahren (Anlage 8). Teilnehmer an Bietergemeinschaften haben
  diese Unterlagen einzeln vorzulegen, Gleiches gilt für Generalunternehmer
  mit Nachunternehmern.
  2.9 Die Geschäftsberichte (incl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) der
  letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie eine Bankauskunft (max.
  drei Monate alt) (Anlage 9). Teilnehmer an Bietergemeinschaften haben
  diese Unterlagen einzeln
  vorzulegen, Gleiches gilt für Generalunternehmer mit Nachunternehmern.
  2.10 Eine Erklärung, ob der Unternehmer ein Teil einer Holding- oder
  Muttergesellschaft ist. Im Falle einer Holding- oder Muttergesellschaft
  ist die Gesellschaftsstruktur als Anlage 10 aufzunehmen.
  2.11 Falls der Unternehmer Teil einer Holding- oder Muttergesellschaft
  ist, eine Erklärung, dass die Holding- oder Muttergesellschaft im
  Auftragsfall namentlich verantwortlich ist für die vertragsgerechte
  Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers (Anlage 11).
  2.12 Eine Erklärung, dass der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
  der Sozialversicherungsprämien nachgekommen ist (Anlage 12). Teilnehmer
  an Bietergemeinschaften haben diese Unterlagen einzeln vorzulegen,
  Gleiches gilt für
  Generalunternehmer mit Nachunternehmern.
  2.13 Eine Erklärung, dass der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
  der gesetzlichen Steuern nachgekommen ist (Anlage 13). Teilnehmer an
  Bietergemeinschaften haben diese Unterlagen einzeln vorzulegen, Gleiches
  gilt für Generalunternehmer mit Nachunternehmern.
  2.14 Eine Erklärung, dass alle Anlagen wahrheitsgemäß ausgefüllt worden
  sind und er versichert, im Vergabeverfahren keine unzutreffenden
  Erklärungen im Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
  Zuverlässigkeit abzugeben (Anlage 14). Teilnehmer an Bietergemeinschaften
  haben diese Unterlagen einzeln vorzulegen, Gleiches gilt für
  Generalunternehmer mit Nachunternehmern.
  2.15 Eine Erklärung, dass der Unternehmer ggf. gegen angemessene
  Bezahlung eine Probe ausführt, um zu prüfen, ob er alle vom Auftraggeber
  gestellten Forderungen verstanden hat und erfüllen kann. Die Probe
  beinhaltet die Durchführung eines Bildfluges, Passpunktmessungen,
  Scanning, Triangulation, Blockausgleichung, Stereoauswertung,
  Feldvergleich, Editierung und Datenumsetzung in das
  Smallworld-GIS-Gelsenwasserapplikation mit Objektbildung Gelsenwasser-ALK
  und Übergabe im CITRA-Format (Anlage 15). Die Probe dürfen ausschließlich
  Mitarbeiter bearbeiten, die unter Punkt C2 genannt sind. Teilnehmer an
  Bietergemeinschaften haben diese Erklärung einzeln vorzulegen, Gleiches
  gilt für Generalunternehmer mit Nachunternehmern.
  3. Eine vom Unternehmer oder Generalunternehmer oder bei
  Bietergemeinschaften von den Teilnehmern der Bietergemeinschaft
  unterzeichnete Erklärung, dass im Auftragsfall eine unbefristete
  selbstschuldnerische Bankbürgschaft für die Vertragserfüllung
  (Sicherheitsleistung) in Höhe des Festpreises der höchsten Einzeloption
  gestellt wird (Dokument A3).
  4. Bei persönlicher Abgabe des Teilnahmeantrags nebst sämtlicher Anlagen,
  d.h. nur wenn keine Versendung mit der Post oder einem Kurier erfolgt,
  sind folgende Dokumente vom Bewerber in zweifacher Ausfertigung zu
  erstellen:
  - eine Ablieferungsbescheinigung (Dokument A4.1), welche bei Abgabe vom
  Abgebenden zu unterzeichnen ist (Unterschrift und Name in
  Druckbuchstaben) und in einfacher Ausfertigung dem Teilnahmeantrag offen
  beizufügen ist und
  - eine Empfangsbescheinigung (Dokument A4.2), welche bei der Abgabe von
  der annehmenden Person der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH mit
  Datum, Uhrzeit, Namen in Druckbuchstaben und Unterschrift auszufüllen ist
  und in einfacher Ausfertigung dem Teilnahmeantrag offen beizufügen ist.
  B Weiteres Auswahlkriterium:
  Kann die objektive Notwendigkeit sein, die Zahl der Bewerber so weit zu
  verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den besonderen
  Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem notwendigen Aufwand
  sichergestellt ist.
  C Besondere Anforderungen an den Bieter:
  1. Angabe von mindestens fünf ausgeführten vergleichbaren
  Referenzprojekten mit einer minimalen Größe von 50 TEUR und/oder 25 Km2.
  Zu jedem Referenzprojekt ist ein Ansprechpartner des jeweiligen
  Auftraggebers mit Telefonnummer zu nennen, die im Rahmen der Beurteilung
  der Teilnahmeanträge angesprochen werden können. Die Angabe wird
  aufgenommen als Dokument C1. Im Falle einer Bietergemeinschaft soll auch
  angegeben werden, welche Aufgaben jedes Mitglied der Gemeinschaft
  ausführt. Gleiches gilt für Generalunternehmer mit Nachunternehmern.
  2. Eine Beschreibung der Ausbildung und Erfahrung der an dem Projekt
  beteiligten Mitarbeiter.
  Alle beteiligten Ingenieure, Techniker, Facharbeiter und sonstige
  Mitarbeiter müssen eine anerkannte geodätische oder eine nachweisbar
  gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben. Außerdem muss das
  eingesetzte Personal gute Kenntnisse über das photogrammetrische
  Messprinzip und nachweisbare Praxiserfahrung bei der Ausführung
  vermessungstechnischer und photogrammetrischer Arbeiten haben. Das
  Personal, welches das Projekt koordiniert, muss über einen
  Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen und
  nachweisbare Erfahrung im Leiten und fristgerechten Liefern
  photogrammetrischer Projekte haben. Das Personal, das die statistische
  Qualitätsanalyse ausführt, muss mindestens über einen FH-Abschluss oder
  eine vergleichbare Qualifikation verfügen und nachweisbare Erfahrung in
  der Durchführung und Analyse photogrammetrischer und geodätischer
  Ausgleichungsaufgaben haben. Das Personal, das die Luftbilder auswertet,
  muss sehr gut Luftbilder interpretieren und darin messen können.
  Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, dies vor Beginn der Vergabe
  zu prüfen.
  Außerdem muss das Personal mit der Klassifikation der zu bestimmenden
  topographischen Elemente im Kontext der regionalen Geographie vertraut
  sein. Das Personal, das den Feldvergleich und die terrestrischen
  Einmessungen ausführt, muss mindestens über eine Vermessungsausbildung
  verfügen und selbstständig geodätische Messungen ausführen
  können. Dieses Personal muss auch mit der Erkundung, Einmessung und
  Klassifikation der zu bestimmenden topographischen Elemente vertraut
  sein. Das Personal, das die bestimmten topographischen Elemente in das
  Smallworld-GIS-Gelsenwasserapplikation Format umsetzt, muss mindestens
  über einen FH-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen
  und mit der Klassifikation und Strukturierung gewonnener topographischer
  Informationen vertraut sein. Die Beschreibung wird aufgenommen als
  Dokument C2. Das Dokument C2 ist in tabellarischer Form zu liefern. Die
  Tabelle ist wie folgt aufzubauen. Spalte 1: Mitarbeiter (Name des
  Mitarbeiters), Spalte 2: Ausbildung, Spalte 3: externe Weiterbildung,
  Spalte 4: interne Weiterbildung, Spalte 5: Betriebszugehörigkeit (ohne
  Unterbrechung), Spalte 6: Einsatzbereiche mit zeitlicher Abgrenzung,
  Spalte 7: Bezug zu den unter Punkt C Ziffer 1 genannten Referenzen.
  3. Eine Beschreibung der Hardware und Software, die der Unternehmer bei
  der Herstellung des digitalen Datenbestands benutzen wird, ist als
  Dokument C3 zu liefern. Der Unternehmer muss eine detaillierte Auflistung
  der zum Einsatz kommenden EDV / Apparatur geben, dazu Erklärungen Dritter
  über regelmäßigen Soft- und Hardwareunterhalt, welcher zum 01.01.2005
  nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. Das gilt auch für die zum
  Einsatz kommende Flugausrüstung. c
  Wenn eine oder mehrere der in den zuvor genannten Punkten A und C
  geforderten Erklärungen fehlen, kann der Unternehmer vom weiteren
  Verfahren ausgeschlossen werden.
  Die in den Punkten A und C Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 geforderten
  Erklärungen werden bei der Bewerberauswahl wie folgt gewichtet:
  Punkt A: Erfüllungsgrad der Mindestbedingungen 10 %.
  Punkt C1 : Referenzen 30 %.
  Punkt C2: Ausbildungsniveau und Erfahrung des Personals 40 %.
  Punkt C3: Hard- und Softwareausrüstung 20 %.
  III.2.1.1)  Rechtslage - Geforderte Nachweise: S.o.
  III.2.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -
  Geforderte Nachweise: S.o.
  III.2.1.3)  Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise: S.o.
  III.2.1.4)  Andere Informationen: S.o.
  III.3)  Bedingungen betreffend den Dienstleistungsauftrag
  III.3.1)  Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand
  vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen
  Personen angeben: Ja.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
  IV.3)  Verwaltungsinformationen
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber: GIS-Grundriss NGW.
  IV.3.3)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder der
  Teilnahmeanträge: 14.2.2005.
  IV.3.5)  Sprache oder Sprachen, die für die Angebotslegung oder
  Teilnahmeanträge verwendet werden können: Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
  VI.1)  Die Bekanntmachung ist freiwillig: Nein.
  VI.3)  Dieser Auftrag steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung,
  das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird: Nein.
  VI.4)  Sonstige Informationen: II.1.3) Art des Dienstleistungsauftrags:
  Dienstleistungskategorie: 1A, cat. 12.
  II.1.10) Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: Ja.
  (Nur in Verbindung mit einem Hauptangebot möglich).
  II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags:
  Beginn mit dem Hauptauftrag zum Herbst 2005, sofern die Wetterbedingungen
  das zulassen.
  Abschluss mit Option 12 in 2011 und ggf. Anfang Option 13 in 2012.
  IV.2) Zuschlagskriterien: aufgrund der in den Unterlagen genannten
  Kriterien (Anfrage und Pflichtenheft).
  IV.3.4) Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte
  Bewerber: ab 3/2005.
  VI.5)  Datum der Versendung der Bekanntmachung: 11.1.2005.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de

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